Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 53797 Lohmar sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,5 km vom Suchpunkt

4,8 km vom Suchpunkt

5,9 km vom Suchpunkt

8,3 km vom Suchpunkt

8,8 km vom Suchpunkt

10,3 km vom Suchpunkt

Für Lohmarer Betriebe kann ein gemeinsamer Inhouse-Termin Beschäftigte aus mehreren Standorten zusammenbringen. Klären Sie dafür zunächst, welche Ersthelfer-Ausbildung oder Fortbildung benötigt wird, und nennen Sie der Ausbildungsstelle den tatsächlichen Unterrichtsort. Wer einzelne Personen zu öffentlichen Lehrgängen anmeldet, organisiert die jeweiligen Kursinformationen und die vollständige Freistellung ebenfalls im Voraus.
Für eine Gruppe aus mehreren Lohmarer Betriebsstätten kann die Schulung an einem gemeinsam vereinbarten Standort stattfinden. Geben Sie der Schule die tatsächliche Adresse und die Zusammensetzung der Gruppe an. Damit lässt sich besprechen, ob der dortige Raum für einen Inhouse-Tag geeignet ist.
Die Organisation sollte auch klären, wie Beschäftigte aus den anderen Standorten teilnehmen können und wer ihre Anmeldungen bündelt. Ausbildung und Fortbildung werden nach Bedarf zugeordnet. Fragen Sie vor der Zusage nach Arbeitgeberunterlagen, Leistungsumfang und gesonderten Kosten; berechtigte betriebliche Kursgebühren können über eine ermächtigte Ausbildungsstelle direkt abgerechnet werden.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die mögliche Übernahme beruht auf den Voraussetzungen des zuständigen Trägers.
Personen und Zuständigkeit prüfen.
Kursgebühr und zusätzliche Leistungen ausdrücklich bestätigen.
Auch bei mehreren Ausgangsorten braucht die Gruppe gemeinsame Informationen.
Eine Kontaktperson bündelt die Abstimmung.
Alle erhalten dieselbe bestätigte Unterrichtsadresse.
Die tatsächlich absolvierten Schulungen werden zurückgemeldet.
Wenn Beschäftigte aus verschiedenen Lohmarer Betriebsstätten zusammen lernen sollen, nennen Sie der Ausbildungsstelle die vorgesehene Adresse und die tatsächliche Gruppe. Raum und praktische Übungsmöglichkeiten werden gemeinsam abgestimmt. Klären Sie intern, wie Personen aus anderen Standorten teilnehmen und wer ihre Angaben bündelt. Die bestätigte Information wird danach einheitlich weitergegeben, statt aus der zentralen Firmenanschrift automatisch den Treffpunkt abzuleiten.
Für betriebliche Ersthelfende sieht die DGUV Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vor. Diese erneute Schulung ermöglicht, die Inhalte wieder aufzunehmen und praktisch zu bearbeiten. Berücksichtigen Sie den Bedarf Ihrer geschulten Beschäftigten rechtzeitig und suchen Sie geeignete Veranstaltungen. Die verantwortliche Kontaktperson im Betrieb kann dafür verfügbare Termine, notwendige Freistellung und die anschließenden Anmeldungen mit den Personen abstimmen.
| Ausgangslage | Organisatorischer Schritt |
|---|---|
| Einzelner Bedarf | Geeigneten öffentlichen Lehrgang suchen |
| Gemeinsame Gruppe | Unterricht am vereinbarten Standort anfragen |
| Unklarer Nachweis | Qualifikation vor der Auswahl besprechen |

Welche Fragen treten im eigenen Arbeitsalltag auf? Sammeln Sie solche Anliegen, damit die Lehrkraft sie einordnen kann. Der fachliche Rahmen des Lehrgangs bleibt dabei bestehen; betriebliche Meldewege und Zuständigkeiten werden vom Arbeitgeber geregelt.
Geben Sie die absolvierten Schulungen in die betriebliche Planung zurück und halten Sie die Nachweise verfügbar. Der Arbeitgeber übernimmt die Benennung der Ersthelfenden. Die übrigen Beschäftigten sollten anschließend wissen, an wen sie sich im Notfall wenden können und welche internen Meldewege gelten.
Die regulären betrieblichen Ersthelferlehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Sehen Sie für Ihre Planung trotzdem auf die vollständigen Anfangs- und Endzeiten der konkreten Veranstaltung, denn zum Aufenthalt gehören auch Pausen. Die Beschäftigten brauchen diese gesamte Zeit, um Theorie und Praxis durchgehend verfolgen zu können.
Das kann für berechtigte Teilnehmende nach den Regeln des zuständigen Unfallversicherungsträgers möglich sein. Nennen Sie deshalb den Arbeitgeber und klären Sie das erforderliche Verfahren. Eine bestätigte Kursabrechnung sagt noch nicht aus, dass zusätzlich bestellte Inhouse-Leistungen ebenfalls übernommen werden.