Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 50374 Erftstadt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,5 km vom Suchpunkt

6,9 km vom Suchpunkt

6,9 km vom Suchpunkt

7,0 km vom Suchpunkt

7,8 km vom Suchpunkt

11,7 km vom Suchpunkt

Für Erftstädter Beschäftigte richtet sich der Lehrgang nach dem anerkannten Ausbildungsstand. Geeignete öffentliche Kurse oder vereinbarter Inhouse-Unterricht können die benötigte Qualifizierung ermöglichen. Legen Sie den gemeinsamen Lernort ausdrücklich fest und ermöglichen Sie vollständige Mitarbeit. Reguläre Gebühren werden nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers geklärt.
Eine Gruppe aus verschiedenen Erftstädter Ortsteilen sollte einen eindeutig vereinbarten Unterrichtsort haben. Für Einzelpersonen können öffentliche Termine passen; bei mehreren Beschäftigten lässt sich ein Inhouse-Kurs am Unternehmensstandort anfragen.
Geben Sie Ausbildung oder Fortbildung, Teilnehmerzahl und mögliche Tage an. Die Ausbildungsstelle prüft die Raumbedingungen und bestätigt die Durchführung. Direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Klären Sie dessen Unterlagen und zusätzliche Leistungen vor einer verbindlichen Anmeldung.
Erfassen Sie die anerkannten bisherigen Lehrgänge. Bei einer neuen Ersthelferaufgabe werden erforderliche Ausbildung oder anerkannte Vorkenntnisse berücksichtigt. Reguläre Ausbildung und Fortbildung haben jeweils neun Unterrichtseinheiten, aber unterschiedliche Voraussetzungen. Die Fortbildung qualifizierter betrieblicher Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Dokumentieren Sie abgeschlossene Schulungen, damit die nächste Planung auf tatsächlicher Qualifikation statt nur auf Reservierungen beruht.
Der konkrete Auftrag legt die Durchführung fest.
Ein bestätigter Raum kann die Gruppe zusammenführen.
Kolleginnen und Kollegen können Aufgaben angeleitet bearbeiten.
Fragen aus der tatsächlichen Tätigkeit können Beispiele anschaulich machen.
Bei einer Gruppe aus verschiedenen Ortsteilen ist die Stadtbezeichnung als Treffpunkt zu allgemein. Benennen Sie den tatsächlichen Lernort und den bestätigten Zeitraum. Für Inhouse-Unterricht braucht die Schule Angaben zur nutzbaren Fläche, Einrichtung und vorgesehenen Personenzahl. Die Bedingungen für praktische Aufgaben werden abgestimmt. Während des Kurses organisieren Sie laufende Arbeitsaufgaben anders, damit die Beschäftigten zusammenhängend lernen können.

Die benannten Ersthelfenden und internen Zuständigkeiten sind Teil Ihrer betrieblichen Organisation. Machen Sie diese Angaben der Belegschaft bekannt. Eine allgemeine Schulung ersetzt nicht die Information darüber, wer am eigenen Standort erreichbar ist.
Angaben
Vorbildung und Bedarf
Abstimmung
Passende Kursart
Angaben
Raum und Gruppe
Abstimmung
Praktische Bedingungen
Angaben
Zuständiger Träger
Abstimmung
Unterlagen und Umfang
Ermächtigte Ausbildungsstellen rechnen berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren direkt nach dem Trägerverfahren ab. Die erforderlichen Angaben werden rechtzeitig eingeholt. Enthält ein Firmenangebot weitere vereinbarte Leistungen, brauchen diese eigene nachvollziehbare Kostenpositionen.
Bei Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse das Verfahren für die Beschäftigten klären.
Den regulären Lehrgang und zusätzlich bestellten Umfang vorab zusammen lesen.
Prüfen Sie für diese Personen geeignete öffentliche Lehrgänge oder einen eigenen passenden Termin. Eine gemeinsame Gruppe ist ein organisatorischer Weg, kein Grund, unterschiedliche fachliche Voraussetzungen zu übergehen. Die benötigte Qualifikation bleibt maßgeblich für die Anmeldung.
Benennen Sie die weitere gewünschte Lernaufgabe ausdrücklich neben dem regulären Lehrgang. Inhalt, Umfang und mögliche zusätzliche Kosten werden dafür vereinbart. Aus dem Wort Inhouse oder der Durchführung im Betrieb ergibt sich nicht automatisch ein bestimmtes zusätzliches Fachprogramm.
Unklarheiten zu früher Gelerntem oder zur eigenen praktischen Übung dürfen angesprochen werden. Fragen aus den Tätigkeiten können den Unterricht verständlicher machen. Die Lehrkraft begleitet die fachliche Einordnung; die Gruppe muss dafür keinen fertigen eigenen Unterrichtsplan entwickeln.