Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 53518 Adenau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,8 km vom Suchpunkt

22,6 km vom Suchpunkt

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Adenau · Rheinland-Pfalz
Adenauer Unternehmen wählen Lehrgänge nach den Voraussetzungen ihrer Beschäftigten. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen werden berücksichtigt. Die reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Für die Qualifizierung sind praktische Aufgaben wesentlich. Offene Kurse oder vereinbarte Inhouse-Schulungen können passen. Eine frühere Führerscheinschulung wird für die betriebliche Verwendung anhand der entsprechenden Voraussetzungen geprüft.

Ein Adenauer Unternehmen kann einzelne Beschäftigte zu offenen Lehrgängen anmelden oder eine Schulung für das Team anfragen. Bei einer Gruppe lohnt es, zuerst mögliche gemeinsame Tage und den jeweiligen Ausbildungsstand zu sammeln. Ausbildung und Fortbildung sind dabei zu unterscheiden.
Für einen Inhouse-Termin nennt der Betrieb Standort, Raum und Teilnehmerzahl. Der Anbieter klärt mit Ihnen die Durchführung und das Angebot. Die Kursgebühr eines berechtigten betrieblichen Lehrgangs kann eine ermächtigte Ausbildungsstelle direkt mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen. Fragen Sie früh nach den benötigten Angaben und möglichen weiteren Kosten, damit die Organisation vor der verbindlichen Zusage abgeschlossen ist.
Erkundigen Sie sich beim zuständigen Unfallversicherungsträger, ob vor dem Kursbesuch ein Antrag zur Übernahme erforderlich ist. Berechtigte Lehrgangsgebühren werden über die ermächtigte Ausbildungsstelle abgerechnet. Die für Ihren Fall benötigten Angaben sollten vor einer verbindlichen Kostenannahme geklärt sein.
Vorgesehene Personen dem Trägerverfahren zuordnen.
Gesonderte Leistungen ausdrücklich vereinbaren.
Für eine für den Führerschein besuchte Schulung nennt die DGUV bei betrieblicher Verwendung insbesondere einen höchstens zwei Jahre zurückliegenden Kurs und eine ermächtigte Ausbildungsstelle. Prüfen Sie diese Voraussetzungen anhand der tatsächlichen Bescheinigung. Der frühere private Zweck allein beantwortet die Zuordnung nicht. Diese Regel ist zugleich keine allgemeine Zweijahresgültigkeit privater Führerscheinnachweise. Die konkrete Qualifikation wird vor einer weiteren Kursanmeldung geklärt.
Die reguläre Ausbildung sieht unter anderem den praktischen Umgang mit Verbandmaterial vor. Beschäftigte sollen nicht nur die Bezeichnung eines Gegenstands kennen, sondern dessen Verwendung im Unterricht unter Anleitung nachvollziehen können. Diese Orientierung beschreibt eine Lernaufgabe und gibt keine Versorgungsanleitung für einen bestimmten Notfall. Fragen zur Ausführung gehören in die Schulung. Ein besonderer lokaler Spezialkurs oder zusätzliche Ausstattung einer bestimmten Schule wird damit nicht vorausgesetzt.
Reguläre betriebliche Lehrgänge sehen Übungen während einer Präsenzveranstaltung vor.
Grundlage
Tatsächlich vorhandene Nachweise
Grundlage
Benötigte Ausbildung oder Auffrischung
Grundlage
Vereinbarter Unterricht und Zusatzleistungen
Die neue Rolle allein verlangt nicht automatisch neue Grundausbildung.
Geeignete anerkannte Vorbildung berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung passend bestimmen.
In der Regel alle zwei Jahre auffrischen.
Die DGUV weist darauf hin, dass in Zweifelsfällen auch eine Ausbildung anstelle einer Fortbildung besucht werden kann. Entscheidend bleiben die Voraussetzungen und der Bedarf der betreffenden Person. Stimmen Sie die passende Kurswahl vor der verbindlichen Anmeldung ab.
Die DGUV zählt übliche Unterrichtsmaterialien, Teilnehmerunterlagen und die Bescheinigung zum regulären Umfang. Zusätzlich gewünschte Leistungen sind gesondert zu vereinbaren. Prüfen Sie im Angebot, was zur Schulung gehört und welcher Umfang darüber hinaus beauftragt werden soll.
Aus der Unterrichtsform folgt keine allgemeine Zusage zur Kostenfreiheit. Für berechtigte Lehrgangsgebühren gelten die Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Weitere Leistungen und eigene betriebliche Aufwendungen sind getrennt von einer möglichen Übernahme zu betrachten.