Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 38820 Halberstadt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,6 km vom Suchpunkt

0,7 km vom Suchpunkt

12,8 km vom Suchpunkt

13,5 km vom Suchpunkt

14,0 km vom Suchpunkt

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Halberstadt · Sachsen-Anhalt
Für Halberstädter Betriebe gehören passende Ausbildung oder Fortbildung und eine gesicherte Teilnahme zusammen. Sammeln Sie den Bedarf aus den Arbeitsbereichen und wählen Sie eine ermächtigte Ausbildungsstelle. Bei Inhouse-Unterricht werden Termin und Räume gemeinsam abgestimmt; die Gebührenübernahme richtet sich nach Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Prüfen Sie in Ihrem Halberstädter Betrieb zunächst die vorhandenen Bescheinigungen. Wer soll neu ausgebildet werden und bei wem steht eine Fortbildung an? Stimmen Sie die Gruppe mit den Verantwortlichen ab und planen Sie mögliche Tage einschließlich der Vertretung im Arbeitsablauf.
Für einen Inhouse-Lehrgang beschreibt Ihre Anfrage die verfügbaren Räume und nennt die Teilnehmerzahl. Die Schule bestätigt die Bedingungen und die Durchführung. Einzelne Personen können gegebenenfalls offene Kurse besuchen. Die Gebührenregelung klären Sie vorab mit Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Ob direkt abgerechnet werden kann und welche Angaben dafür nötig sind, hängt von den Voraussetzungen und dem Verfahren des zuständigen Trägers ab.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Bei erfüllten Voraussetzungen kann die ermächtigte Ausbildungsstelle reguläre Lehrgangsgebühren direkt abrechnen. Klären Sie das Verfahren vorab; eine vereinbarte Inhouse-Schulung allein bedeutet keine Übernahme sämtlicher Kosten.
Berechtigte Teilnahmen und notwendige Angaben erfragen.
Erforderliche Unterlagen vor dem Lehrgang bereitstellen.
Legen Sie mit den betroffenen Bereichen fest, welche Personen den Lehrgang gemeinsam besuchen können. Während des Unterrichts sollten sie nicht für gewöhnliche Aufgaben zurückgerufen werden müssen. Für einen Inhouse-Tag in Halberstadt gehört deshalb neben der Raumreservierung auch die Abstimmung der Vertretung dazu. Geben Sie den bestätigten Zeitrahmen früh weiter und überlegen Sie bei unvereinbaren Verfügbarkeiten, welche Personen einen anderen geeigneten Termin benötigen.
Diese Angaben erleichtern die weitere Abstimmung.
Ausbildung oder Fortbildung nach dem Bedarf nennen.
Personenzahl und mögliche Tage angeben.
Für Inhouse Räume und Ausstattung beschreiben.
| Thema | Ansprechstelle |
|---|---|
| Unterricht und Übungsbedingungen | Ermächtigte Ausbildungsstelle |
| Vertretung und interne Aufgabe | Verantwortliche im Betrieb |
| Gebührenvoraussetzungen | Zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse |
Eine gemeinsame Schulung bietet Gelegenheit, Handgriffe selbst auszuprobieren und die Rückmeldung der Lehrkraft unmittelbar aufzunehmen. Beim Beobachten anderer Teilnehmender können zusätzliche Fragen entstehen, die auch für die eigene Ausführung hilfreich sind. Planen Sie die Teilnahme deshalb als aktive Lernzeit ein. Die betriebliche Gruppe profitiert davon, wenn nicht nur einzelne Erfahrene mitmachen, sondern alle den angeleiteten Übungen Aufmerksamkeit und Zeit widmen.
Der Unternehmer benennt die Ersthelfenden nach der Qualifizierung. Erklären Sie den Beteiligten außerdem die internen Zuständigkeiten und Meldewege. So erfahren die Beschäftigten, welche Aufgabe sie im eigenen Unternehmen übernehmen und an welchen Abläufen sie sich orientieren sollen.

Für betriebliche Ersthelfende ist Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Prüfen Sie dafür die vorhandenen Nachweise. Welche Schulung für eine Person passt, sollte deren anerkannte Vorqualifikation berücksichtigen und nicht allein die Stellenbezeichnung.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Zu den 405 Minuten Unterricht kommen Pausen hinzu. Reservieren Sie für Gruppe und Inhouse-Raum den vollständigen mit der Ausbildungsstelle vereinbarten Zeitraum.
Für einzelne Beschäftigte kann ein passender offener Kurs sinnvoll sein. Vergleichen Sie die benötigte Kursart und die erreichbaren Termine. Eine eigene Inhouse-Veranstaltung ist keine Voraussetzung dafür, dass eine Person regulär ausgebildet oder fortgebildet werden kann.
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