Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 55590 Meisenheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
15,3 km vom Suchpunkt

16,2 km vom Suchpunkt

20,4 km vom Suchpunkt

20,5 km vom Suchpunkt

21,8 km vom Suchpunkt

23,2 km vom Suchpunkt

Die geeignete betriebliche Schulung richtet sich nach vorhandenen Qualifikationen. Für Meisenheimer Beschäftigte wird die passende Ausbildung oder Fortbildung nach dem tatsächlichen Bedarf ausgewählt. Der Unterricht vermittelt Grundlagen und praktische Fähigkeiten. Die regelmäßige Auffrischung dient dem Erhalt dieser Kenntnisse; eine Inhouse-Durchführung wird für die Gruppe gesondert vereinbart.
Ein gemeinsamer Erste-Hilfe-Tag für ein Meisenheimer Team braucht einen Zeitraum, an dem die vorgesehenen Beschäftigten teilnehmen können. Sammeln Sie zunächst die Namen und den Bedarf: Erstausbildung oder Fortbildung? Damit lässt sich beim Anbieter gezielt nach offenen Plätzen oder einer eigenen Gruppe fragen.
Für eine Schulung im Unternehmen werden Raum und Betriebsadresse mit der Schule abgestimmt. Die direkte Abrechnung eines berechtigten betrieblichen Lehrgangs mit dem Unfallversicherungsträger übernimmt die ermächtigte Ausbildungsstelle nach dem dafür vorgesehenen Verfahren. Lassen Sie sich die benötigten Angaben und gesonderte Kosten erläutern, bevor die Buchung verbindlich wird.
Bei einer Gruppe bleiben die einzelnen Voraussetzungen sichtbar.
Geeignete Nachweise berücksichtigen.
Den regelmäßigen Bedarf einplanen.
Praktische Mitarbeit ermöglichen.
Fragen Sie mit der Ausbildungsstelle nach den erforderlichen Angaben für die berechtigte Teilnahme Ihrer Beschäftigten.
Die Bedingungen der eigenen BG oder Unfallkasse prüfen.
Zusatzvereinbarungen getrennt im Angebot lesen.
Betriebliche Ersthelfer sollen Kenntnisse und Fähigkeiten erhalten. Dafür ist in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen. Sehen Sie bei der Bedarfsermittlung auf absolvierte Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen. Die neue Übernahme einer Aufgabe allein verlangt keine automatische Wiederholung geeigneter Grundausbildung. Diese persönliche Einordnung bleibt auch bei einer gemeinsamen Anfrage wichtig, damit der nächste Lehrgang tatsächlich an den vorhandenen Qualifikationsstand der vorgesehenen Beschäftigten anschließt.
| Bereich | Grundlage |
|---|---|
| Lehrgangsart | Persönliche Qualifikation |
| Teilnahme | Vollständige Veranstaltung |
| Arbeitsplatz | Interne Abläufe und Zuständigkeiten |
Im allgemeinen DGUV-Ausbildungsrahmen stehen Eigenschutz, Hygiene und Notruf neben weiteren Inhalten. Die Qualifizierung richtet den Blick damit auf mehrere Seiten des Helfens. Beschäftigte können die vorgesehenen Themen unter Anleitung bearbeiten und Fragen dazu stellen. Welche Zuständigkeiten und Abläufe am eigenen Arbeitsplatz gelten, wird ergänzend im Unternehmen vermittelt. Ein allgemeiner Lehrgang liefert die Qualifizierung, beschreibt jedoch nicht automatisch die örtliche Organisation der Ersten Hilfe.
Auch ein Lehrgang im eigenen Gebäude braucht Aufmerksamkeit. Organisieren Sie die Übernahme dringender Arbeit, damit Beschäftigte den Erklärungen folgen und die Aufgaben ohne ständige Unterbrechungen selbst bearbeiten können.

Sie umfasst regulär neun Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten. Pausen kommen hinzu. Die räumliche Nähe zum Arbeitsplatz verkürzt diesen Rahmen nicht; die Gruppe benötigt die vollständige vereinbarte Veranstaltungszeit mit Gelegenheit zur eigenen praktischen Mitarbeit.
Der reguläre betriebliche Rahmen beinhaltet Präsenz und praktische Übungen. Ein Video allein genügt dafür nicht. Beschäftigte brauchen eine passende Schulung, deren vorgesehene Aufgaben sie selbst unter Anleitung bearbeiten und zu denen sie Verständnisfragen stellen können.
Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren richtet sich nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Zusätzliche Leistungen sind gesondert zu prüfen. Arbeitsentgelt und Fahrtkosten verbleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber und gehören in dessen eigene Planung.