Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 22926 Ahrensburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,0 km vom Suchpunkt

5,9 km vom Suchpunkt

6,5 km vom Suchpunkt

7,6 km vom Suchpunkt

8,6 km vom Suchpunkt

12,9 km vom Suchpunkt

Ahrensburg · Schleswig-Holstein
Für Ahrensburger Unternehmen muss ein Lehrgang sowohl zum Ausbildungsbedarf als auch zur Arbeitsplanung passen. Klären Sie benötigte Kursarten und gemeinsame Zeitfenster. Eine Inhouse-Schulung wird mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle vereinbart; die Bedingungen einer möglichen Gebührenübernahme bearbeiten Sie vor dem Termin.

Halten Sie in Ihrem Ahrensburger Betrieb fest, wer neu ausgebildet werden soll und bei wem eine Fortbildung ansteht. Vorhandene Bescheinigungen helfen bei der Zuordnung. Stimmen Sie die vorgesehenen Personen und mögliche Tage mit den Verantwortlichen ab, damit die vollständige Teilnahme möglich ist.
Für einen Inhouse-Kurs beschreiben Sie dem Anbieter Gruppengröße und verfügbare Übungsräume. Lassen Sie die Bedingungen und die Durchführung bestätigen. Einzelne Personen können gegebenenfalls offene Lehrgänge besuchen. Die Gebührenregelung klären Sie vorab mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Ob direkt abgerechnet werden kann und welche Angaben dafür erforderlich sind, richtet sich nach den Voraussetzungen und dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Bei erfüllten Voraussetzungen kann die ermächtigte Ausbildungsstelle reguläre Lehrgangsgebühren direkt mit dem Träger abrechnen. Weitere Positionen eines Inhouse-Angebots können außerhalb liegen; klären Sie diese vor der Beauftragung.
Zuständigen Träger und berechtigte Teilnahmen feststellen.
Abrechnungsfähige Gebühren und weitere Positionen zuordnen.
Mehrere vorgesehene Namen ergeben noch keinen gemeinsam nutzbaren Kurstag. Stimmen Sie mit den Arbeitsbereichen ab, wann diese Beschäftigten vollständig fehlen können. Lassen sich nicht alle zugleich freistellen, prüfen Sie eine Aufteilung auf passende Lehrgänge. Bei der Anfrage soll erkennbar sein, welche Personen Ausbildung oder Fortbildung benötigen; die zeitlich bequemste Zusammenstellung muss nicht automatisch fachlich zusammenpassen.
Der Unternehmer benennt die betrieblichen Ersthelfenden. Erklären Sie intern, wer die Aufgabe übernimmt und wie die betrieblichen Notfallabläufe organisiert sind. Ein erfolgreich besuchter Lehrgang dokumentiert Qualifizierung, übernimmt aber nicht diese innerbetriebliche Zuordnung.
Für die Durchführung wird der Rahmen gemeinsam festgelegt.
Nutzbare Übungsbedingungen mit der Schule abstimmen.
Gesamten Unterrichtsablauf an die Gruppe weitergeben.
Ankunft und Zugang zum vereinbarten Raum organisieren.
Erfragen Sie rechtzeitig, welche Angaben Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse für das Abrechnungsverfahren verlangt. Besprechen Sie mit der Ausbildungsstelle, welche Schritte vor der Teilnahme erledigt sein müssen. So können fehlende Informationen noch beschafft werden, bevor die Gruppe zum Unterricht kommt. Übernahmeberechtigung und konkrete Angebotsleistungen sind dabei zu prüfen; der Unterricht im eigenen Betrieb allein ist keine Kostenübernahmezusage.
Zu klären
Vollständige Teilnahme der vorgesehenen Gruppe
Zu klären
Geeigneter Lehrgang und Durchführungsbedingungen
Zu klären
Trägervoraussetzungen und erforderliche Verfahrensschritte
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten, Pausen kommen hinzu. Nutzen Sie die vollständigen bestätigten Zeiten für die Freistellung. Eine Unterrichtseinheit ist nicht mit einer Zeitstunde gleichzusetzen.
Für betriebliche Ersthelfende ist Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Klären Sie anhand der vorhandenen Qualifikation den passenden Lehrgang und berücksichtigen Sie den nächsten Schulungsbedarf auch nach diesem Termin.
Ein internes Gespräch über Notfallabläufe ist nicht automatisch reguläre Ersthelferausbildung oder Fortbildung. Dafür sind entsprechend ermächtigte Ausbildungsstellen vorgesehen. Benennen Sie den benötigten Abschluss ausdrücklich, wenn Sie einen geeigneten Lehrgang anfragen.