Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 59423 Unna sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,3 km vom Suchpunkt

0,8 km vom Suchpunkt

0,8 km vom Suchpunkt

1,0 km vom Suchpunkt

1,5 km vom Suchpunkt

5,6 km vom Suchpunkt

Ausbildung und Fortbildung richten sich nach dem bisherigen Qualifikationsstand der vorgesehenen Personen. Für einen Unnaer Betrieb kann eine passende öffentliche Veranstaltung oder ein vereinbarter Inhouse-Kurs gewählt werden. Beide Wege brauchen einen vollständigen Lehrgang; vorhandene Nachweise helfen, den nächsten fachlichen Schritt richtig zuzuordnen.
Eine beschäftigte Person arbeitet normalerweise nur einen Teil des Tages. Für den geeigneten Ersthelfer-Lehrgang im Unnaer Betrieb muss trotzdem die vollständige Teilnahme organisiert werden. Klären Sie die Verfügbarkeit vor der Buchung und besprechen Sie den bestätigten Tagesablauf mit der Person.
Die übliche Arbeitszeit ist kein Maßstab, nach dem der Unterricht einfach verkürzt werden kann. Fragen Sie die Ausbildungsstelle nach einem passenden Ausbildungs- oder Fortbildungslehrgang und stimmen Sie intern die Freistellung ab. Öffentliche Termine oder individuell vereinbarter Inhouse-Unterricht werden danach konkret geplant. So wird die Teilnahme nicht erst am Kursmorgen durch ungeklärte Zeitfragen beeinträchtigt.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bestimmen den Weg zur Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren. Klären Sie Zuständigkeit und erforderliche Schritte vor der Buchung. Bei einer eigenen Veranstaltung werden zusätzliche vereinbarte Leistungen gesondert im Angebot betrachtet.
Das zuständige Verfahren für die vorgesehenen Personen und Schulungen erfragen.
Die verlangten Nachweise rechtzeitig vorbereiten und weitere Kostenbestandteile getrennt zuordnen.
Die Angaben werden auf die tatsächlich vorgesehenen Personen bezogen.
Die betriebliche Ersthelferqualifikation als Zweck der Schulung benennen.
Bisherige Nachweise für die Zuordnung von Ausbildung oder Fortbildung verwenden.
Öffentliche Teilnahmen oder eine konkrete eigene Veranstaltung anhand des Bedarfs anfragen.
Nach erfolgreicher Ausbildung benennt der Arbeitgeber die Ersthelfenden. Die Beschäftigten brauchen verständliche Information, wer diese Aufgabe übernimmt und wie die Personen erreicht werden. Kursabschluss und interne Rolle werden dadurch miteinander verbunden. Die laufende Fortbildungsplanung ergänzt diese organisatorische Weiterführung.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






| Bedarf | Möglicher Rahmen | Wichtige Vorbereitung |
|---|---|---|
| Einzelne Schulungsplätze | Geeigneter öffentlicher Lehrgang | Passende Kursart und bestätigte Teilnahme |
| Eigene Gruppe | Vereinbarter Inhouse-Kurs | Raum und konkrete Durchführung |
| Weiterqualifikation | Geeignete Fortbildung | Bisherige Schulungen und weiterer Bedarf |
Sammeln Sie die bisherigen Schulungen der vorgesehenen Beschäftigten mit den tatsächlichen Daten. Die Ausbildungsstelle kann anhand dieser Angaben den passenden Lehrgang klären. Eine neue betriebliche Aufgabe und ein erster Ausbildungsbedarf sind verschiedene Informationen; die Rollenbezeichnung allein beschreibt die vorhandene Qualifikation noch nicht.
Die DGUV nennt für Ausbildung und Fortbildung jeweils neun Unterrichtseinheiten. Für betriebliche Ersthelfende ist Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Nach einem abgeschlossenen Kurs wird der Stand aktualisiert, damit eine zuständige Stelle den weiteren Bedarf rechtzeitig organisieren kann.
Die Gruppe kann tatsächliche Tätigkeiten und vorhandene Fragen in den Unterricht einbringen. Die Lehrkraft ordnet den Arbeitsbezug fachlich ein und kann geeignete Beispiele verwenden. Das Unternehmen beschreibt den Kontext; die Ausbildungsstelle gestaltet die Erklärungen und praktischen Aufgaben.
Für den eigenen Veranstaltungswunsch werden außerdem nutzbare Räume und Teilnehmende genannt. Eine konkrete Vereinbarung legt die Durchführung fest. Gemeinsames Lernen kann einen Austausch zwischen Beschäftigten ermöglichen, die dieselbe Arbeit aus unterschiedlichen Perspektiven kennen. Dabei bleibt die eigene praktische Mitarbeit jeder Person ein wichtiger Lernschritt.
Die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren wird nach dem zuständigen Verfahren geklärt. Zusätzlich vereinbarte Leistungen und eigene betriebliche Aufwendungen sind gesondert zu betrachten. Lesen Sie den gesamten Auftrag, bevor Sie eine Gebührenzusage als Finanzierung des vollständigen Vorhabens in Ihre Planung übernehmen.
Beide Lehrgänge haben neun Unterrichtseinheiten, knüpfen aber an unterschiedliche Ausbildungsstände an. Die passende Kursart wird fachlich anhand der bisherigen Qualifikation bestimmt. Stellen Sie vorhandene Nachweise bereit, bevor allein aus der gewünschten Dauer ein bestimmter Lehrgang für die ganze Gruppe ausgewählt wird.
Nennen Sie die Sprache zusammen mit dem benötigten betrieblichen Lehrgang in der Anfrage. Die Beschäftigten sollen Erklärungen verfolgen und praktische Fragen stellen können. Die tatsächliche Durchführung wird für die Veranstaltung geklärt; die Sprache eines Internetauftritts allein legt sie nicht fest.