Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 79539 Lörrach sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,7 km vom Suchpunkt

21,6 km vom Suchpunkt

21,9 km vom Suchpunkt

28,4 km vom Suchpunkt

42,7 km vom Suchpunkt

43,5 km vom Suchpunkt

Für eine betriebliche Schulung in Lörrach sollte feststehen, welche Beschäftigten welchen Qualifikationsschritt benötigen. Prüfen Sie vorhandene Nachweise und beschreiben Sie den tatsächlichen Bedarf. Offene Lehrgänge oder eine Inhouse-Gruppe werden darauf aufbauend nach Termin, Lernort und Teilnahmemöglichkeiten geplant.
Bei einer Schulung für Beschäftigte in Lörrach sollte feststehen, für welchen Betrieb und welche Aufgabe der Nachweis gebraucht wird. Klären Sie den Ausbildungsstand der vorgesehenen Ersthelfer und unterscheiden Sie Ausbildung und Fortbildung. Bei Fragen zu unterschiedlichen betrieblichen Zuständigkeiten wenden Sie sich vor der Buchung an den zuständigen Träger.
Für Inhouse-Unterricht benötigt die Schule Angaben zu Teilnehmerzahl, Zeitfenstern und dem verfügbaren Raum. Besprechen Sie, ob Übungen unter diesen Bedingungen möglich sind. Für einzelne Beschäftigte können offene Termine passen. Die Gebührenübernahme richtet sich nach den Voraussetzungen Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Lassen Sie rechtzeitig klären, ob direkt abgerechnet werden kann und welche Unterlagen dafür bereitzuhalten sind.
Ein klarer Auftrag verbindet mehrere Ebenen.
Passender regulärer Lehrgang.
Verständlicher Unterricht mit geeigneten Übungsbedingungen.
Reguläre Gebühren und mögliche Ergänzungen.
Für reguläre Ausbildung und Fortbildung sind jeweils neun Unterrichtseinheiten vorgesehen. Die Gruppe braucht den ganzen Kursablauf mit seinen Pausen als freie Lernzeit. Bei Inhouse kommen geeignete Räume für Übungen hinzu. Beschreiben Sie der Schule Einrichtung und Personenzahl und organisieren Sie intern, wie die Aufgaben der Teilnehmenden während des Unterrichts übernommen werden.
Teilen Sie der Ausbildungsstelle mit, welche betriebliche Aufgabe und welcher konkrete Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf vorliegen. Das ist bei der Auswahl aussagekräftiger als eine allgemeine Bitte um Erste Hilfe. Bei Fragen zur Zuständigkeit oder zum Gebührenverfahren wird der zuständige Unfallversicherungsträger vor der Buchung einbezogen. Aus dem grenznahen Standort allein werden keine besonderen Regeln für den Lehrgang abgeleitet.
Für betriebliche Ersthelfende ist grundsätzlich alle zwei Jahre Fortbildung vorgesehen. Führen Sie die tatsächlich absolvierten Teilnahmen mit ihren Nachweisen weiter; für neue Personen wird der eigene bisherige Qualifikationsweg betrachtet.
Eine mögliche Direktabrechnung regulärer Kursgebühren mit Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse folgt den Trägervorgaben. Bereiten Sie verlangte Unterlagen rechtzeitig vor. Weitere beauftragte Leistungen können außerhalb der Übernahme liegen.
Voraussetzungen der geplanten Teilnahmen heranziehen.
Bestätigte reguläre Gebühren und zusätzliche Positionen erkennen.
Wozu sie dient
Nächsten Lehrgang zuordnen
Wozu sie dient
Durchführung besprechen
Wozu sie dient
Gebührenübernahme einordnen
Beschreiben Sie, in welcher Sprache die vorgesehenen Personen Anleitungen verstehen und Rückfragen stellen können. Die tatsächlich angebotene Durchführung muss dazu passen. Eine sprachlich passende Website allein beschreibt noch nicht den vereinbarten Lehrgang.
Ein geeigneter offener Lehrgang kommt für eine Person infrage, wenn Kursart und Qualifikationsstand zusammenpassen. Organisieren Sie dafür die vollständige Teilnahme wie für eine eigene Gruppe und beziehen Sie das Gebührenverfahren vorab ein.
Benennen Sie ein zusätzliches Lernziel ausdrücklich, damit Umfang und Preis im Angebot nachvollziehbar sind. Der reguläre Qualifikationskurs und weitere Leistungen bleiben damit unterscheidbar; ihre Themenähnlichkeit begründet allein keine allgemeine Gleichwertigkeit.