Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 74321 Bietigheim-Bissingen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,2 km vom Suchpunkt

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Für Beschäftigte in Bietigheim-Bissingen werden geeignete Aus- oder Fortbildungen nach dem vorhandenen Kenntnisstand gewählt. Ein Inhouse-Kurs kann gemeinsame Lernzeit am eigenen Standort ermöglichen. Für den Vergleich mit öffentlichen Lehrgängen zählen die tatsächliche Gruppe, die vollständige Teilnahme und die vereinbarten Rahmenbedingungen.
Ein gemeinsamer Schulungstag ist leichter anzufragen, wenn Teilnehmer und Bedarf bereits feststehen. Klären Sie im Unternehmen in Bietigheim-Bissingen, ob eine erste Ausbildung oder eine Fortbildung benötigt wird. Stimmen Sie außerdem mögliche Tage intern ab.
Eine Inhouse-Schulung braucht geeignete Räume und eine bestätigte Gruppe. Öffentliche Kurse können für Einzelpersonen passen. Die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Bereiten Sie seine Unterlagen vor und lassen Sie zusätzliche Leistungen gesondert anbieten.
| Bestandteil | Was feststeht | Was zu vereinbaren ist |
|---|---|---|
| Qualifikation | Vorhandener Ausbildungsstand | Geeignete Aus- oder Fortbildung |
| Lernrahmen | Vorgesehene Personen | Räume und vollständige Zeit |
| Gebühren | Zuständiger Träger | Erforderliches Verfahren und weitere Leistungen |
Inhouse beschreibt zunächst die vereinbarte Durchführung am betrieblichen Standort. Daraus ergibt sich noch keine besondere Qualifikation oder ein festes zusätzliches Trainingsprogramm. Benennen Sie die erforderliche Ausbildung oder Fortbildung und vorhandene anerkannte Nachweise. Beide regulären Lehrgänge umfassen neun Unterrichtseinheiten. Fortbildung ist für betriebliche Ersthelfende in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen; die Kurswahl richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf.
Für berechtigte Teilnahmen erfolgt die Abrechnung regulärer Kursgebühren zwischen ermächtigter Ausbildungsstelle und zuständigem Unfallversicherungsträger. Bereiten Sie die dafür verlangten Angaben nach dessen Vorgaben vor. Zusätzliche vereinbarte Leistungen benötigen eine nachvollziehbare Kostenklärung im konkreten Auftrag.
Das für die vorgesehenen Personen geltende Verfahren rechtzeitig feststellen.
Übernommene Gebühren und mögliche weitere Positionen mit der Schule unterscheiden.

Die Qualifizierung ist eine Grundlage der betrieblichen Ersthelferorganisation. Machen Sie die benannten Personen und internen Hilfewege bekannt. Der allgemeine Lehrgang vermittelt nicht automatisch alle standortspezifischen Angaben, die Beschäftigte in Ihrem Unternehmen benötigen.
Der eigene Raum kann die Organisation erleichtern, wenn er zur vorgesehenen Gruppe passt. Beschreiben Sie Fläche und Einrichtung und stimmen Sie die Anforderungen mit der Schule ab. Während des Unterrichts sollten die Teilnehmenden ohne andere Arbeitsaufträge mitarbeiten können. Die gemeinsame Arbeitsumgebung kann verständliche Beispiele liefern, während die fachliche Gestaltung und Begleitung bei der Lehrkraft bleibt.
Die Informationen sollen zur bestätigten Veranstaltung passen.
Die gebuchte Kursart und den Zweck der Teilnahme ausdrücklich nennen.
Unterrichtsadresse und vollständigen Zeitraum der Vereinbarung weitergeben.
Verlangte Unterlagen und praktische Teilnahmehinweise rechtzeitig mitteilen.

Ein passender öffentlicher Lehrgang kann einen individuellen Bedarf abdecken. Die gemeinsame Gruppenveranstaltung ist eine zusätzliche organisatorische Möglichkeit. Vergleichen Sie beide Wege nach benötigter Kursart und tatsächlicher Verfügbarkeit der Personen, statt aus der Firmenzugehörigkeit allein einen eigenen Veranstaltungstermin abzuleiten.
Prüfen Sie bei der vorgesehenen Person die anerkannten bisherigen Lehrgänge. Eine neu übertragene Aufgabe setzt nicht automatisch voraus, dass keinerlei Ausbildung vorhanden ist. Die passende weitere Schulung wird anhand der Nachweise geklärt und mit der betrieblichen Benennung verbunden.
Lesen Sie den gesamten vereinbarten Leistungsumfang. Neben regulären Lehrgangsgebühren können weitere Positionen vorkommen. Die mögliche Übernahme durch den Unfallversicherungsträger richtet sich nach dessen Voraussetzungen; sie ist keine pauschale Zusage für sämtliche zusätzlichen Leistungen einer eigenen Veranstaltung.
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