Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 65719 Hofheim am Taunus sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,7 km vom Suchpunkt

3,9 km vom Suchpunkt

5,7 km vom Suchpunkt

6,7 km vom Suchpunkt

7,9 km vom Suchpunkt

8,4 km vom Suchpunkt

Hofheimer Betriebe planen Ausbildung oder Fortbildung betrieblicher Ersthelfender nach dem Stand ihrer Beschäftigten. Öffentliche Lehrgänge und vereinbarter Inhouse-Unterricht sind mögliche Formate. Für einen gemeinsamen Tag im Unternehmen werden geeigneter Raum, vollständige Freistellung und passende Bedingungen der Gebührenabrechnung vorbereitet.
Der große Besprechungsraum wirkt im Kalender passend, ist aber mit festen Möbeln ausgestattet. Beschreiben Sie der Ausbildungsstelle für den Hofheimer Inhouse-Wunsch die tatsächliche nutzbare Fläche. Die Raumbezeichnung allein zeigt nicht, ob die vorgesehenen praktischen Übungen dort möglich sind.
Fragen Sie nach den Anforderungen und klären Sie intern, was vor Kursbeginn verändert werden kann. Halten Sie den Raum für den gesamten vereinbarten Zeitraum frei. Die Durchführung wird individuell bestätigt. Erst diese Abstimmung verbindet eine interne Raumreservierung mit einem tatsächlich geeigneten Unterrichtsort für die geplante Gruppe.
Wenn nur einzelne Beschäftigte geschult werden sollen oder ein eigener Raum nicht passend nutzbar ist, können geeignete öffentliche Lehrgänge eine Möglichkeit sein. Sehen Sie dafür auf den benötigten Ausbildungs- oder Fortbildungslehrgang und dessen vollständige Veranstaltungszeiten. Der Arbeitgeber kann die Freistellung entsprechend organisieren. Für eine geeignete gemeinsame Gruppe bleibt ein Inhouse-Wunsch daneben eine eigene Abstimmung mit der Ausbildungsstelle.
Angabe
Ausbildungsstand der Beschäftigten
Angabe
Gruppe und tatsächliche Räume
Angabe
Bestätigte Zeiten und Leistungen
Der Raum ist nur ein Teil einer geeigneten Vereinbarung.
Die gesamte Gruppe von laufenden Aufgaben freistellen.
Organisatorische Rückfragen an einer Stelle bündeln.
Für die vorgesehenen Personen geeigneten Lehrgang bestätigen.
Ein Besprechungsraum kann im Kalender verfügbar sein, während feste Möbel die Übungsfläche begrenzen. Geben Sie der Ausbildungsstelle die realen Bedingungen und die vorgesehene Personenzahl an. Gemeinsam wird abgestimmt, ob die praktischen Aufgaben dort durchgeführt werden können. Klären Sie auch, welche Vorbereitung intern nötig ist, und halten Sie den Raum für den ganzen vereinbarten Zeitraum frei.
Die bestätigte Unterrichtsanschrift gehört zusammen mit dem Raum und den Veranstaltungszeiten in die Teilnehmerinformation. So können Beschäftigte ihre Anreise auf den tatsächlichen Lerntag beziehen. Interne Ansprechpersonen für Zugang oder organisatorische Rückfragen lassen sich zugleich benennen.
Die gewünschte Durchführung am Standort bestätigt noch keine pauschale Übernahme aller Leistungen.
Berechtigte Personen und zuständigen Träger prüfen.
Kursabrechnung und weitere Vereinbarungen ausdrücklich bestätigen.
Vorhandene Qualifikationen sind für die Zuordnung des passenden Lehrgangs entscheidend. Die regulären Lehrgänge haben jeweils neun Unterrichtseinheiten. Für betriebliche Ersthelfende ist Fortbildung nach DGUV in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen; lassen Sie unklare Nachweise rechtzeitig vor der Anmeldung einordnen.
Die Teilnehmenden brauchen den vollständigen Unterricht mit Erklärungen und Übungen. Organisieren Sie andere Aufgaben deshalb durch Vertretungen. Dass die Veranstaltung am eigenen Standort stattfindet, verkürzt den Lernumfang nicht und sollte nicht zu laufenden Unterbrechungen führen.
Eine allgemeine Übernahme wird nicht vorausgesetzt. Teilnahmeberechtigung und Gebührenbedingungen bestimmt der zuständige Unfallversicherungsträger. Mit der ermächtigten Stelle werden Unterlagen und Verfahren abgestimmt; zusätzliche vereinbarte Leistungen sind dabei gesondert von der möglichen Kursgebührenübernahme zu betrachten.
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