Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 02826 Görlitz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,3 km vom Suchpunkt

18,7 km vom Suchpunkt

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30,3 km vom Suchpunkt

Görlitz · Sachsen
Für Görlitzer Betriebe stehen die geeignete Qualifizierung und ihre organisatorische Vorbereitung im Mittelpunkt. Ordnen Sie vorhandene Nachweise den benötigten Ausbildungs- oder Fortbildungsschritten zu. Danach können Sie offene Lehrgänge oder einen eigenen Inhouse-Termin vergleichen und die mögliche Gebührenübernahme mit dem zuständigen Verfahren verbinden.

In Ihrem Team können unterschiedliche sprachliche Voraussetzungen bestehen. Sprechen Sie diese bei einer Kursanfrage an, damit die Schule passende Bedingungen bestätigen kann. Wichtig ist, dass die vorgesehenen Ersthelfer den Lehrgang verstehen und an den praktischen Übungen teilnehmen können. Der Anbieter bestätigt die möglichen Bedingungen.
Erfassen Sie außerdem, wer eine Ausbildung und wer eine Fortbildung benötigt. Für Inhouse-Unterricht in Görlitz kommen die genaue Betriebsadresse, Raumangaben und Gruppengröße hinzu. Einzelne Beschäftigte lassen sich gegebenenfalls in offene Lehrgänge einplanen. Stimmen Sie die Gebührenregelung vorab mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab. Eine direkte Abrechnung ist möglich, wenn die Voraussetzungen des Trägers erfüllt und die erforderlichen Angaben rechtzeitig vereinbart sind.

Die Beschäftigten können Fragen aus ihrer Arbeit vor dem Termin zusammentragen. Solche Bezüge erleichtern es, beim Lernen eigene Unklarheiten anzusprechen. Geht es darüber hinaus um ein besonderes Training, benennen Sie dessen Ziel als zusätzliche Aufgabe für die Angebotsabstimmung.
Eine mögliche Gebührenübernahme ist an berechtigte Teilnahmen und die Vorgaben der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gebunden. Lesen Sie deren Verfahren, bevor Sie verbindlich buchen. Erforderliche Angaben und gegebenenfalls vorherige Freigaben gehören zur Vorbereitung. Im Angebot sollte außerdem erkennbar sein, was regulärer Lehrgang ist und welche weiteren Leistungen Sie beauftragen. Ein gemeinsamer Termin macht nicht jede Position automatisch übernahmefähig.
Grundlage
Bisherige Nachweise und nächster Qualifikationsbedarf
Grundlage
Geeigneter Termin und vorbereitete Übungsbedingungen
Grundlage
Trägervorgaben und tatsächlicher Leistungsumfang
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die regulären Kursgebühren und zusätzlich bestellte Leistungen können unterschiedliche Kostenwege haben. Vereinbaren Sie mit der Ausbildungsstelle den vorgesehenen Abrechnungsumfang auf Grundlage der Trägervorgaben. Die Bezeichnung Inhouse enthält für sich genommen keine Zusage einer vollständigen Gebührenübernahme.
Verfahren und Berechtigung für die geplanten Personen prüfen.
Regulären Lehrgang und zusätzliche Positionen im Angebot auseinanderhalten.
Prüfen Sie für jede vorgesehene Person die bereits absolvierten Lehrgänge. Ausbildung und Fortbildung erfüllen unterschiedliche Aufgaben, auch wenn beide regulär neun Unterrichtseinheiten umfassen. Eine neue Funktion im Betrieb ist daher kein ausreichender Grund, den früheren Ausbildungsstand zu übergehen. Für qualifizierte betriebliche Ersthelfende ist grundsätzlich alle zwei Jahre Fortbildung vorgesehen; die Unterlagen liefern dafür den individuellen Planungsstand.
Die Gruppe benötigt einen vereinbarten Rahmen, der praktische Teilnahme ermöglicht.
Tatsächliche Unterrichtsadresse und nutzbare Räume beschreiben.
Geeigneten gemeinsamen Kursbedarf und Teilnehmerzahl nennen.
Laufende Aufgaben während des vollständigen Lehrgangs anders verteilen.

Die reguläre Direktabrechnung läuft zwischen Ausbildungsstelle und Unfallversicherungsträger. Eine direkte Abrechnung des Mitgliedsunternehmens mit dem Träger ist dafür nicht vorgesehen. Beziehen Sie daher das verlangte Verfahren bereits in den Auftrag ein, statt eine nachträgliche Erstattung als gegeben anzunehmen.
Die Organisationsform allein legt die Qualifikation nicht fest. Prüfen Sie bei beiden Wegen die geeignete Ausbildung oder Fortbildung für die betreffende Person. Ein offener Platz kann einzelnen Bedarf abdecken; eine eigene Gruppe benötigt zusätzlich einen passend vereinbarten Durchführungsrahmen.
Nehmen Sie die tatsächlich absolvierte Teilnahme mit ihrem Nachweis in die betriebliche Übersicht auf. Nach erfolgreichem Lehrgang bestellt der Unternehmer die betrieblichen Ersthelfenden. Ausbildung dokumentieren und Aufgabe zuordnen sind somit zwei Schritte, die aufeinander aufbauen.