Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 32584 Löhne sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,5 km vom Suchpunkt

8,2 km vom Suchpunkt

8,6 km vom Suchpunkt

9,1 km vom Suchpunkt

10,5 km vom Suchpunkt

10,8 km vom Suchpunkt

Löhne · Nordrhein-Westfalen
Für Löhner Beschäftigte wird Ausbildung oder Fortbildung anhand vorhandener Qualifikationen bestimmt. Danach organisieren Sie einen passenden Lehrgang und die vollständige Teilnahme. Für mehrere geeignete Personen kann eine Inhouse-Anfrage sinnvoll sein; Lernort, nutzbare Räume und Trägervoraussetzungen werden vor der Durchführung abgestimmt.

Eine Teilnehmerübersicht hilft Ihrem Löhner Betrieb bei der Planung. Halten Sie fest, welche Beschäftigten eine Ausbildung benötigen und bei wem eine Fortbildung ansteht. Prüfen Sie dazu vorhandene Bescheinigungen und stimmen Sie mögliche Tage mit den jeweiligen Verantwortlichen ab.
Für Inhouse-Unterricht beschreibt Ihre Anfrage Gruppe und verfügbare Übungsräume. Die Schule bestätigt die Bedingungen und die Durchführung. Bei einzelnen Personen können offene Termine passen. Die Gebührenübernahme klären Sie rechtzeitig mit Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Ob eine direkte Abrechnung möglich ist und welche Angaben dafür nötig sind, richtet sich nach den Voraussetzungen und dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Aussage
Gewünschter Kurs und Rahmen
Aussage
Bestätigte Durchführung
Aussage
Absolvierter Lehrgang
Reguläre Ausbildung und Fortbildung haben jeweils neun Unterrichtseinheiten. Welcher Schritt benötigt wird, ergibt sich jedoch aus der bisherigen Qualifikation und nicht allein aus dem Zeitumfang. Prüfen Sie die anerkannten Nachweise der vorgesehenen Personen. Für betriebliche Ersthelfende ist in der Regel alle zwei Jahre Fortbildung vorgesehen. Die tatsächlich absolvierten Kurse werden anschließend als Grundlage der weiteren Planung festgehalten.
Ein besonderer Schwerpunkt kann bei der Anfrage beschrieben werden. Bleibt im Angebot erkennbar, was reguläre Qualifizierung und was Ergänzung ist, lässt sich auch die Kostenplanung gezielter auf die tatsächlichen Leistungen beziehen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Bei erfüllten Bedingungen rechnet die ermächtigte Ausbildungsstelle reguläre Gebühren direkt mit dem Träger ab. Zusatzleistungen können außerhalb dieses Umfangs liegen und sind beim Lesen des Angebots getrennt einzuordnen.
Berechtigung und Verfahren prüfen.
Weitere Positionen gesondert betrachten.
Der Unterricht braucht einen verlässlichen Rahmen.
Vertretungen während der Lernzeit vorsehen.
Vereinbarte Räume verfügbar halten.
Anliegen aus den Arbeitsbereichen sammeln.
Wenn Beschäftigte beispielsweise aus Gohfeld, Mennighüffen und Obernbeck zusammenkommen, sollte der vereinbarte Schulungsort in der Einladung klar erkennbar sein. Bei einem internen Lehrgang beschreiben Sie der Schule Raum und Gruppengröße. Stimmen Sie die praktischen Bedingungen ab und stellen Sie den Bereich entsprechend bereit. Geben Sie Zugang und vollständigen Ablauf weiter, damit die Beteiligten den Kurstag gemeinsam vorbereiten können.
Sehen Sie nach vorhandener anerkannter Qualifikation und den bisherigen Belegen. Eine neue betriebliche Zuordnung bedeutet nicht automatisch fehlende Ausbildung. Stimmen Sie daraus den geeigneten Lehrgang ab, bevor Sie lediglich eine freie Stelle in einer Gruppe besetzen.
Zum regulären Kurs gehört praktische Mitarbeit. Beschreiben Sie daher die tatsächlich verfügbaren Bedingungen und stimmen Sie diese mit der Ausbildungsstelle ab. Die bloße Zahl an Sitzplätzen beantwortet noch nicht die Frage nach geeigneten Übungsmöglichkeiten.
Ihr zuständiger Unfallversicherungsträger legt Voraussetzungen und Verfahren fest. Informieren Sie sich vorab über benötigte Angaben oder Anträge. Ein betrieblich organisierter Termin allein ist keine Zusage, dass sämtliche regulären und zusätzlichen Positionen übernommen werden.