Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 77933 Lahr/Schwarzwald sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,3 km vom Suchpunkt

3,3 km vom Suchpunkt

6,0 km vom Suchpunkt

10,2 km vom Suchpunkt

10,4 km vom Suchpunkt

13,8 km vom Suchpunkt

Ein Lahrer Betrieb kann geeignete öffentliche Teilnahmen oder Inhouse-Unterricht vereinbaren. Die Schulung soll praktische Mitarbeit und eigene Fragen ermöglichen. Nennen Sie deshalb fachlichen Bedarf und benötigte Unterrichtssprache; die Bedingungen der Durchführung werden für die tatsächliche Gruppe geklärt.
Die Person, die den Auftrag freigibt, hat das Gespräch mit der Ausbildungsstelle nicht selbst geführt. Fassen Sie für den Lahrer Betrieb zusammen, welcher Lehrgang und welche Unterrichtsform vorgesehen sind. Zusätzliche Leistungen sollten erkennbar bleiben, statt im internen Bericht unbemerkt zum allgemeinen Kurspreis zu werden.
Bei Inhouse-Unterricht wird die Durchführung individuell vereinbart. Für gewünschte direkte Gebührenabrechnung müssen berechtigte Teilnahme und Bedingungen des Unfallversicherungsträgers geklärt sein. Fragen Sie nach notwendigen Arbeitgeberangaben. Ein verständlicher Auftrag erleichtert die Freigabe mehr als eine isolierte Zahl ohne beschriebenen Leistungsumfang.
Die Vereinbarung erhält einen konkreten Rahmen.
Benötigte Lehrgänge und vorgesehene Personen nennen.
Fläche und Einrichtung der tatsächlichen Räume beschreiben.
Die ganze Veranstaltung als Lernzeit freihalten.
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse regeln die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren. Zusätzliche vereinbarte Leistungen werden gesondert betrachtet.
Vorgaben und Unterlagen für den Auftrag klären.
Weitere Kostenbestandteile neben der möglichen Gebührenübernahme erkennen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten und werden anhand der bisherigen Qualifikation zugeordnet. Halten Sie die Nachweise dafür bereit. Nach einem Kurs wird der tatsächliche Abschluss erfasst. Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen; eine zuständige Stelle kann die nächsten Teilnahmen und vollständigen Freistellungen rechtzeitig organisieren.
| Frage | Grundlage | Klärung |
|---|---|---|
| Welche Kursart? | Vorhandene Nachweise | Fachlicher Anschluss |
| Welche Sprache? | Mitarbeit im Unterricht | Konkrete Durchführung |
| Welcher Rahmen? | Gruppe und Räume | Vereinbarte Veranstaltung |
Beschäftigte können wirkliche Tätigkeiten als Hintergrund für Beispiele schildern. Die Lehrkraft gestaltet die Aufgaben und begleitet praktische Versuche. Unterschiedliche Fragen der Gruppe können das gemeinsame Verständnis ergänzen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Wenn Englisch benötigt wird, nennen Sie dies gemeinsam mit dem betrieblichen Lehrgang in der Anfrage. Die Gruppe hört Erklärungen, arbeitet praktisch und stellt Rückfragen. Eine passende Unterrichtssprache unterstützt diese Schritte. Lesen Sie die konkrete Durchführung der Veranstaltung; die Sprache der Buchungsoberfläche allein beschreibt noch nicht, wie die gemeinsame fachliche Arbeit stattfindet.
Auch ein geeigneter öffentlicher Termin kann passen, wenn er in der benötigten Sprache durchgeführt wird. Ein eigener Kurs wird konkret angefragt. Die fachliche Eignung und tatsächliche Verständigung im Unterricht werden bei beiden Möglichkeiten gemeinsam betrachtet.
Nach erfolgreicher Ausbildung benennt der Arbeitgeber die Ersthelfenden. Die Belegschaft braucht Information über diese Personen und ihre Erreichbarkeit. Die fachlichen Kenntnisse werden dadurch mit einer tatsächlichen Aufgabe und verständlicher interner Orientierung verbunden.
Die Übernahme wird für berechtigte Lehrgangsgebühren geklärt. Weitere Angebotsbestandteile und eigene Aufwendungen sind gesonderte Größen. Lesen Sie die tatsächliche Vereinbarung, bevor Sie aus einer Gebührenzusage eine vollständige Finanzierung des gesamten Vorhabens ableiten.
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