Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 68623 Lampertheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,2 km vom Suchpunkt

8,9 km vom Suchpunkt

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9,8 km vom Suchpunkt

10,1 km vom Suchpunkt

Lampertheim · Hessen
Für Ihren Lampertheimer Betrieb sollten Angebot und Schulungsbedarf zusammenpassen. Benennen Sie benötigte Ausbildung oder Fortbildung und die vorgesehene Gruppe. Für Inhouse-Unterricht klären Sie die räumlichen Bedingungen; zusätzliche Trainingsleistungen werden ausdrücklich vereinbart und bei der Gebührenfrage gesondert berücksichtigt.

Welche Beschäftigten sollen ausgebildet werden und bei wem steht eine Fortbildung an? Prüfen Sie in Ihrem Lampertheimer Betrieb die vorhandenen Bescheinigungen und stimmen Sie die Auswahl mit den Verantwortlichen ab. Planen Sie gemeinsame Tage so, dass die Teilnehmenden die ganze Unterrichtszeit frei haben.
Für eine Inhouse-Anfrage nennt Ihr Betrieb Teilnehmerzahl und verfügbare Räume. Der Anbieter bestätigt die Bedingungen und die Durchführung. Einzelne Personen können gegebenenfalls offene Kurse besuchen. Die Gebührenregelung klären Sie vorab mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Direkte Abrechnung hängt von dessen Voraussetzungen zur Übernahme der Teilnahme und dem vorgesehenen Verfahren mit den erforderlichen Angaben ab.
Beschreiben Sie bei der Anfrage, ob Beschäftigte erstmals qualifiziert werden sollen oder Fortbildung benötigen. Die vorhandenen anerkannten Nachweise helfen bei der Einordnung durch die Ausbildungsstelle. Lesen Sie das Angebot anschließend mit diesem Bedarf: Ist der passende reguläre Lehrgang gemeint, und ist die vorgesehene Personenzahl berücksichtigt? Eine allgemeine Bezeichnung wie Notfalltraining beantwortet diese Fragen noch nicht.
Der Unternehmer benennt die betrieblichen Ersthelfenden. Machen Sie intern deutlich, wer diese Funktion übernimmt und wie die Notfallabläufe aussehen. Die Qualifizierung und die betriebliche Aufgabenverteilung ergänzen sich; eine Bescheinigung übernimmt die interne Organisation nicht.
Neben der regulären Qualifizierung kann ein Betrieb weitere praktische Trainingsleistungen wünschen. Lassen Sie beschreiben, was dafür vorgesehen ist und welchen zusätzlichen Zeitraum das beansprucht. So können die Arbeitsbereiche ihre Freistellung auf den tatsächlichen Auftrag beziehen. Prüfen Sie ergänzende Positionen auch bei der Finanzierung; ein zusätzlicher Baustein wird nicht allein dadurch zur übernommenen regulären Lehrgangsgebühr, dass er am selben Standort stattfindet.
Diese Bedingungen werden mit der Ausbildungsstelle abgestimmt.
Teilnehmende und passende Kursart festlegen.
Eignung der verfügbaren Flächen klären.
Unterricht und vereinbarte Ergänzungen vollständig einplanen.
Prüffrage
Passt er zum Qualifikationsbedarf?
Prüffrage
Sind Gruppe, Räume und Zeiten abgestimmt?
Prüffrage
Sind Inhalt, Umfang und Kosten erkennbar?
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Welche Teilnahmen und regulären Gebühren übernommen werden, richtet sich nach Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Bei erfüllten Voraussetzungen kann die ermächtigte Ausbildungsstelle direkt abrechnen. Klären Sie das Verfahren vor der Beauftragung.
Berechtigte Personen und verlangte Angaben prüfen.
Übernahmeumfang und zusätzlich vereinbarte Leistungen zuordnen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Dazu kommen Pausen. Lassen Sie die gesamten Veranstaltungszeiten bestätigen, damit die Beschäftigten vollständig teilnehmen können und andere Aufgaben entsprechend vertreten werden.
Für betriebliche Ersthelfende ist sie in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Sehen Sie bei der Planung die vorhandene Qualifikation an und stimmen Sie den nächsten geeigneten Lehrgang mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle ab.
Ein geeigneter offener Lehrgang kann den Bedarf ebenfalls abdecken. Entscheidend sind Kursart, Termin und vollständige Freistellung. Prüfen Sie diese Möglichkeit, wenn keine gemeinsame Gruppe gebildet wird oder der geplante Inhouse-Termin für eine Person nicht passt.
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