Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 31535 Neustadt am Rübenberge sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
15,5 km vom Suchpunkt

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Neustadt am Rübenberge · Niedersachsen
Für betriebliche Ersthelfende wählen Unternehmen in Neustadt am Rübenberge eine geeignete Aus- oder Fortbildung. Ein gemeinsamer Inhouse-Termin kann den Bezug zum eigenen Arbeitsalltag erleichtern. Für einzelne Personen sind öffentliche Lehrgänge eine weitere Möglichkeit; entscheidend bleiben passende Qualifikation und vollständige Mitarbeit.

Wenn Beschäftigte von verschiedenen Orten zu einem Kurs kommen, hilft ein ausdrücklich vereinbarter Treffpunkt. Legen Sie im Unternehmen in Neustadt am Rübenberge zuerst fest, wer eine Ausbildung und wer eine Fortbildung benötigt.
Öffentliche Plätze können für Einzelpersonen passen; für eine Gruppe lässt sich Unterricht am eigenen Standort anfragen. Raum, Gruppengröße und Termin werden mit der Ausbildungsstelle abgestimmt. Direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren folgt dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Klären Sie Unterlagen und Zusatzleistungen vor einer verbindlichen Anmeldung.
Eine Gruppe kann Erfahrungen aus ihrer Tätigkeit mitbringen, ohne selbst einen fertigen Unterrichtsplan vorzulegen. Nennen Sie der Ausbildungsstelle den beruflichen Kontext und offene Fragen. Die Lehrkraft kann geeignete Bezüge aufgreifen und fachlich einordnen. Ein Inhouse-Kurs bietet dafür einen gemeinsamen Rahmen; individuelle Sondertrainings sind dagegen ein gesonderter Auftrag, der ausdrücklich vereinbart werden müsste.
Klärung
Geeignete Kursart
Nächster Schritt
Passende Lehrgänge auswählen
Klärung
Raum und Freistellung
Nächster Schritt
Inhouse-Durchführung anfragen
Klärung
Geeignete öffentliche Veranstaltung
Nächster Schritt
Teilnahme separat organisieren
Die organisatorische Vorbereitung schafft Zeit zum Lernen.
Nutzbare Fläche und Einrichtung für die vorgesehene Gruppe mit der Schule abstimmen.
Laufende Aufgaben so organisieren, dass die Teilnehmenden durchgehend im Kurs bleiben.
Bestätigte Zeiten und Teilnahmehinweise an die Beschäftigten weitergeben.
Erfassen Sie die vorhandenen anerkannten Lehrgänge der vorgesehenen Beschäftigten. Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben. Für betriebliche Ersthelfende erfolgt die Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre. Wenn die Gruppe verschiedene Voraussetzungen hat, können auch mehrere geeignete Veranstaltungen organisiert werden, statt alle in denselben Termin einzuordnen.
Nach der Veranstaltung werden absolvierte Schulungen dokumentiert. Daraus lässt sich die weitere Fortbildung besser planen als aus einer Liste unverbindlicher Terminwünsche. Die betriebliche Zuordnung der benannten Ersthelfenden wird daneben intern bekannt gemacht.
Ermächtigte Ausbildungsstellen rechnen berechtigte Lehrgangsgebühren nach dem Verfahren von Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab. Welche Voraussetzungen für Ihre Teilnahmen gelten, bestimmt der Träger. Zusätzliche bestellte Leistungen eines Firmenkurses sollten als eigene Positionen nachvollziehbar bleiben.
Zuständigkeit und benötigte Schritte für die Gebührenübernahme feststellen.
Übernommene Gebühren und weitere vereinbarte Aufwendungen im Angebot unterscheiden.
Die Nähe zum Arbeitsplatz spart möglicherweise Wege, aber keine erforderliche Lernzeit. Vereinbaren Sie den vollständigen Lehrgang und schützen Sie diesen Zeitraum im Arbeitsplan. Praktische Mitarbeit und fachliche Rückfragen sollen auch dann möglich sein, wenn Arbeitsaufgaben unmittelbar nebenan weiterlaufen.
Sehen Sie sich an, welche anerkannten Kenntnisse die betreffende Person bereits mitbringt. Eine neue Aufgabe im Unternehmen sagt allein noch nichts über die bisherige Ausbildung aus. Die Ausbildungsstelle kann anhand der Nachweise den passenden Lehrgang mit Ihnen klären.
Maßgeblich sind die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Ermitteln Sie diese für die vorgesehenen Personen und den benötigten Lehrgang. Stellen Sie danach die verlangten Unterlagen bereit und gleichen Sie mit der Schule ab, welche Leistungen im konkreten Auftrag enthalten sind.
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