Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 06886 Wittenberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,7 km vom Suchpunkt

26,1 km vom Suchpunkt

26,3 km vom Suchpunkt

26,7 km vom Suchpunkt

27,1 km vom Suchpunkt

33,1 km vom Suchpunkt

Für Wittenberger Unternehmen gehören Auswahl, Kursbesuch und anschließende betriebliche Zuordnung zusammen. Bestimmen Sie anhand vorhandener Nachweise, ob Ausbildung oder Fortbildung ansteht. Ein Inhouse-Lehrgang kann für eine passende Gruppe angefragt werden; einzelne Personen lassen sich auch für geeignete offene Kurse einplanen.
Welche Beschäftigten sollen neu als Ersthelfer ausgebildet werden und bei wem steht eine Fortbildung an? Diese Übersicht ist die Grundlage für die Kursplanung Ihres Wittenberger Betriebs. Vereinbaren Sie mögliche Tage mit den Arbeitsbereichen und organisieren Sie die Vertretung der Teilnehmenden.
Für Inhouse-Unterricht beschreiben Sie den verfügbaren Raum und die Teilnehmerzahl. Der Anbieter bestätigt die Bedingungen für praktische Übungen und Durchführung. Einzelne Personen können gegebenenfalls offene Kurse besuchen. Vor der Teilnahme gehört die Gebührenfrage auf den Tisch: Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse legen nach ihren Voraussetzungen fest, ob die Kosten übernommen und direkt abgerechnet werden. Erfragen Sie rechtzeitig das benötigte Verfahren.
| Stand | Was festgehalten wird |
|---|---|
| Anfrage | Bedarf und mögliche Durchführung |
| Bestätigung | Vereinbarter Lehrgang |
| Abschluss | Tatsächliche Teilnahme und weiterer Bedarf |
Teilen Sie der Ausbildungsstelle mit, welche Tätigkeitsbereiche vertreten sind. Konkrete Fragen erleichtern die Vorbereitung; ein zusätzlich gewünschtes Training sollte mit Ziel und Umfang ausdrücklich im Angebot stehen.
Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, rechnet die ermächtigte Ausbildungsstelle reguläre Gebühren direkt mit dem Träger ab. Zusatzleistungen und besondere Aufwendungen sind davon getrennt zu betrachten.
Berechtigte Teilnehmende und Verfahren klären.
Angebotspositionen auf ihren Umfang prüfen.
Bei einem gemeinsamen Termin nennen Sie der Schule die Personenzahl und den vorgesehenen Standort in Wittenberg. Beschreiben Sie den nutzbaren Raum, damit die Übungsbedingungen abgestimmt werden können. Anschließend brauchen alle Teilnehmenden eindeutige Angaben zu Beginn, Ende und Zugang. Die Arbeitsbereiche sollten wissen, wer währenddessen fehlt und wie die anfallenden Aufgaben vertreten werden.
Qualifizierung und interne Organisation ergänzen sich.
Absolvierte Lehrgänge dokumentieren.
Die Ersthelferaufgabe betrieblich zuordnen.
Interne Alarmwege bekannt machen.
Eine Reservierung zeigt, was geplant ist; eine Teilnahmebescheinigung hält fest, welcher Lehrgang absolviert wurde. Für die weitere Ersthelferplanung ist dieser Unterschied wichtig. Erfassen Sie die tatsächlich vorliegenden Nachweise und prüfen Sie damit den nächsten Bedarf. Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten; für bereits qualifizierte betriebliche Ersthelfende ist in der Regel alle zwei Jahre Fortbildung vorgesehen.
Der Lehrgang weist die Qualifizierung nach. Die Bestellung betrieblicher Ersthelfender erfolgt durch den Unternehmer. Halten Sie deshalb nach erfolgreicher Teilnahme auch die interne Zuordnung fest und sorgen Sie dafür, dass die betrieblichen Abläufe bekannt sind.
Zuständig ist der Unfallversicherungsträger des Unternehmens. Prüfen Sie dessen Voraussetzungen und notwendige Angaben, bevor Sie Kosten als übernommen einplanen. Eine Inhouse-Veranstaltung oder eine bereits erfolgte Reservierung ist für sich allein keine Zusage.
Nicht allein wegen einer neuen betrieblichen Zuordnung. Entscheidend ist auch, welche anerkannte Qualifikation bereits vorhanden ist. Sehen Sie die Nachweise an und klären Sie den geeigneten nächsten Lehrgang, statt vorhandene Ausbildung pauschal zu ignorieren.