Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 66424 Homburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,3 km vom Suchpunkt

5,8 km vom Suchpunkt

9,0 km vom Suchpunkt

9,5 km vom Suchpunkt

11,3 km vom Suchpunkt

11,8 km vom Suchpunkt

Homburg · Saarland
Für Betriebe in Homburg sollte klar sein, welche Beschäftigten welchen nächsten Lehrgang benötigen. Vorhandene anerkannte Qualifikationen und absolvierte Kurse gehören in diese Prüfung. Darauf aufbauend lassen sich Ausbildung, Fortbildung oder eine gemeinsame Inhouse-Veranstaltung organisieren und die Voraussetzungen einer möglichen Gebührenübernahme klären.

Prüfen Sie in Ihrem Homburger Betrieb die vorhandenen Bescheinigungen der vorgesehenen Ersthelfer. Halten Sie fest, wer ausgebildet werden soll und bei wem eine Fortbildung ansteht. Stimmen Sie mögliche Tage mit den Verantwortlichen ab, damit die Beschäftigten die gesamte Unterrichtszeit wahrnehmen können.
Für einen Inhouse-Lehrgang beschreibt die Anfrage Gruppengröße und verfügbare Räume. Der Anbieter bestätigt die Bedingungen für praktische Übungen und Durchführung. Bei einzelnen Personen können offene Lehrgänge passen. Die Gebührenregelung klären Sie vorab mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Eine direkte Abrechnung mit Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erfordert dessen Voraussetzungen zur Übernahme der Teilnahme und das vorgesehene Verfahren.
Aussage
Vorhandene Ausbildung
Aussage
Geplanter Kursbesuch
Aussage
Tatsächlich absolvierter Lehrgang
Mit diesen Angaben kann die Schule den Rahmen besprechen.
Bedarf und Zahl der Teilnehmenden.
Nutzbare Bedingungen für Übungen.
Mögliche Tage ohne parallele Arbeitsaufgaben.
Dokumentieren Sie die tatsächliche Teilnahme und führen Sie die betriebliche Zuordnung weiter. Der Unternehmer bestellt die Ersthelfenden; der Kursnachweis und diese Aufgabe erfüllen unterschiedliche Funktionen.
Soweit die Trägerbedingungen erfüllt sind, rechnet die ermächtigte Ausbildungsstelle die regulären Gebühren direkt ab. Besprechen Sie weitere Angebotspositionen separat, anstatt sie automatisch derselben Übernahme zuzurechnen.
Berechtigung und benötigte Angaben prüfen.
Zusatzumfang ausdrücklich zuordnen.
Die regulären Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Bereits qualifizierte betriebliche Ersthelfende benötigen in der Regel alle zwei Jahre Fortbildung. Ordnen Sie den Bedarf daher rechtzeitig zu und berücksichtigen Sie vollständige Teilnahme bei der Einsatzplanung. Wenn mehrere Personen gemeinsam lernen sollen, gehören Gruppengröße, genauer Schulungsstandort und verfügbare Räume in die Anfrage an die Ausbildungsstelle.
Homburgs Universitätsklinikum und medizinische Fakultät gehören zum Stadtprofil. Für Ihre betriebliche Planung zählen gleichwohl die tatsächlichen Qualifikationen der vorgesehenen Personen, nicht eine Annahme über das örtliche Arbeitsumfeld. Sehen Sie vorhandene Belege an und klären Sie, welche anerkannten Voraussetzungen vorliegen. Eine neue Ersthelferaufgabe allein bedeutet ebenso wenig, dass eine bereits absolvierte Ausbildung unbeachtet bleiben soll.
Suchen Sie nach einem geeigneten offenen Lehrgang für den jeweiligen Qualifikationsbedarf. Eine geschlossene Inhouse-Gruppe ist keine Voraussetzung für jede Teilnahme. Vergleichen Sie Termin und Kursart, bevor Sie die Freistellung im Betrieb abstimmen.
Formulieren Sie das weitere Lernziel gesondert in Ihrer Anfrage. Im Angebot sollte erkennbar sein, welcher Teil reguläre Qualifizierung ist und welche Leistung darüber hinausgeht. Dadurch bleiben Umfang und mögliche Zusatzkosten nachvollziehbar.
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse legen den maßgeblichen Verfahrensweg fest. Erfüllen Sie die verlangten Angaben beziehungsweise Freigaben rechtzeitig. Eine Rechnung oder eine betriebliche Kursgruppe ist für sich genommen noch keine Zusicherung, dass sämtliche Positionen übernommen werden.