Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 59302 Oelde sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,6 km vom Suchpunkt

9,1 km vom Suchpunkt

17,3 km vom Suchpunkt

17,6 km vom Suchpunkt

18,8 km vom Suchpunkt

19,3 km vom Suchpunkt

Oelder Betriebe wählen Ausbildung oder Fortbildung nach den Nachweisen ihrer Beschäftigten. Neue Teammitglieder können einen anderen Bedarf mitbringen als bereits geschulte Kolleginnen und Kollegen. Geeignete öffentliche Lehrgänge und vereinbarter Inhouse-Unterricht lassen sich anschließend passend zur tatsächlichen Gruppe organisieren.
Für einen Betrieb in Oelde kann ein neuer Mitarbeitender einen anderen Lehrgang brauchen als die bereits geschulten Kolleginnen und Kollegen. Prüfen Sie vor der Anmeldung den vorhandenen Nachweis und besprechen Sie mit der Schule, welche Ausbildung oder Fortbildung erforderlich ist. Eine gemeinsame Abteilung ist nicht automatisch eine einheitliche Kursgruppe.
Danach werden passende offene Termine oder eine Inhouse-Schulung angefragt. Nennen Sie den tatsächlich gewünschten Standort und den Zeitraum. Die organisatorischen Angaben und eine mögliche direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren werden vor der Buchung mit der ermächtigten Ausbildungsstelle geklärt.

Mit erfolgreicher Schulung ist eine Grundlage geschaffen. Der Arbeitgeber benennt die Ersthelfenden und informiert die Beschäftigten über Ansprechpersonen und Meldewege. Geben Sie die tatsächlich abgeschlossenen Lehrgänge deshalb an die interne Planung zurück und halten Sie die entsprechenden Unterlagen verfügbar.
Planung
Nachweis und geeigneten Lehrgang klären
Planung
Fortbildungsbedarf prüfen
Planung
Inhouse-Durchführung individuell abstimmen
Für geschulte betriebliche Ersthelfende sieht die DGUV Fortbildung in der Regel im Abstand von zwei Jahren vor. Schauen Sie daher bei der Personal- und Terminplanung auch auf diese wiederkehrenden Kurstage. Eine zuständige Person kann den Bedarf für die jeweiligen Beschäftigten sammeln und passende Veranstaltungen anfragen. Nach der Abstimmung werden die bestätigten Termine weitergegeben und die notwendige Freistellung in den betreffenden Bereichen organisiert.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Eine mögliche Übernahme folgt den Regeln des zuständigen Trägers.
Teilnahmeberechtigung und Arbeitgeberangaben prüfen.
Mit der ermächtigten Stelle Unterlagen und gesonderten Leistungsumfang abstimmen.
Der Gruppenbedarf wird mit geeigneten Bedingungen verbunden.
Die gewünschte Unterrichtsanschrift nennen.
Platz und Übungen mit der Ausbildungsstelle abstimmen.
Andere Aufgaben während des Lehrgangs vertreten lassen.
Vor einer gemeinsamen Anmeldung sollte bekannt sein, welche Schulungen die vorgesehenen Personen bereits absolviert haben. Auch ein neuer Mitarbeitender kann einen verwertbaren Nachweis mitbringen. Beschreiben Sie der Ausbildungsstelle die Ausgangslage und lassen Sie den nächsten passenden Lehrgang klären. Eine gemeinsame Abteilung oder ein gemeinsames Einstellungsdatum gibt diese fachliche Zuordnung noch nicht vor.
Beide regulären betrieblichen Ersthelferlehrgänge umfassen neun Unterrichtseinheiten. Die vorhandenen Qualifikationen bestimmen weiterhin, welche Schulung eine Person benötigt. Für den Besuch planen Sie den gesamten angegebenen Zeitraum einschließlich Pausen ein und stimmen die Freistellung anhand dieser konkreten Veranstaltungszeiten mit dem Betrieb ab.
Die Teilnehmenden benötigen die gesamte Unterrichtszeit für Erklärungen und praktische Aufgaben. Sorgen Sie intern dafür, dass laufende Arbeit anderweitig betreut wird. Der kurze Weg zum Arbeitsplatz sollte nicht dazu führen, dass die gemeinsame Schulung wiederholt für gewöhnliche Aufgaben unterbrochen wird.
Arbeitgeber und zuständiger Unfallversicherungsträger bestimmen die Voraussetzungen berechtigter Teilnahme. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert benötigte Angaben und den Verfahrensablauf. Besprechen Sie zusätzliche Inhouse-Leistungen getrennt, damit eine mögliche Übernahme der Schulungsgebühr nicht mit dem gesamten Auftrag gleichgesetzt wird.