Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 48683 Ahaus sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,3 km vom Suchpunkt

9,1 km vom Suchpunkt

10,8 km vom Suchpunkt

11,2 km vom Suchpunkt

12,5 km vom Suchpunkt

14,2 km vom Suchpunkt

Für Ahauser Betriebe richtet sich die Ausbildung oder Fortbildung nach dem vorhandenen Qualifikationsstand ihrer Beschäftigten. Bestimmen Sie den nächsten passenden Schritt und organisieren Sie die vollständige Teilnahme. Für eine Inhouse-Gruppe gehören Standort, Personenzahl und Räume in die Anfrage; mögliche Gebührenübernahme wird nach den Trägervorgaben geklärt.
Welche Beschäftigten sollen erstmals geschult werden und bei wem steht eine Fortbildung an? Eine Übersicht mit vorhandenen Bescheinigungen hilft Ihrem Ahauser Betrieb bei der Planung. Stimmen Sie die vorgesehenen Personen und mögliche Tage mit den Verantwortlichen der Arbeitsbereiche ab.
Für eine Inhouse-Anfrage nennt Ihr Betrieb Gruppengröße und verfügbare Räume. Der Anbieter bestätigt die Bedingungen der praktischen Übungen und die Durchführung. Bei einzelnen Personen können offene Lehrgänge passen. Erfragen Sie vor der Teilnahme bei Ihrem Unfallversicherungsträger die mögliche Gebührenübernahme. Eine direkte Abrechnung mit Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ist an deren Voraussetzungen und das vorgesehene Verfahren mit den nötigen Angaben gebunden.
Ausbildung und Fortbildung haben regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten. Welche Kursart benötigt wird, hängt deshalb nicht allein von der Länge ab. Sehen Sie vorhandene anerkannte Qualifikationen und bisherige Bescheinigungen an. Für betriebliche Ersthelfende ist in der Regel alle zwei Jahre Fortbildung vorgesehen. Erfassen Sie tatsächliche Teilnahmen, um den weiteren Bedarf rechtzeitig statt nur anhand geplanter Reservierungen zu beurteilen.
| Grundlage | Verwendung |
|---|---|
| Bisheriger Beleg | Geeigneten nächsten Kurs bestimmen |
| Bestätigte Vereinbarung | Durchführung organisieren |
| Neuer Teilnahmenachweis | Qualifikationsstand fortführen |

Für einzelne Bedarfe können passende offene Lehrgänge organisatorisch sinnvoll sein. Eine geschlossene Gruppe ist nicht für jede Qualifizierung erforderlich. Entscheidend bleiben die benötigte Kursart und die vollständige Teilnahme am ausgewählten Termin.
Die Gruppe soll sich auf den Unterricht konzentrieren können.
Vereinbarte Übungsbedingungen bereitstellen.
Parallele Aufgaben währenddessen abgeben.
Anliegen der vertretenen Bereiche sammeln.
Kommen Personen beispielsweise aus Alstätte, Wessum und Wüllen zusammen, braucht die Einladung einen klaren Unterrichtsort. Bei einer internen Schulung benennen Sie den ausgewählten Standort und beschreiben der Schule den nutzbaren Raum. Die praktischen Bedingungen werden abgestimmt und vorbereitet. Geben Sie anschließend Zugang sowie die gesamten Zeiten weiter und sorgen Sie dafür, dass andere Arbeitsaufgaben für diesen Zeitraum vertreten sind.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Bei erfüllten Voraussetzungen rechnet die ermächtigte Ausbildungsstelle reguläre Gebühren direkt mit dem Träger ab. Vergleichen Sie diesen Umfang mit dem Angebot und betrachten Sie zusätzliche Positionen getrennt.
Berechtigte Teilnahmen und Angaben prüfen.
Regulären Kurs und Ergänzungen zuordnen.
Der ganze bestätigte Veranstaltungszeitraum. Die neun Unterrichtseinheiten ergeben 405 Minuten reine Lernzeit; Pausen kommen hinzu. Mit Anfang und Ende können die Arbeitsbereiche Vertretungen konkret organisieren, ohne die praktischen Teile des Lehrgangs zu verkürzen.
Beschreiben Sie den gewünschten Schwerpunkt gesondert. Das Angebot sollte den regulären Lehrgang und ergänzende Leistungen mit ihrem Umfang erkennen lassen. So können Ausbildungszweck und mögliche weitere Kosten sachlich beurteilt werden, bevor Sie den Auftrag bestätigen.
Zuständig ist der Unfallversicherungsträger Ihres Unternehmens. Dort erfahren Sie Voraussetzungen, erforderliche Angaben und mögliche vorherige Schritte. Ein Inhouse-Termin allein sagt noch nicht, ob alle Personen oder jede zusätzliche Angebotsposition im übernommenen Umfang liegen.