Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 85350 Freising sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,0 km vom Suchpunkt

1,6 km vom Suchpunkt

7,1 km vom Suchpunkt

13,1 km vom Suchpunkt

15,3 km vom Suchpunkt

15,6 km vom Suchpunkt

Für Freisinger Unternehmen beginnt die Planung mit den vorhandenen Qualifikationen der vorgesehenen Personen. Ordnen Sie den Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung zu und vergleichen Sie danach passende Lehrgänge. Eine eigene Inhouse-Gruppe benötigt zusätzlich vereinbarte Übungsbedingungen und freie Lernzeit im Arbeitsplan.
Erfassen Sie zunächst die Beschäftigten, die ausgebildet oder fortgebildet werden sollen. Prüfen Sie dann mit den jeweiligen Arbeitsbereichen, wann die Personen vollständig teilnehmen können. Diese Vorbereitung macht eine Kursanfrage für Ihren Freisinger Betrieb konkret.
Ein Inhouse-Lehrgang kann eine gemeinsame Gruppe zusammenbringen. Beschreiben Sie dafür den Raum und die Gruppengröße; die Schule bestätigt die Bedingungen der praktischen Übungen. Für wenige Personen können offene Termine passender sein. Bevor Sie die Teilnahme beauftragen, klären Sie die Kostenregelung mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Die mögliche direkte Abrechnung mit Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse setzt deren Übernahmebedingungen und die erforderlichen Angaben voraus.
| Planungsbereich | Grundlage |
|---|---|
| Kursauswahl | Qualifikationsstand |
| Durchführung | Gruppe, Zeit und Raum |
| Kostenweg | Trägerverfahren und Auftrag |
Die Schule benötigt ein nachvollziehbares Bild.
Nachweise und benötigter nächster Schritt.
Tatsächlich nutzbare räumliche Bedingungen.
Möglicher ganzer Kurszeitraum.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für die Übernahme regulärer Kursgebühren gelten die Trägervoraussetzungen. Zusätzliche Positionen können außerhalb liegen. Die konkrete Kostenplanung sollte beides nachvollziehbar auseinanderhalten.
Zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse einbeziehen.
Bestätigten Umfang und Extras zuordnen.
Inhouse beschreibt den Rahmen einer eigenen Veranstaltung, legt aber den benötigten Qualifikationsschritt nicht fest. Lesen Sie dafür die bisherigen Nachweise der Beschäftigten. Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Welche davon geeignet ist, wird nach dem vorhandenen Stand bestimmt. Für einzelne Personen kann ein passender offener Lehrgang eine andere organisatorische Möglichkeit sein, ohne das fachliche Ziel zu verändern.
Wer den Kurs beauftragt, sollte die vollständigen Informationen zur Gruppe weitergeben. Dazu gehören Ort, Zeiten und die Hinweise für praktische Mitarbeit. Bei Inhouse wird außerdem der vereinbarte Raum vorbereitet. Sorgen Sie intern dafür, dass während des gesamten Unterrichts andere Personen laufende Aufgaben übernehmen. Die Nähe zum Arbeitsplatz ersetzt keine Freistellung von diesen Aufgaben.
Für qualifizierte betriebliche Ersthelfende ist grundsätzlich alle zwei Jahre Fortbildung vorgesehen. Erfassen Sie nach absolvierten Kursen die Nachweise, damit der weitere Bedarf auf tatsächlichen Teilnahmen beruht und neue Personen individuell eingeordnet werden.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Benennen Sie bei der Anfrage, in welcher Sprache die Beschäftigten Anleitungen verstehen und Fragen stellen können. Die konkret angebotene Durchführung muss dazu passen. Eine mehrsprachige Website allein beschreibt noch nicht die Unterrichtssprache des vereinbarten Lehrgangs.
Er gehört als eigenes Lernziel in die Anfrage. Lassen Sie Umfang und Leistungen im Angebot nachvollziehbar werden, damit reguläre Qualifikation und Ergänzung unterscheidbar bleiben. Aus einer Themenüberschneidung allein ergibt sich keine allgemeine Gleichwertigkeit.
Der vorgesehene direkte Weg läuft zwischen Ausbildungsstelle und Unfallversicherungsträger. Eine eigene direkte Abrechnung des Mitgliedsunternehmens ist dafür nicht möglich. Bereiten Sie stattdessen die verlangten Angaben nach dem Trägerverfahren vor der Teilnahme vor.