Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 34396 Liebenau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,6 km vom Suchpunkt

8,7 km vom Suchpunkt

9,2 km vom Suchpunkt

15,9 km vom Suchpunkt

24,3 km vom Suchpunkt

24,4 km vom Suchpunkt

Für Beschäftigte aus Liebenau wird die Ausbildung oder Fortbildung nach geeigneten vorhandenen Qualifikationen ausgewählt. Im Unterricht werden Grundlagen und praktische Fähigkeiten vermittelt. Eine vereinbarte Inhouse-Veranstaltung bleibt ein vollständiger Lehrgang. Ihre finanziellen Bedingungen richten sich nach dem Leistungsumfang und den Voraussetzungen für berechtigte Lehrgangsgebühren.
Ein Team mit Beschäftigten aus mehreren Liebenauer Stadtteilen kann zur Schulung an einem vereinbarten Ort zusammenkommen. Für einen Inhouse-Tag muss die Schule den Raum und den Betriebsstandort kennen. Einzelne Teilnehmende können alternativ einen offenen Lehrgang besuchen.
Geben Sie Gruppengröße und gewünschten Zeitraum an und unterscheiden Sie Erstausbildung von Fortbildung. Besprechen Sie außerdem die Kostenübernahme. Berechtigte betriebliche Lehrgänge kann eine ermächtigte Ausbildungsstelle direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen. Die dafür benötigten Unternehmensangaben und gesonderte Kosten gehören vor der Terminbestätigung auf den Tisch.
Betriebliche Ersthelfer benötigen in der Regel alle zwei Jahre eine Auffrischung. Geeignete vorhandene Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen zählen zur Bedarfsermittlung; eine neue Aufgabe allein verlangt keine erneute Grundausbildung.
Die einzelne Person und das Angebot brauchen Aufmerksamkeit.
Geeignete Schulungen berücksichtigen.
Praktische Mitarbeit ermöglichen.
Gebühren und weiteren Aufwand unterscheiden.
Der allgemeine DGUV-Ausbildungsrahmen nennt unter anderem Verbandmaterial und Wundversorgung. Beschäftigte bearbeiten die vorgesehenen Inhalte im Lehrgang und können Verständnisfragen stellen. Die praktische Lernzeit ist Teil der Qualifizierung. Sie wird nicht durch eine reine Informationsweitergabe am Arbeitsplatz ersetzt. Ermöglichen Sie deshalb die vollständige Teilnahme, auch wenn der Unterricht im eigenen Gebäude stattfindet. Laufende Aufgaben werden dafür vertreten, damit Erklärungen und Übungen nicht ständig unterbrochen werden.
Bei berechtigten Teilnehmenden kann eine ermächtigte Ausbildungsstelle die Lehrgangsgebühren nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers direkt abrechnen. Weitere Leistungen einer Inhouse-Vereinbarung sind davon getrennt zu lesen. Lassen Sie den konkreten Umfang erläutern, bevor die Kosten intern freigegeben werden. Auch eigene Aufwendungen gehören in die Planung: Arbeitsentgelt und Fahrtkosten verbleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Die gemeinsame Durchführung allein sagt keine Übernahme sämtlicher Positionen zu.
Grundlage
Persönliche Voraussetzungen
Grundlage
Bestätigte Vereinbarung
Grundlage
Zuständiges Trägerverfahren
Besprechen Sie vor der Anmeldung, welche Unterlagen der eigene Unfallversicherungsträger für das Verfahren benötigt.
Die Voraussetzungen der zuständigen BG oder Unfallkasse prüfen.
Weitere Vereinbarungen im Angebot gesondert betrachten.
Regulär sind neun Einheiten von je 45 Minuten vorgesehen. Pausen kommen hinzu. Auch die Inhouse-Durchführung reduziert diesen Rahmen nicht; Beschäftigte werden für den gesamten vereinbarten Zeitraum mit Gelegenheit zur eigenen angeleiteten praktischen Arbeit eingeplant.
Die DGUV nennt für reguläre betriebliche Lehrgänge insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen zusätzlich zum Unterricht. Beziehen Sie das in die Freistellung ein. Die vollständigen Veranstaltungszeiten und der konkrete Ablauf werden mit der Ausbildungsstelle abgestimmt.
Die Beschäftigten müssen die Organisation der Ersten Hilfe am eigenen Arbeitsplatz kennen. Das Unternehmen erläutert deshalb seine Zuständigkeiten und Abläufe ergänzend zur allgemeinen Schulung. Ein Lehrgang beschreibt nicht automatisch jeden Standort und seine internen Einzelheiten.