Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 95671 Bärnau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,4 km vom Suchpunkt

23,8 km vom Suchpunkt

33,2 km vom Suchpunkt

40,7 km vom Suchpunkt

43,5 km vom Suchpunkt

53,4 km vom Suchpunkt

Bärnauer Unternehmen bestimmen den passenden Lehrgang anhand der vorhandenen anerkannten Qualifikationen ihrer Beschäftigten. Ausbildung oder Fortbildung kann offen oder als vereinbarte Inhouse-Veranstaltung organisiert werden. Der reguläre Unterricht umfasst praktische Präsenzteilnahme; berechtigte Kursgebühren und weitere betriebliche Aufwendungen sind bei der Buchung zu unterscheiden.
Bevor ein Bärnauer Betrieb Plätze reserviert, sollte klar sein, wer erstmals ausgebildet wird und wer eine Fortbildung benötigt. Mit dieser Aufteilung kann die Schule passende Lehrgänge vorschlagen. Eine gemeinsame Gruppe muss nicht automatisch denselben Ausbildungsstand haben.
Einzelne Beschäftigte können einen offenen Kurs besuchen. Für mehrere Personen lässt sich eine Inhouse-Schulung am Betriebsstandort anfragen; Raum und organisatorischer Rahmen werden mit dem Anbieter vereinbart. Klären Sie anschließend die Kostenübernahme: Bei berechtigten betrieblichen Lehrgängen rechnet die ermächtigte Ausbildungsstelle die Kursgebühr mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab. Das Unternehmen stellt die dafür benötigten Angaben bereit.
Die Informationen sollen zum tatsächlichen Team passen.
Anerkannte Nachweise berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung zuordnen.
Zusatzwünsche ausdrücklich benennen.
Auch im Betrieb sollen praktische Aufgaben ohne parallele Arbeitsaufträge möglich sein.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Eine Gruppe kann unterschiedliche Qualifikationen mitbringen. Prüfen Sie geeignete vorhandene Nachweise und klären Sie, welcher Lehrgang für die jeweilige Person passt. Die neue Ersthelferrolle allein verlangt keine neue Grundausbildung. Erst mit dieser fachlichen Einordnung lässt sich die Durchführung sinnvoll abstimmen. Ein interner Kursort ändert den Bedarf nicht und ist keine verkürzte Alternative; die vorgesehenen Beschäftigten sollen die reguläre Schulung tatsächlich mit Übungen besuchen können.
Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und die Bescheinigung gehören nach den DGUV-Hinweisen zum Standardumfang. Besondere weitere Leistungen werden gesondert vereinbart. Die mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren folgt den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Arbeitsentgelt und Fahrten trägt der Arbeitgeber. Für die Bärnauer Firma ist daher zu klären, welche Kostenart jeweils gemeint ist. Ein Unterrichtstag am eigenen Standort begründet keine pauschale Erstattung sämtlicher Ausgaben der Durchführung.
Der Bärnauer Betrieb bestimmt den zuständigen Träger und bereitet die erforderlichen Angaben mit der ermächtigten Ausbildungsstelle vor.
Vorgesehene Teilnahmen prüfen.
Weitere Vereinbarungen vor der Beauftragung klären.
Klärung
Tatsächlicher Bedarf
Klärung
Offen oder Inhouse
Klärung
Gebühren und weitere Aufwendungen
Die Fortbildung betrieblicher Ersthelfer erfolgt in der Regel alle zwei Jahre. Sie erhält Kenntnisse und Fähigkeiten. Diese betriebliche Regel ist keine allgemeine zweijährige Ablaufpflicht geeigneter privater Erste-Hilfe-Nachweise für den Führerschein.
Ausbildung und Fortbildung haben jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Hinzu kommen Pausen. Auch ein vereinbarter Inhouse-Termin muss diesen regulären Rahmen ermöglichen; die Organisationsform im Unternehmen ersetzt den Kurs nicht durch eine kurze Besprechung.
Ein regulärer betrieblicher Lehrgang erfordert praktische Ausbildung in Präsenz. Digitale Informationen allein ersetzen diese Teilnahme nicht. Beschäftigte sollen Aufgaben im geeigneten Kurs selbst unter Anleitung ausführen, unabhängig davon, ob einzelne Plätze oder eine gemeinsame Gruppe gebucht werden.