Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 53332 Bornheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,4 km vom Suchpunkt

6,7 km vom Suchpunkt

7,3 km vom Suchpunkt

7,3 km vom Suchpunkt

9,4 km vom Suchpunkt

10,3 km vom Suchpunkt

Für Bornheimer Beschäftigte richten sich Ausbildung und Fortbildung nach den vorhandenen Nachweisen. Erfassen Sie den individuellen Bedarf, bevor Sie eine gemeinsame Gruppe planen. Bei Inhouse werden der tatsächliche Schulungsstandort und geeignete Übungsbedingungen vereinbart; für einzelne Personen kommen passende offene Lehrgänge infrage.
Wenn Ihr Bornheimer Unternehmen an mehreren Standorten arbeitet, erfassen Sie den Schulungsbedarf zunächst gemeinsam. Halten Sie fest, wer neu ausgebildet werden soll und bei wem eine Fortbildung ansteht. Die Teilnehmergruppe und ihre zeitlichen Möglichkeiten helfen der Schule, einen geeigneten Lehrgang vorzuschlagen.
Für eine Inhouse-Veranstaltung wählen Sie einen Standort mit geeigneten Räumen für praktische Übungen und lassen die Bedingungen bestätigen. Für einzelne Personen können offene Termine passen. Bevor die Teilnahme beauftragt wird, sollte die Gebührenregelung feststehen. Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bestimmen nach ihren Voraussetzungen, ob Kosten übernommen und direkt abgerechnet werden. Erfragen Sie rechtzeitig die benötigten Unterlagen.

Arbeitsfragen können den Unterricht begleiten. Wird zusätzlich ein besonderer Schwerpunkt benötigt, beschreiben Sie dessen Lernziel gesondert. Dann bleiben regulärer Qualifikationskurs und weitere bestellte Leistung im Angebot unterscheidbar.
Wenn eine Anfrage mehrere Bornheimer Standorte betrifft, muss der tatsächliche Lernort erkennbar bleiben. Nennen Sie die konkrete Anschrift und die nutzbaren Räume, nicht nur eine allgemeine Geschäftsstelle. Dazu kommen Personenzahl und Qualifikationsbedarf. Mit diesen Angaben kann die Ausbildungsstelle die Durchführung besprechen. Intern bereiten Sie den vereinbarten Bereich vor und ermöglichen der Gruppe den vollständigen Kursbesuch.
Grundlage
Vorhandene Nachweise
Grundlage
Gruppe, Raum und Zeit
Grundlage
Trägerverfahren und Auftrag
Eine neue Person in der Ersthelferplanung bringt ihren eigenen Ausbildungsweg mit. Sehen Sie vorhandene Belege an, bevor Sie den nächsten Lehrgang auswählen. Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten, sind aber unterschiedliche Qualifikationsschritte. Für betriebliche Ersthelfende ist grundsätzlich alle zwei Jahre Fortbildung vorgesehen. Die Planung sollte deshalb tatsächliche Teilnahmen mit ihren Daten weiterführen.
Die organisatorischen Aufgaben ergänzen die fachliche Auswahl.
Passenden Schulungsbedarf zuordnen.
Praktische Bedingungen abstimmen.
Andere Aufgaben während des Kurses vertreten.
Berechtigte reguläre Gebühren können direkt zwischen Ausbildungsstelle und Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abgerechnet werden. Erforderliche Unterlagen und etwaige vorherige Freigaben gehören rechtzeitig in die Vorbereitung.
Zuständigkeit und Voraussetzungen lesen.
Regulären Umfang und weitere Positionen trennen.

Die neun Einheiten mit je 45 Minuten sind reine Unterrichtszeit. Für die vollständige Anwesenheit kommen die Pausen im Ablauf hinzu. Planen Sie Vertretungen nach dem gesamten bestätigten Zeitraum und informieren Sie die Teilnehmenden entsprechend.
Ausbildung und Fortbildung betrieblicher Ersthelfender werden bei dafür ermächtigten Stellen durchgeführt. Berücksichtigen Sie diesen Qualifikationsrahmen bei der Auswahl. Eine interne Besprechung ähnlicher Themen erbringt dadurch allein noch nicht denselben regulären Kursnachweis.
Eine gemeinsame Buchung entscheidet das nicht. Die Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers bestimmen den berechtigten regulären Umfang. Weitere Leistungen können gesondert kostenpflichtig bleiben und sollten deshalb im Angebot neben der geplanten Gebührenabrechnung erkennbar sein.