Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 17489 Greifswald sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,2 km vom Suchpunkt

27,9 km vom Suchpunkt

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Greifswalder Unternehmen bestimmen Ausbildung oder Fortbildung anhand der anerkannten Voraussetzungen ihrer Beschäftigten. Öffentliche Veranstaltungen und ein vereinbarter Inhouse-Kurs sind mögliche Wege. Zum Auftrag gehören geeignete Lernbedingungen, vollständige Teilnahme und die Vorbereitung des Trägerverfahrens für berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren.
Ein gemeinsamer Kurs sollte zur Verfügbarkeit der Beschäftigten passen. Stimmen Sie im Greifswalder Unternehmen zuerst Teilnehmer und Schulungsbedarf ab. Für Einzelpersonen können öffentliche Termine sinnvoll sein, für eine Gruppe lässt sich Inhouse-Unterricht anfragen.
Geben Sie Raum, Teilnehmerzahl und Zeitfenster an. Die Ausbildungsstelle bestätigt die Durchführung und den Termin. Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme ist direkte Abrechnung der Kursgebühr mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger möglich. Dessen Formulare und etwaige Zusatzkosten gehören zu den Fragen, die vorab geklärt werden sollten.
Berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren rechnen ermächtigte Ausbildungsstellen direkt nach dem Verfahren des zuständigen Trägers ab. Weitere Leistungen eines Firmenangebots können eigene Kostenpositionen enthalten. Diese sollten vor der Beauftragung mit ihrer Kostenregelung erkennbar sein.
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse nach geforderten Angaben und Bestätigungen fragen.
Regulären Kurs und zusätzlich vereinbarte Leistungen mit dem vorgesehenen Kostenweg zusammenführen.

Beschäftigte brauchen am Arbeitsplatz Wissen über örtliche Zuständigkeiten und interne Wege der Hilfeorganisation. Diese Angaben werden im Unternehmen bekannt gemacht und bei Änderungen angepasst. Die allgemeine Qualifizierung ergänzt dieses Wissen, ersetzt seine betriebliche Vermittlung aber nicht.
Die Organisation begleitet dieselbe tatsächliche Teilnahme.
Kursart, Personen und benötigte Unterlagen zuordnen.
Bestätigten Treffpunkt, ganze Kurszeiten und Teilnahmehinweise weitergeben.
Abgeschlossene Schulungen dokumentieren und weiteren Fortbildungsbedarf berücksichtigen.
| Frage | Grundlage | Möglicher Weg |
|---|---|---|
| Welche Qualifikation? | Vorbildung und Bedarf | Ausbildung oder Fortbildung |
| Welche Durchführung? | Gruppe und Bedingungen | Öffentlich oder Inhouse |
| Welche Kosten? | Trägerverfahren und Angebot | Gebühren und weitere Positionen zuordnen |
Ein eigener Inhouse-Termin kann Beschäftigte am vereinbarten Standort zusammenbringen. Dafür braucht die Ausbildungsstelle Angaben zu Raum, Personenzahl und Zeitfenstern. Die Bedingungen müssen praktische Aufgaben ermöglichen. Laufende Arbeitsaufträge werden für den gesamten Unterrichtszeitraum anderweitig organisiert.
Reale Tätigkeiten können den allgemeinen Lernstoff anschaulich machen. Geben Sie Fragen der Beschäftigten an die Lehrkraft weiter, ohne schon die fachlichen Antworten vorauszusetzen. Besondere weitere Trainings werden ausdrücklich mit ihrem zusätzlichen Umfang vereinbart; sie folgen nicht allein aus dem Unterricht in eigenen Räumen.
Für neue Ersthelferaufgaben wird erforderliche Ausbildung oder anerkannte Vorbildung geprüft. Bereits qualifizierte Personen benötigen passende Fortbildung. Regulär umfassen beide Lehrgangsarten neun Unterrichtseinheiten. Dieser gleiche Umfang hebt die unterschiedlichen Voraussetzungen nicht auf, deshalb sollten die vorhandenen Nachweise vor der Buchung zugeordnet werden.
Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Dokumentierte Teilnahmen unterstützen die weitere Planung. Unterschiedliche Kursstände innerhalb des Teams können mehrere geeignete Veranstaltungen sinnvoll machen, statt alle Personen allein wegen ihrer gemeinsamen Firma auf denselben Lehrgang festzulegen.
Die neun Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten sind reine Unterrichtszeit. Für den Aufenthalt kommen Pausen hinzu, bei externem Unterricht zusätzlich der Weg. Planen Sie nach den tatsächlich bestätigten Zeiten, damit die praktische Teilnahme bis zum Abschluss möglich bleibt.
Prüfen Sie geeignete öffentliche Veranstaltungen für die betreffende Person. Ein eigener Gruppentermin muss dafür nicht zwingend organisiert werden. Die Kursart und tatsächliche Verfügbarkeit stehen im Vordergrund; anschließend wird die notwendige Abwesenheit passend im Betrieb eingeplant.
Eine Besprechung zu Zuständigkeiten und Hilfewegen erfüllt eine eigene organisatorische Aufgabe. Der reguläre Lehrgang vermittelt dagegen die benötigte Qualifizierung mit seinem Unterricht. Beide Teile können aufeinander aufbauen, sollten aber bei der Vorbereitung nicht als dieselbe Veranstaltung behandelt werden.