Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 77652 Offenburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,6 km vom Suchpunkt

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17,7 km vom Suchpunkt

Für Offenburger Betriebe entscheidet der aktuelle Qualifikationsstand darüber, welcher Ersthelferkurs benötigt wird. Halten Sie bisherige Nachweise und die vorgesehenen Personen zusammen fest. Daraus entsteht ein konkreter Bedarf für Ausbildung oder Fortbildung, der als Einzelbuchung oder eigene Inhouse-Gruppe organisiert werden kann.
Ein Kursangebot lässt sich besser beurteilen, wenn der eigene Bedarf feststeht. Erfassen Sie für Ihr Offenburger Unternehmen die Personen mit Ausbildungs- beziehungsweise Fortbildungsbedarf und mögliche Teilnahmetage. So vergleichen Sie passende Lehrgänge statt lediglich freie Kalendereinträge.
Für Inhouse-Unterricht muss die Schule die Räumlichkeiten und praktischen Übungsmöglichkeiten beurteilen. Gruppengröße und Termin werden ausdrücklich bestätigt. Öffentlich buchbare Einzelplätze können eine andere Organisationsform sein. Die direkte Gebührenabrechnung mit dem Unfallversicherungsträger ist an dessen Voraussetzungen gebunden. Fragen Sie rechtzeitig nach Berechtigung und erforderlichen Formularen, bevor Sie eine Kostenübernahme einplanen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Ob die Teilnahme übernommen wird, richtet sich nach den Voraussetzungen Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Die verlangten Angaben gehören zur Vorbereitung. Für zusätzliche Leistungen sollte bereits im Angebot klar sein, welche Kosten außerhalb der regulären Gebühren stehen.
Verfahren des zuständigen Trägers auf den vorgesehenen Kurs anwenden.
Bestätigte reguläre Gebühren von zusätzlich beauftragten Leistungen trennen.
Beschäftigte können bereits aus anderen Zusammenhängen Kurserfahrung mitbringen. Prüfen Sie die vorhandenen Bescheinigungen, bevor Sie eine Ausbildung als Standard für jede neue Aufgabe ansetzen. Bei unklaren Unterlagen hilft die Einordnung mit der Ausbildungsstelle. Für bereits qualifizierte betriebliche Ersthelfende ist grundsätzlich alle zwei Jahre Fortbildung vorgesehen. Der betriebliche Plan sollte tatsächliche Teilnahmen und nicht nur beabsichtigte Buchungen enthalten.
Manche Fragen betreffen die Zusammenarbeit am Arbeitsplatz, andere einen zusätzlichen fachlichen Schwerpunkt. Beschreiben Sie bei Bedarf, was über den regulären Ersthelferlehrgang hinaus gewünscht wird. So bleiben Qualifizierung, interne Abläufe und zusätzlich beauftragte Trainings als unterschiedliche Aufgaben erkennbar.
| Ausgangslage | Organisatorischer Ansatz |
|---|---|
| Einzelner Schulungsbedarf | Geeigneten offenen Lehrgang ansehen |
| Passende betriebliche Gruppe | Eigenen Termin und Ort mit Ausbildungsstelle planen |
| Zusätzliche Inhalte | Ziel und Leistungsumfang gesondert beschreiben |
Sowohl die reguläre Ausbildung als auch die Fortbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten. Jede dieser Einheiten hat 45 Minuten; für die Anwesenheit zählt der Ablauf mit zusätzlichen Pausen. Teilen Sie dem Team den vollständigen Zeitraum mit. Wer eine Inhouse-Veranstaltung vorbereitet, sollte die Teilnehmenden auch am eigenen Standort für diese Zeit von anderen Arbeitsaufgaben entlasten.
Für die Auswahl sind diese Angaben aussagekräftiger als ein bloßes Wunschdatum.
Wer soll mit welchen vorhandenen Nachweisen teilnehmen?
Welche Ausbildung oder Fortbildung wird jetzt gebraucht?
Welche Termine und Übungsräume stehen für eine Gruppe zur Verfügung?

Sie zeigen, was die vorgesehene Person tatsächlich absolviert hat. Damit lässt sich der nächste passende Schritt fachlich zuordnen. Ein interner Rollenwechsel allein sagt wenig darüber aus, ob jetzt Ausbildung oder Fortbildung erforderlich ist.
Die geplante Zahl der Beschäftigten und die nutzbaren Räumlichkeiten sollten gemeinsam betrachtet werden. Beschreiben Sie der Schule die Bedingungen für praktische Mitarbeit. Nach der Abstimmung wird der Raum für den gesamten vereinbarten Unterricht verfügbar gehalten.
Die DGUV beschreibt die direkte Abrechnung regulärer Gebühren zwischen Ausbildungsstelle und zuständigem Unfallversicherungsträger. Eine direkte Abrechnung zwischen Mitgliedsunternehmen und Träger ist dafür nicht vorgesehen. Organisieren Sie den passenden Verfahrensweg vor der Beauftragung statt nachträglich eine Erstattung vorauszusetzen.