Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 47608 Geldern sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,6 km vom Suchpunkt

7,1 km vom Suchpunkt

7,9 km vom Suchpunkt

11,5 km vom Suchpunkt

13,7 km vom Suchpunkt

15,7 km vom Suchpunkt


Gelderner Betriebe können geeignete öffentliche Lehrgänge ebenso einplanen wie vereinbarten Inhouse-Unterricht. Entscheidend ist zunächst der benötigte Qualifikationsnachweis.
Beschreiben Sie den betrieblichen Zweck gegenüber einer ermächtigten Ausbildungsstelle und organisieren Sie anschließend den tatsächlichen Besuch: passende Kursart, vollständige Teilnahme und verständliche Informationen für die betroffenen Beschäftigten.
Erfassen Sie in Ihrem Gelderner Betrieb zunächst die Personen, die ausgebildet oder fortgebildet werden sollen. Prüfen Sie vorhandene Bescheinigungen und stimmen Sie die Auswahl mit den Verantwortlichen ab. Planen Sie Tage, an denen die Gruppe die gesamte Unterrichtszeit wahrnehmen kann. Für eine Inhouse-Veranstaltung nennt Ihre Anfrage Teilnehmerzahl und verfügbare Räume.
Der Anbieter bestätigt die Bedingungen und die Durchführung. Einzelne Beschäftigte können gegebenenfalls offene Kurse besuchen. Die Gebührenübernahme klären Sie vorab mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Eine direkte Abrechnung mit Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ist an dessen Voraussetzungen und das dafür vorgesehene Verfahren gebunden.
ZUR ÜBERSICHT
Die Kursform bestimmt einzelne Organisationsaufgaben Vereinbarter Inhouse-Kurs Eigenen vorgesehenen Standort abstimmen
›Kursinformationen
Vereinbarter Inhouse-Kurs Gemeinsame Lernzeit der Gruppe sichern
›Kursinformationen
Vereinbarter Inhouse-Kurs Zusätzlich die örtliche Vorbereitung verteilen
›KursinformationenBei einem externen Lehrgang stellt die Schule den Unterrichtsrahmen bereit. Ihr Betrieb kann die Teilnahme unterstützen, indem die betroffene Person bestätigte Orts- und Zeitangaben sowie die Teilnahmehinweise rechtzeitig erhält.
Stimmen Sie die Abwesenheit mit dem Arbeitsbereich ab und legen Sie fest, wohin der Nachweis nach dem Besuch gegeben wird.
Ein einzelner Kurs außerhalb des Unternehmens gehört damit ebenso in die gemeinsame Qualifikationsplanung wie ein eigener Gruppentag.

Nach erfolgreicher Qualifizierung erfolgt die Benennung durch den Unternehmer. Sorgen Sie außerdem für verständliche Informationen über die internen Zuständigkeiten und Hilfewege. Die Beschäftigten sollen wissen, an wen sie sich im eigenen Betrieb wenden können.
Kursinformationen ansehenDer Inhouse-Rahmen wird mit der Schule vereinbart. Nutzbare Bedingungen für praktische Übungen beschreiben.
Andere Aufgaben während des Lehrgangs abgeben.
Bestätigten Ablauf an die Gruppe weiterleiten.
Für reguläre betriebliche Ersthelferausbildung und Fortbildung sind entsprechend ermächtigte Stellen vorgesehen. Sehen Sie die vorhandenen anerkannten Belege an und beschreiben Sie den nächsten Qualifikationsbedarf. Ein internes Gespräch oder ein ergänzendes Training erfüllt eine eigene Aufgabe.
Zur Übersicht
Bei erfüllten Bedingungen rechnet die ermächtigte Ausbildungsstelle reguläre Gebühren mit dem Unfallversicherungsträger ab.
Welche Angaben nötig sind, erfahren Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
