Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 50321 Brühl sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,4 km vom Suchpunkt

6,5 km vom Suchpunkt

8,8 km vom Suchpunkt

9,0 km vom Suchpunkt

9,9 km vom Suchpunkt

11,8 km vom Suchpunkt

Für Brühler Betriebe beginnt die Kursplanung mit den Personen, die eine Ausbildung oder Fortbildung benötigen. Anschließend lässt sich entscheiden, ob einzelne Kursbesuche oder eine gemeinsame Inhouse-Anfrage passen. Der Unterricht muss vollständig möglich sein; Gebühren und mögliche Übernahme werden mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger eingeordnet.
Wer soll in Ihrem Brühler Betrieb als Ersthelfer eingesetzt werden? Halten Sie den Ausbildungsstand fest und unterscheiden Sie eine neue Ausbildung von einer anstehenden Fortbildung. Diese Übersicht hilft, eine passende Gruppe zusammenzustellen und mögliche Tage abzustimmen.
Für Inhouse-Unterricht nennt Ihre Anfrage den vorgesehenen Raum und die Gruppengröße. Die Schule bestätigt die Bedingungen für praktische Übungen und Durchführung. Einzelne Personen können gegebenenfalls in offenen Lehrgängen geschult werden. Vor einer verbindlichen Teilnahme klären Sie die Gebührenregelung mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Eine direkte Abrechnung setzt deren Übernahmebedingungen sowie die benötigten Angaben und Unterlagen voraus.
Benennen Sie bei der Anfrage die Arbeitsbereiche Ihrer Gruppe. So lassen sich Fragen aus dem Betrieb besprechen, ohne aus einer individuellen Übung bereits eine zusätzliche Qualifikation abzuleiten.
Betrachten Sie zuerst die bisherigen Bescheinigungen der vorgesehenen Beschäftigten. Eine reguläre Ausbildung und eine Fortbildung dauern jeweils neun Unterrichtseinheiten, erfüllen aber unterschiedliche Zwecke. Wer schon qualifiziert ist, benötigt in der Regel alle zwei Jahre Fortbildung. Erst nach dieser Zuordnung ergibt sich, welche Personen sinnvoll gemeinsam angemeldet werden und wer einen anderen Lehrgang braucht.
Ein interner Termin kann gut passen, wenn der Rahmen stimmt.
Lernbedarf vor der Einladung erfassen.
Räume mit der Schule besprechen.
Unterricht ohne parallele Aufgaben vorsehen.
Wenn ein Lehrgang in Ihren Räumen stattfinden soll, nennen Sie den genauen Standort in Brühl und beschreiben den verfügbaren Bereich. Die Schule beurteilt, welche Bedingungen für ihre Übungen erforderlich sind. Für die Mitarbeit hilft außerdem eine klare Vertretung: Besprechungen, Telefonaufgaben oder Rückfragen aus dem Tagesgeschäft sollten während der Schulung andere Personen übernehmen können.
| Organisation | Planungsaufgabe |
|---|---|
| Einzelteilnahme | Geeigneten offenen Termin auswählen |
| Inhouse-Gruppe | Personen und Räume abstimmen |
| Weiteres Lernziel | Zusatzumfang gesondert benennen |
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bestimmen die Voraussetzungen. Eine gemeinsame Schulung im Betrieb allein begründet keine vollständige Gebührenübernahme; ergänzende Leistungen können gesondert zu bezahlen sein.
Verlangte Angaben rechtzeitig vorbereiten.
Übernahmefähige Gebühren von Extras trennen.

Organisieren Sie den vollständigen Kursbesuch. Die vorgesehenen Übungen gehören zur Qualifizierung und lassen sich bei der betrieblichen Einsatzplanung nicht einfach als entbehrliche Restzeit behandeln. Bei absehbaren Fehlzeiten klären Sie die Teilnahme vorher mit der Schule.
Eine Unterrichtseinheit umfasst 45 Minuten. Neun Einheiten ergeben somit 405 Minuten Unterricht; Pausen kommen zusätzlich hinzu. Für die Dienstplanung verwenden Sie deshalb die tatsächlichen Anfangs- und Endzeiten des vereinbarten Lehrgangs.
Für reguläre betriebliche Ersthelferkurse ist eine entsprechend ermächtigte Ausbildungsstelle vorgesehen. Benennen Sie bei Ihrer Anfrage die benötigte Ausbildung oder Fortbildung, damit nicht ein ergänzendes Notfalltraining mit dem erforderlichen Lehrgang verwechselt wird.