Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 98693 Ilmenau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
15,9 km vom Suchpunkt

16,7 km vom Suchpunkt

17,8 km vom Suchpunkt

18,0 km vom Suchpunkt

18,3 km vom Suchpunkt

28,8 km vom Suchpunkt

Betriebe in Ilmenau organisieren Erste-Hilfe-Ausbildung und Fortbildung nach dem Qualifikationsstand ihrer Beschäftigten. Für betriebliche Ersthelfende ist Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Inhouse-Unterricht kann die gemeinsame Schulung ermöglichen; anschließend bleiben Benennung und Einweisung in betriebliche Abläufe Aufgaben des Unternehmens.
Erfassen Sie in Ihrem Ilmenauer Betrieb, wer ausgebildet werden soll und bei wem eine Fortbildung ansteht. Prüfen Sie vorhandene Bescheinigungen und stimmen Sie die vorgesehenen Personen mit den Verantwortlichen ab. Danach lassen sich gemeinsame Tage und die Vertretung im Arbeitsablauf planen.
Bei einer Inhouse-Anfrage beschreiben Sie Gruppe und verfügbare Übungsräume. Der Anbieter bestätigt die Bedingungen und die Durchführung. Einzelne Beschäftigte können gegebenenfalls offene Lehrgänge besuchen. Die Gebührenfrage klären Sie rechtzeitig mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Direkte Abrechnung hängt von deren Voraussetzungen zur Übernahme der Teilnahme und dem vorgesehenen Verfahren mit den erforderlichen Angaben ab.
Eine Fortbildung beginnt organisatorisch lange vor dem nächsten Kurstag. Halten Sie fest, welche Beschäftigten qualifiziert sind und wann sie zuletzt teilgenommen haben. Daraus lässt sich der nächste Bedarf besprechen und rechtzeitig ein geeigneter Lehrgang suchen. Eine neue Tätigkeitsbezeichnung allein verlangt nicht automatisch eine erneute Grundausbildung: Vorhandene anerkannte Qualifikationen gehören zur Entscheidung darüber, welcher Kurs für die betreffende Person passt.

Fragen Sie nach der Schulung, welche organisatorischen Bedingungen gut funktioniert haben. Waren die Informationen rechtzeitig da und die Übungen ohne Unterbrechungen möglich? Solche Rückmeldungen helfen bei der Planung des nächsten gemeinsamen Lehrgangs.
Nach dem Unterricht brauchen die qualifizierten Personen Orientierung am Arbeitsplatz. Besprechen Sie, wie im Betrieb Hilfe gerufen wird und welche internen Ansprechpersonen und Abläufe gelten. Fragen, die sich dabei ergeben, können Sie für eine spätere Schulung sammeln. Bei einer gemeinsamen Inhouse-Veranstaltung in Ilmenau lassen sich Anliegen der Gruppe bereits vorab mit der Ausbildungsstelle besprechen, ohne daraus einen Ersatz für den regulären Kursumfang zu machen.
Prüfen Sie die Gruppe, bevor Sie einen Termin festlegen.
Grundausbildung und Fortbildung passend zuordnen.
Vollständige Teilnahme aller vorgesehenen Personen ermöglichen.
Eignung und Ausstattung mit der Ausbildungsstelle abstimmen.
| Aufgabe | Grundlage |
|---|---|
| Kurs auswählen | Anerkannte Vorqualifikation und Bedarf |
| Ersthelfende benennen | Qualifizierung und Entscheidung des Unternehmers |
| Weitere Fortbildung planen | Dokumentierte Teilnahme und nächster Bedarf |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Bei berechtigten Teilnahmen kann die ermächtigte Ausbildungsstelle reguläre Gebühren direkt mit Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abrechnen. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Trägers. Zusätzliche Leistungen einer Inhouse-Vereinbarung sind damit nicht automatisch kostenfrei.
Benötigte Angaben und mögliche vorherige Freigaben klären.
Vorgesehene Nachweise für die berechtigten Teilnahmen bereitstellen.
Regulär umfassen beide Lehrgänge neun Unterrichtseinheiten. Die gleiche Dauer macht sie jedoch nicht austauschbar. Ob Ausbildung oder Fortbildung benötigt wird, richtet sich nach dem Qualifikationsstand; berücksichtigen Sie anerkannte vorhandene Nachweise.
Die Organisation richtet sich nach Ihrem tatsächlichen Bedarf. Für einzelne Beschäftigte kann ein geeigneter offener Lehrgang passen. Inhouse ist eine Möglichkeit für eine gemeinsam zu schulende Gruppe, sofern Termin und Unterrichtsbedingungen mit der Ausbildungsstelle vereinbart werden können.
Der Unternehmer benennt die betrieblichen Ersthelfenden nach der Qualifizierung. Ein abgelegter Nachweis macht diese Aufgabe für die Beteiligten noch nicht verständlich. Klären Sie daher zusätzlich Zuständigkeiten und die Abläufe im eigenen Betrieb.