Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 41334 Nettetal sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
12,7 km vom Suchpunkt

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Nettetaler Unternehmen planen den passenden Ersthelfer-Lehrgang nach dem Stand ihrer Beschäftigten. Öffentliche Veranstaltungen können einzelne Personen aufnehmen; ein Inhouse-Kurs wird für eine geeignete Gruppe abgestimmt. Halten Sie Auftrag, Unterrichtsstandort und mögliche Gebührenübernahme auseinander, damit die Organisation auf klaren Angaben beruht.
Bei grenznah organisierten Unternehmen sollte eine Anfrage sagen, wo die Gruppe unterrichtet werden soll und welcher betriebliche Nachweis benötigt wird. Nennen Sie der Schule den konkreten Auftrag für den Nettetaler Standort. Räumliche Nähe zwischen Betriebsstätten bedeutet nicht automatisch identische Anforderungen oder Zuständigkeiten.
Lassen Sie die Eignung des Lehrgangs bestätigen, bevor geeignete öffentliche Plätze oder individuell vereinbarter Inhouse-Unterricht gebucht werden. Wenn direkte Gebührenabrechnung gewünscht ist, werden Teilnahmeberechtigung und Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers ausdrücklich geklärt. Ein präziser Auftrag verhindert, dass organisatorische Beteiligung und fachlicher Nachweiszweck stillschweigend gleichgesetzt werden.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle benötigt die passenden Unterlagen nach den Trägerbedingungen.
Zuständigkeit und vorgesehene Teilnehmende vorab prüfen.
Kursgebühr und zusätzlich vereinbarten Aufwand getrennt besprechen.
| Bereich | Angabe |
|---|---|
| Lehrgang | Qualifikation der Personen |
| Durchführung | Gruppe, Raum und Termin |
| Abrechnung | Berechtigung und zuständiger Träger |
Nennen Sie der Schule die konkrete Nettetaler Betriebsstätte und die geplante Gruppengröße. Besprechen Sie, welcher Raum genutzt werden soll und wie praktische Übungen dort stattfinden können. Sind mehrere Standorte beteiligt, bestimmen Sie einen eindeutigen Unterrichtsort und geben ihn allen Teilnehmenden weiter. Stimmen Sie anschließend Zeitfenster ab, in denen die Beschäftigten vollständig von ihren laufenden Aufgaben entlastet werden können.
Die Durchführung wird für die tatsächlichen Bedingungen vereinbart.
Praktische Übungsmöglichkeiten mit der Schule besprechen.
Die gesamte Gruppe von anderen Aufgaben freistellen.
Änderungen über eine Kontaktperson bündeln.
Beginnen Sie mit den Personen, die tatsächlich geschult werden sollen. Werden nur einzelne passende Lehrgänge benötigt, können öffentliche Veranstaltungen organisatorisch sinnvoll sein. Für eine geeignete Betriebsgruppe kommt ein gesondert vereinbarter Inhouse-Termin infrage. Vergleichen Sie dabei die Möglichkeiten der vollständigen Teilnahme und den Vorbereitungsaufwand. Der gleiche Arbeitgeber verpflichtet nicht dazu, sämtliche unterschiedlichen Schulungsbedarfe an einem einzigen Tag zusammenzuführen.
Bewahren Sie die Angaben zu Lehrgang, Gruppe und Durchführung an einer gemeinsamen Stelle auf. Wenn sich vor dem Termin etwas ändert, lässt sich die konkrete Änderung damit an die Ausbildungsstelle und die betroffenen Beschäftigten weitergeben.
Maßgeblich sind die bisherigen Qualifikationen der vorgesehenen Personen. Lassen Sie unklare Nachweise mit der Ausbildungsstelle einordnen. Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten; nach DGUV ist betriebliche Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Melden Sie die Änderung mit dem Ausbildungsstand der Ersatzperson an die Ausbildungsstelle. Der gebuchte Lehrgang muss für sie geeignet sein. Eine intern frei gewordene Stelle in der Gruppe beantwortet diese fachliche Frage noch nicht.
Vereinbaren Sie, welche Leistungen der Gruppenauftrag enthalten soll und wie sie abgerechnet werden. Für eine mögliche Übernahme der Kursgebühr gelten die Teilnahmeberechtigung und das Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Zusätzliche Inhouse-Leistungen sollten als solche im Auftrag nachvollziehbar bleiben.