Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 78532 Tuttlingen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,0 km vom Suchpunkt

2,8 km vom Suchpunkt

15,1 km vom Suchpunkt

21,2 km vom Suchpunkt

23,9 km vom Suchpunkt

25,1 km vom Suchpunkt

Für die Ersthelferaufgabe im Tuttlinger Betrieb braucht es eine geeignete Qualifizierung. Unterscheiden Sie den regulären Lehrgang von einer internen Besprechung oder einem ergänzenden Training. Mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle vereinbaren Sie die benötigte Ausbildung oder Fortbildung und gegebenenfalls eine Inhouse-Durchführung.
Beginnen Sie in Ihrem Tuttlinger Betrieb mit den vorgesehenen Ersthelfern und ihren bisherigen Bescheinigungen. Halten Sie fest, wer erstmals ausgebildet werden soll und bei wem eine Fortbildung ansteht. Stimmen Sie gemeinsame Tage und die Vertretung im Arbeitsablauf mit den Verantwortlichen ab.
Für einen Inhouse-Lehrgang beschreiben Sie der Schule Gruppengröße und verfügbare Räume. Lassen Sie die Bedingungen und die Durchführung bestätigen. Bei einzelnen Personen können offene Lehrgänge passen. Die Gebührenübernahme klären Sie vorab mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Ob direkt abgerechnet werden kann und welche Angaben dafür erforderlich sind, richtet sich nach den Voraussetzungen und dem Verfahren von Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Für eine direkte Abrechnung regulärer Lehrgangsgebühren müssen die Voraussetzungen der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erfüllt sein. Die ermächtigte Ausbildungsstelle nutzt das entsprechende Verfahren. Ein Inhouse-Termin allein begründet keine vollständige Kostenübernahme.
Zuständigkeit, Berechtigung und nötige Angaben feststellen.
Abrechnungsweg sowie weitere vereinbarte Kosten klären.
Leiten Sie die Teilnahmehinweise der Ausbildungsstelle an die Beschäftigten weiter. So können sie verlangte Unterlagen bereitlegen und Kleidung wählen, in der praktische Mitarbeit gut möglich ist. Fragen zur Teilnahme sollten vor dem Termin direkt mit der Schule geklärt werden. Für Inhouse-Unterricht stellen Sie den vereinbarten Raum bereit; die Gruppe braucht während der Übungen genügend Zeit, um Erklärungen nachzuvollziehen und Rückfragen zu stellen.
Der Auftrag sollte die benötigte Qualifizierung erkennen lassen.
Ausbildung oder Fortbildung ausdrücklich vereinbaren.
Gruppe, Raum und gesamte Kurszeit abstimmen.
Vorgesehenen Abschluss des Lehrgangs klären.
Berufliche Erfahrung und vorhandenes Fachwissen können für die Einordnung einer Qualifikation wichtig sein. Sie sollten jedoch nicht allein aus einer Berufsbezeichnung auf die erforderliche Ersthelferausbildung schließen. Beschreiben Sie der Ausbildungsstelle, welche Aufgabe die Beschäftigten übernehmen sollen und welche anerkannten Nachweise bereits vorliegen. Fragen Sie ausdrücklich nach der passenden regulären Qualifizierung, wenn ein betrieblicher Ersthelfernachweis benötigt wird.
Betriebliche Notfallabläufe müssen im Unternehmen bekannt sein. Eine interne Besprechung kann solche örtlichen Abläufe erklären; sie wird dadurch nicht automatisch zum regulären Ersthelferlehrgang. Der Unternehmer benennt die Ersthelfenden und ordnet ihre Aufgabe betrieblich zu.
| Aufgabe | Worum es geht |
|---|---|
| Regulärer Lehrgang | Fachliche Qualifizierung der Teilnehmenden |
| Betriebliche Benennung | Zuordnung der Ersthelferfunktion |
| Interne Information | Bekannte Zuständigkeiten und Notfallabläufe |

Die regulären Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Dazu kommen Pausen. Trotz gleicher Länge wird nach Qualifikationsbedarf ausgewählt; ein beliebiger interner Termin mit ähnlicher Dauer ist nicht automatisch gleichwertig.
Für betriebliche Ersthelfende ist in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen. Berücksichtigen Sie diese bei der weiteren Schulungsplanung und klären Sie den passenden Lehrgang anhand der Qualifikation der vorgesehenen Beschäftigten.
Beschreiben Sie solche Ziele bereits in der Anfrage und lassen Sie den Umfang vereinbaren. Ein ergänzendes Training sollte im Angebot erkennbar sein. Seine Beauftragung bedeutet noch keine Übernahme aller Kosten durch den Unfallversicherungsträger.