Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 64625 Bensheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,8 km vom Suchpunkt

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Bensheimer Unternehmen organisieren die geeignete Ersthelferausbildung oder Fortbildung nach dem vorhandenen Kursstand der Beschäftigten. Öffentliche Lehrgänge und vereinbarte Inhouse-Veranstaltungen sind unterschiedliche Wege zum benötigten Unterricht. Stimmen Sie Personen, vollständige Lernzeit und die Gebührenklärung ab, bevor der Auftrag verbindlich wird.
Eine Ausbildungsstelle kann passende Möglichkeiten leichter prüfen, wenn der Auftrag eindeutig ist. Legen Sie im Bensheimer Betrieb fest, welche Beschäftigten eine Ausbildung und welche eine Fortbildung benötigen. Stimmen Sie auch mögliche Tage ab.
Bei Inhouse-Unterricht werden Raum und Teilnehmerzahl vereinbart. Die Durchführung braucht eine Bestätigung des Anbieters. Berechtigte betriebliche Kursgebühren können nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers direkt abgerechnet werden. Erfragen Sie die nötigen Bestätigungen und mögliche zusätzliche Kosten vor einer verbindlichen Anmeldung.
Der zuständige Unfallversicherungsträger legt die Voraussetzungen für berechtigte Teilnahmen fest. Ermächtigte Schulen rechnen reguläre Lehrgangsgebühren nach diesem Verfahren direkt ab. Weitere vereinbarte Leistungen einer Firmenveranstaltung können zusätzliche Kosten darstellen und sollten aus dem Angebot erkennbar sein.
Verlangte Angaben und gegebenenfalls vorherige Freigaben beim Träger feststellen.
Die vereinbarte Schulung und mögliche weitere Positionen nachvollziehen.
Nennen Sie für eine Gruppenveranstaltung den tatsächlichen Raum und beschreiben Sie die freie Fläche. Die Schule stimmt mit Ihnen ab, welche Voraussetzungen für den Unterricht passen. Für die Beschäftigten werden die gesamten Kurszeiten freigehalten. Aufgaben aus dem Arbeitsalltag können als Hintergrund für Beispiele benannt werden; die fachliche Anleitung bleibt bei der Lehrkraft und wird nicht zum internen Ersatzprogramm.
Sie machen den Bedarf für die Schule verständlich.
Benötigten Lehrgang und bereits vorhandene Qualifikationen beschreiben.
Personenzahl, Raum und mögliche vollständige Zeitfenster nennen.
Zuständigkeit und erforderliche Nachweise des Unfallversicherungsträgers vorbereiten.
Inhouse bedeutet zunächst, dass der Unterricht am vereinbarten betrieblichen Standort stattfindet. Ob Ausbildung, Fortbildung oder ein zusätzliches Training benötigt wird, ist eine andere Frage. Berücksichtigen Sie die anerkannten bisherigen Nachweise der Personen. Im regulären betrieblichen Qualifikationsweg umfassen Ausbildung und Fortbildung jeweils neun Unterrichtseinheiten; die Fortbildung erfolgt in der Regel alle zwei Jahre.

Eine frühere Teilnahme macht die praktische Mitarbeit nicht überflüssig. Übungen können neue Fragen auslösen oder vergessene Zusammenhänge wieder deutlich machen. Geben Sie der Gruppe dafür den nötigen Unterrichtszeitraum und halten Sie danach die tatsächlichen Kursdaten fest.
| Ausgangspunkt | Abstimmung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Vorbildung | Geeigneter Anschluss | Ausbildung oder Fortbildung |
| Teilnahmeform | Gruppe und Lernort | Öffentlich oder Inhouse |
| Auftrag | Umfang und Gebührenverfahren | Nachvollziehbare Vereinbarung |
Prüfen Sie passende öffentliche Veranstaltungen für die jeweilige Qualifikation. Eine eigene große Gruppe ist dafür keine Voraussetzung. Die betriebliche Organisation kann trotzdem zentral bleiben, indem Termine und Freistellungen für die tatsächlich benötigten Teilnahmen zusammengeführt werden.
Die Ausbildungsstelle gestaltet den fachlichen Lehrgang. Sie können tatsächliche Tätigkeiten und Lernfragen der Gruppe als Kontext nennen. Interne Hilfewege und Zuständigkeiten werden daneben im Unternehmen vermittelt; diese örtlichen Informationen haben eine andere Aufgabe als die allgemeine Qualifizierung.
Die fachliche Schulung und die betriebliche Benennung gehören zusammen. Sorgen Sie dafür, dass die Beschäftigten ihre Ansprechpersonen und deren interne Erreichbarkeit kennen. Pflegen Sie diese örtlichen Informationen bei organisatorischen Änderungen, statt nur die Schulungsbescheinigung an einer Stelle abzulegen.