Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 30926 Seelze sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,6 km vom Suchpunkt

7,3 km vom Suchpunkt

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Seelze · Niedersachsen
Seelzer Unternehmen planen Ersthelfer-Ausbildung und Fortbildung nach den bisherigen Schulungen ihrer Beschäftigten. Geeignete öffentliche Lehrgänge und vereinbarter Inhouse-Unterricht sind mögliche Formen. Für den gemeinsamen Tag werden vollständige Freistellung, geeignete Räume und die Voraussetzungen einer möglichen Gebührenübernahme vorbereitet.

Wenn Beschäftigte eines Seelzer Betriebs an einem Lehrgang teilnehmen, sollte der Tag auch intern als Schulungszeit feststehen. Laufende Aufgaben und kurzfristige Rückfragen aus dem Betrieb können die konzentrierte Teilnahme erschweren. Planen Sie deshalb eine Vertretung, bevor der Kurs verbindlich gebucht wird.
Das gilt auch für einen Inhouse-Tag am eigenen Standort. Stimmen Sie Beginn, Ende und die organisatorische Erreichbarkeit mit der Schule ab. Die konkrete Durchführung und die benötigte Qualifikation werden vereinbart; für einzelne Personen kann ein offener Kurs die passende Form sein.
Die Schule benötigt den tatsächlichen Rahmen des Auftrags.
Personenzahl und benötigten Lehrgang nennen.
Praktische Möglichkeiten gemeinsam prüfen.
Änderungen und organisatorische Rückfragen bündeln.
Wenn Beschäftigte im Lehrgang sind, sollten sie nicht zugleich ihre gewöhnlichen Aufgaben erledigen müssen. Planen Sie Vertretungen und informieren Sie andere zuständige Stellen über die Freistellung. Das gilt auch bei Inhouse-Unterricht am eigenen Standort. Die Nähe zum Arbeitsplatz soll die Organisation erleichtern, nicht Erklärungen und praktische Aufgaben fortwährend durch laufende Arbeit unterbrechen.
Information
Ausbildung oder Fortbildung
Information
Personen und vollständige Zeitfenster
Information
Öffentlich oder Inhouse gewünscht
Sammeln Sie vor dem Lehrgang die bestätigten Informationen zur Teilnahme und verteilen Sie sie an die vorgesehene Gruppe. Wenn noch eine organisatorische Frage offen ist, kann die Kontaktperson sie mit der Schule klären. Während des Unterrichts stehen dann die fachlichen Erklärungen und eigenen Übungen im Mittelpunkt.
Die gewünschte Durchführung am eigenen Standort ist keine allgemeine Zusage der Kostenübernahme.
Personen und zuständigen Träger feststellen.
Kursabrechnung und zusätzlichen Aufwand ausdrücklich bestätigen.
Für den Inhouse-Wunsch beschreiben Sie die vorgesehenen Räume und nennen Sie die Personenzahl. Die Schule benötigt eine Grundlage, um die Bedingungen für Erklärungen und praktische Aufgaben mit Ihnen zu besprechen. Stimmen Sie auch ab, wie der Raum am Unterrichtstag zugänglich ist und welche Vorbereitung im Betrieb übernommen wird. Erst die bestätigten Angaben werden anschließend zusammen mit den Veranstaltungszeiten an die Beschäftigten weitergegeben.
Ein geeigneter öffentlicher Lehrgang kann einzelne Beschäftigte schulen, wenn die Qualifikation und der Zeitraum zum Bedarf passen. Klären Sie Anmeldung, Unterlagen und Freistellung. Ein eigener Inhouse-Tag ist eine zusätzliche Vereinbarung für eine passende Gruppe, keine allgemeine Voraussetzung.
Beide Lehrgänge haben jeweils neun Unterrichtseinheiten. Der passende Kurs wird weiterhin nach dem Qualifikationsstand der Beschäftigten gewählt. Für die Organisation zählen die gesamten angegebenen Veranstaltungszeiten; Pausen und vollständige Teilnahme gehören in die Freistellungsplanung des Betriebs.
Lassen Sie den gewünschten Leistungsumfang ausdrücklich erläutern und halten Sie fest, was zusätzlich vereinbart wird. Eine mögliche Trägerübernahme von Kursgebühren beschreibt nicht pauschal jeden Aufwand einer Inhouse-Durchführung. Zuständigkeit und Teilnahmeberechtigung werden unabhängig davon vorab geklärt.