Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 15230 Frankfurt (Oder) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,8 km vom Suchpunkt

2,2 km vom Suchpunkt

3,3 km vom Suchpunkt

22,4 km vom Suchpunkt

22,9 km vom Suchpunkt

30,4 km vom Suchpunkt

Ein betrieblicher Ersthelferkurs muss zur benötigten Qualifikation und zu den tatsächlichen Teilnehmenden passen. Für Ihr Team in Frankfurt (Oder) gehören deshalb vorhandene Nachweise und verständlicher Unterricht zur Auswahl. Für Inhouse klären Sie zusätzlich Lernort und räumliche Möglichkeiten; die Gebührenübernahme folgt dem zuständigen Trägerverfahren.
Für die Planung eines betrieblichen Lehrgangs sind die tatsächlichen Voraussetzungen der Beschäftigten entscheidend. Klären Sie, wer eine Erstausbildung oder Fortbildung benötigt. Wenn sprachliche Fragen eine Rolle spielen, sprechen Sie diese ausdrücklich an. Der Anbieter muss bestätigen, in welcher Sprache der Unterricht stattfindet und welche Durchführung er leisten kann.
Nennen Sie Teilnehmerzahl, mögliche Tage und die genaue Frankfurter Adresse. Bei Inhouse-Unterricht kommen Angaben zum verfügbaren Raum hinzu. Stimmen Sie praktische Übungen und organisatorische Anforderungen mit der Schule ab. Die Kostenregelung bleibt Teil der Vorbereitung: Ob Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Gebühren übernimmt und direkt abrechnen lässt, richtet sich nach dem zuständigen Träger und den Voraussetzungen Ihrer Teilnahme.
Bei einem Team können unterschiedliche sprachliche Voraussetzungen eine Rolle spielen. Benennen Sie bei der Anfrage, in welcher Sprache die Beschäftigten Erklärungen und praktische Anleitungen nachvollziehen können. Wichtig ist die tatsächlich angebotene Durchführung des Lehrgangs, nicht eine allgemeine mehrsprachige Website. Legen Sie außerdem den Qualifikationszweck offen, damit Sprache und benötigte Ausbildung bei der Auswahl gemeinsam betrachtet werden.
Teilen Sie mit, für welche Personen Ausbildung oder Fortbildung vorgesehen ist und welche Nachweise bereits vorliegen. Bei einer Inhouse-Anfrage gehören die genaue Adresse in Frankfurt an der Oder, nutzbare Räume und mögliche Zeitfenster dazu. Im Betrieb organisieren Sie parallel die Freistellung. Eine gemeinsame Veranstaltung soll der Gruppe praktische Mitarbeit ermöglichen und nicht mit laufenden Aufgaben konkurrieren.

Für betriebliche Ersthelfende ist grundsätzlich alle zwei Jahre Fortbildung vorgesehen. Halten Sie den Stand nach absolvierten Lehrgängen aktuell. Eine neue Person im Team bringt einen eigenen Qualifikationsverlauf mit; prüfen Sie diesen, bevor sie einer bestehenden Terminplanung zugeordnet wird.
Sie betreffen unterschiedliche Teile eines geeigneten Angebots.
Den Bedarf der Personen anhand vorhandener Unterlagen einordnen.
Unterrichtssprache, Lernort und Übungsbedingungen konkret beschreiben.
Reguläre Gebühren und zusätzliche Leistungen nachvollziehbar erfassen.
Wofür sie gebraucht wird
Geeigneten nächsten Qualifikationsschritt wählen
Wofür sie gebraucht wird
Verständliche vollständige Teilnahme ermöglichen
Wofür sie gebraucht wird
Verfahren der möglichen Gebührenübernahme anwenden
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Zuständigkeit und das Verfahren von Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gehören vor die Beauftragung. Ein Inhouse-Ort oder ein gemeinsamer Termin ist allein keine Kostenzusage. Weitere bestellte Leistungen können außerhalb der regulären übernommenen Gebühren liegen.
Berechtigung und verlangte Angaben nach dem Trägerverfahren zusammentragen.
Den bestätigten Abrechnungsumfang von möglichen Zusatzkosten unterscheiden.

Im regulären betrieblichen Qualifikationsweg umfassen Ausbildung und Fortbildung jeweils neun Unterrichtseinheiten. Sie werden nicht nur nach der kürzeren vermeintlichen Dauer ausgewählt. Ob eine Person Ausbildung oder Fortbildung benötigt, wird anhand ihres Qualifikationsstands bestimmt; für die Abwesenheit zählt der gesamte Kursablauf.
Beschreiben Sie die weitere Aufgabe ausdrücklich bei der Anfrage. Ein spezielles Training kann neben der regulären Qualifizierung stehen und sollte mit eigenem Ziel und Umfang im Angebot erkennbar sein. Eine Themenüberschneidung allein weist keine Gleichwertigkeit mit Ausbildung oder Fortbildung nach.
Für den berechtigten Umfang ist die direkte Abrechnung zwischen Ausbildungsstelle und Unfallversicherungsträger vorgesehen. Eine Erstattung an das Mitgliedsunternehmen über eine eigene direkte Abrechnung ist dieser Weg nicht. Nutzen Sie daher die Verfahrenshinweise des Trägers und bereiten Sie verlangte Unterlagen rechtzeitig vor.
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