Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 50389 Wesseling sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,1 km vom Suchpunkt

5,8 km vom Suchpunkt

8,2 km vom Suchpunkt

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9,2 km vom Suchpunkt

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Für eine Inhouse-Schulung in Wesseling stimmen Sie einen konkreten Auftrag mit der Ausbildungsstelle ab. Die mögliche Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren durch Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ist dabei eine eigene Frage. Beschreiben Sie Schulungsbedarf und gewünschte Durchführung und prüfen Sie, welche Leistungen der angebotene Betrag umfasst.
Wer soll in Ihrem Wesselinger Betrieb als Ersthelfer eingesetzt werden? Prüfen Sie vorhandene Bescheinigungen und unterscheiden Sie Ausbildung und Fortbildung. Stimmen Sie mögliche Tage mit den zuständigen Arbeitsbereichen ab, damit die Beschäftigten die gesamte Unterrichtszeit wahrnehmen können.
Für Inhouse-Unterricht beschreibt Ihre Anfrage Gruppe und verfügbare Übungsräume. Die Schule bestätigt die Bedingungen und die Durchführung. Bei einzelnen Personen können offene Lehrgänge passen. Erkundigen Sie sich vor dem Termin bei Ihrem Unfallversicherungsträger nach einer möglichen Gebührenübernahme. Direkte Abrechnung mit Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse setzt deren Voraussetzungen und das vorgesehene Verfahren mit den nötigen Angaben voraus.
Bei berechtigter Teilnahme kann die ermächtigte Ausbildungsstelle reguläre Gebühren direkt mit dem Träger abrechnen. Lesen Sie zusätzliche Positionen im Angebot gesondert, statt aus dieser Möglichkeit eine pauschale vollständige Übernahme abzuleiten.
Zuständigkeit und erforderliche Angaben prüfen.
Regulären Gebührenumfang und Extras unterscheiden.
| Frage | Klärung |
|---|---|
| Berechtigte reguläre Gebühren? | Vorgaben des zuständigen Trägers |
| Zusätzlicher Trainingsumfang? | Leistungsbeschreibung der Ausbildungsstelle |
| Eigener Vorbereitungsaufwand? | Interne Organisation am vorgesehenen Standort |
Ermächtigte Ausbildungsstellen können berechtigte reguläre Gebühren direkt mit dem zuständigen Träger abrechnen. Welche Voraussetzungen und Angaben dafür gelten, bestimmt dieser Träger. Daneben kann Ihr Auftrag Leistungen enthalten, die gesondert vereinbart werden. Lassen Sie sich deshalb den angebotenen Umfang erklären. So wird deutlich, welche Kostenfrage an die Berufsgenossenschaft beziehungsweise Unfallkasse und welche Frage zu zusätzlichen Positionen an die Schule gehört.
Die Angaben sollen der Schule eine konkrete Rückmeldung ermöglichen.
Anerkannte vorhandene Nachweise und nächsten Kursbedarf nennen.
Die geplante Personenzahl und Zusammensetzung angeben.
Gewünschten Lernort und nutzbare Räume beschreiben.
Bestätigen Sie intern, wer den ganzen Unterricht wahrnehmen kann. Aufgaben, die währenddessen weiterlaufen müssen, gehören in die betriebliche Vertretungsplanung. Das gilt auch bei kurzen Wegen innerhalb des eigenen Standorts; räumliche Nähe macht die Lernzeit nicht zu einer gewöhnlichen Arbeitsunterbrechung.
Soll der Unterricht beispielsweise in Keldenich, Berzdorf oder Urfeld stattfinden, geben Sie den tatsächlich vorgesehenen Standort an. Beschreiben Sie außerdem, welcher Raum für die Gruppe nutzbar ist. Der Firmensitz ist für die Durchführung nicht aussagekräftig, wenn an einem anderen Ort gelernt werden soll. Eine klare Anfrage hilft der Schule, die räumlichen Bedingungen zu besprechen und den geplanten Kurs eindeutig zuzuordnen.
Die vorhandene anerkannte Qualifikation gibt die Richtung vor. Reguläre Ausbildung und Fortbildung dauern jeweils neun Unterrichtseinheiten; betriebliche Ersthelfer bilden sich in der Regel alle zwei Jahre fort. Prüfen Sie daher den tatsächlichen Bedarf statt nur eine verfügbare Veranstaltungsdauer.
Der Unternehmer benennt die betrieblichen Ersthelfenden und ordnet damit die Aufgabe zu. Der Kursnachweis dokumentiert dagegen die Qualifizierung. Interne Abläufe sollten bekannt sein; pflegen Sie deshalb Nachweise und betriebliche Zuständigkeiten zusammen weiter.
Ja, prüfen Sie den anerkannten bisherigen Schulungsstand der vorgesehenen Personen. Eine gemeinsame Anfrage ist nicht automatisch eine Zusage, dass alle denselben Lehrgang besuchen sollen. Die Ausbildungsstelle kann die Zuordnung klären; eine interne Übersicht kann auch mehrere passende Termine zusammenhalten.