Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 55218 Ingelheim am Rhein sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,9 km vom Suchpunkt

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Ingelheimer Unternehmen organisieren Ersthelfer-Ausbildung und Fortbildung passend zu vorhandenen Schulungsnachweisen. Öffentliche Lehrgänge und vereinbarter Inhouse-Unterricht sind mögliche Formate. Eine zentrale Kontaktperson kann Angaben aus mehreren Abteilungen bündeln und Gruppe, Standort, vollständige Freistellung sowie Abrechnung klar zusammenführen.
Wenn mehrere Ingelheimer Abteilungen ihre Beschäftigten anmelden, hilft eine zentrale Ansprechperson. Sie sammelt den Bedarf an Ausbildung und Fortbildung und stimmt die Rückfragen mit der Schule ab. Dadurch lassen sich unterschiedliche Angaben und doppelte Reservierungen vermeiden.
Halten Sie fest, wer an welchem Lehrgang teilnehmen soll und welche Bestätigungen bereits vorliegen. Für eine Inhouse-Schulung kommen Raum und Standort hinzu. Fragen Sie rechtzeitig nach den Arbeitgeberunterlagen für eine mögliche direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Zusätzliche Leistungen werden vor der Zusage geklärt.
Eine zentrale Kontaktstelle kann den Bedarf einzelner Beschäftigter ebenso betreuen wie einen geplanten Gruppentag. Klären Sie zunächst, welche Lehrgänge für die Personen geeignet sind. Danach werden passende öffentliche Plätze betrachtet oder die Möglichkeiten eines eigenen Inhouse-Termins besprochen. Die gemeinsame Verwaltung kann bestehen bleiben, auch wenn die Beschäftigten getrennt geschult werden. Halten Sie dafür die bestätigten Buchungen und die jeweiligen Teilnahmehinweise eindeutig auseinander.
Inhouse wird für die konkreten Bedingungen vereinbart.
Platz und praktische Übungsmöglichkeiten abstimmen.
Andere Arbeit während des Unterrichts durch Vertretung abdecken.
Änderungen und Rückmeldungen gesammelt mitteilen.
Die mögliche Übernahme richtet sich nach den jeweiligen Trägervoraussetzungen.
Teilnahmeberechtigung und Zuständigkeit feststellen.
Kursabrechnung und zusätzlich vereinbarten Aufwand bestätigen.
Sammeln Sie, welche Beschäftigten für welche Schulung vorgesehen sind und welcher Stand bereits bestätigt ist. Eine Kontaktperson kann Rückfragen der Schule aufnehmen, ohne dass jede Abteilung eine eigene widersprüchliche Anmeldung abgibt. Bei Inhouse kommen die tatsächliche Unterrichtsadresse und Räume hinzu. Geben Sie anschließend den gleichen bestätigten Stand an die ganze Gruppe weiter.
| Bereich | Angabe |
|---|---|
| Bedarf | Ausbildung oder Fortbildung |
| Organisation | Personen und mögliche Zeitfenster |
| Durchführung | Öffentlich oder Inhouse gewünscht |

Führen Sie nach dem Unterricht die tatsächlichen Abschlüsse bei den geschulten Beschäftigten zusammen. Eine vorherige Reservierung und der absolvierte Lehrgang sind unterschiedliche Stände der Organisation. Für weitere Anfragen steht so nachvollziehbar fest, welche Qualifikation bereits vorhanden ist.
Verwenden Sie die vollständige tatsächlich bestätigte Unterrichtsadresse. Eine zentrale Verwaltungsanschrift ist nicht automatisch der Kursort. Informieren Sie alle Teilnehmenden einheitlich und klären Sie intern, ob direkte Anreise oder ein anderer gemeinsamer Treffpunkt vorgesehen ist.
Reguläre Ausbildung und Fortbildung betrieblicher Ersthelfender haben jeweils neun Unterrichtseinheiten. Ein ähnlicher Zeitumfang bedeutet nicht, dass die Lehrgänge beliebig austauschbar sind. Für die Zuordnung zählen vorhandene Qualifikationen; für die Freistellung verwenden Sie die vollständigen angegebenen Zeiten einschließlich Pausen.
Prüfen Sie zuständigen Unfallversicherungsträger, berechtigte Personen und Verfahrensbedingungen. Mit der ermächtigten Ausbildungsstelle werden die nötigen Unterlagen abgestimmt. Zusätzliche vereinbarte Leistungen sind gesondert zu betrachten und nicht automatisch Bestandteil jeder übernommenen Kursgebühr.
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