Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 66740 Saarlouis sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,8 km vom Suchpunkt

5,5 km vom Suchpunkt

16,0 km vom Suchpunkt

18,2 km vom Suchpunkt

19,5 km vom Suchpunkt

19,5 km vom Suchpunkt

Für Beschäftigte in Saarlouis wird der Erste-Hilfe-Lehrgang nach dem benötigten Qualifikationsziel ausgewählt. Ausbildung und Fortbildung sollten bei der Buchung eindeutig benannt sein. Inhouse-Unterricht ermöglicht eine geschlossene Gruppe, wenn Durchführung und Teilnahmebedingungen passen. Zuständiger Unfallversicherungsträger und Ausbildungsstelle klären den Weg einer möglichen Gebührenabrechnung.
Halten Sie in Ihrem Betrieb in Saarlouis fest, welche Beschäftigten erstmals ausgebildet werden sollen und bei wem eine Fortbildung ansteht. Prüfen Sie vorhandene Bescheinigungen und stimmen Sie die Auswahl mit den zuständigen Arbeitsbereichen ab. Planen Sie Tage, an denen die Gruppe vollständig teilnehmen kann.
Für Inhouse-Unterricht nennt die Anfrage Teilnehmerzahl und verfügbare Übungsräume. Der Anbieter bestätigt die Bedingungen und die Durchführung. Bei einzelnen Personen können offene Kurse passen. Klären Sie die Gebührenübernahme rechtzeitig mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Eine direkte Abrechnung mit Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erfordert dessen Voraussetzungen und die dafür vorgesehenen Unterlagen und Angaben.
Ein gemeinsamer Auftrag funktioniert nur, wenn der Ausbildungsbedarf der vorgesehenen Personen feststeht. Klären Sie deshalb vorab, ob Grundausbildung oder Fortbildung gebraucht wird und welche anerkannten Qualifikationen bereits vorliegen. Geben Sie den betrieblichen Zweck an und wählen Sie eine entsprechend ermächtigte Ausbildungsstelle. Falls Sie darüber hinaus ein ergänzendes Notfalltraining wünschen, benennen Sie es ausdrücklich; es ersetzt den regulären Lehrgang nicht automatisch.
Betriebliche Ersthelfende sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Nehmen Sie den nächsten Bedarf deshalb in die betriebliche Planung auf. Der Unternehmer benennt die Ersthelfenden nach ihrer Qualifizierung und regelt die interne Aufgabe.
Die Ausbildungsstelle braucht ein konkretes Bild der Durchführung.
Geplanten Unterrichtsort in Saarlouis nennen.
Fläche und Ausstattung für Übungen beschreiben.
Tage mit vollständig verfügbarer Gruppe vorschlagen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Bei erfüllten Trägervoraussetzungen erfolgt die direkte Abrechnung regulärer Gebühren über die ermächtigte Ausbildungsstelle. Fragen Sie rechtzeitig nach dem für Ihren Betrieb maßgeblichen Verfahren und geben Sie benötigte Angaben vollständig weiter.
Bei Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse den vorgesehenen Ablauf klären.
Erforderliche Angaben mit der Ausbildungsstelle zusammenführen.
Nach der Terminabstimmung brauchen die Beschäftigten mehr als einen Kalendereintrag. Teilen Sie Treffpunkt, Beginn, Ende und die Hinweise der Ausbildungsstelle mit. Bei Inhouse-Unterricht legen Sie intern fest, wer den Übungsraum vorbereitet und wer organisatorische Rückfragen beantwortet. Werden Angaben später angepasst, informieren Sie dieselbe Gruppe erneut. Damit vermeiden Sie, dass verschiedene Beteiligte mit unterschiedlichen Fassungen der Einladung planen oder wichtige Teilnahmehinweise übersehen.
Zu klärende Frage
Welche Qualifizierung wird benötigt?
Zu klärende Frage
Offener Kurs oder eigene Gruppe?
Zu klärende Frage
Sind Durchführung und Gebührenweg geklärt?

Sowohl Ausbildung als auch Fortbildung umfassen regulär neun Einheiten zu je 45 Minuten. Die Unterrichtssumme beträgt 405 Minuten; Pausen kommen hinzu. Die gleiche Dauer allein macht die beiden Kursarten nicht für jede Person austauschbar.
Die Beschäftigten brauchen Zeit für den kompletten Lehrgang und sollen bei den Übungen mitarbeiten können. Stimmen Sie deshalb die gewöhnlichen Arbeitsaufgaben für diesen Zeitraum ab. Das gilt beim Besuch eines offenen Kurses ebenso wie für Inhouse-Unterricht.
Nein, das lässt sich aus dem Format allein nicht ableiten. Die Gebührenübernahme hängt von den Voraussetzungen des zuständigen Trägers und den berechtigten Teilnahmen ab. Zusätzliche Leistungen oder weiterer Aufwand können außerhalb der übernommenen regulären Gebühren liegen.