Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 08523 Plauen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,3 km vom Suchpunkt

8,8 km vom Suchpunkt

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18,4 km vom Suchpunkt

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Plauen · Sachsen
Die Schulung vermittelt die fachliche Qualifikation; im Plauener Betrieb wird die Ersthelferrolle anschließend benannt und bekannt gemacht. Planen Sie geeignete Ausbildung oder Fortbildung und führen Sie die tatsächlichen Abschlüsse nachvollziehbar weiter. Ein vereinbarter Inhouse-Kurs ist dafür eine mögliche Durchführung, ebenso wie passende öffentliche Teilnahmen.

Die vorgesehenen Beschäftigten haben unterschiedliche frühere Erste-Hilfe-Erfahrungen. Tragen Sie für die Plauener Anfrage die konkreten Nachweise zusammen, statt alle allein aufgrund ihrer Zugehörigkeit zum Betrieb derselben Gruppe zuzuordnen. Die Ausbildungsstelle kann damit den passenden Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf besprechen.
Organisieren Sie anschließend geeignete öffentliche Lehrgänge oder individuell vereinbarten Inhouse-Unterricht. Die Anmeldung darf zentral bleiben, auch wenn die Personen verschiedene Kurse benötigen. Ein gemeinsamer Arbeitgeber ist eine organisatorische Verbindung; die fachliche Zuordnung sollte trotzdem aus den tatsächlichen Angaben hervorgehen und nicht aus einer pauschalen Annahme über die gesamte Liste.
Die Ausbildungsstelle gestaltet die fachlichen Erklärungen und praktischen Aufgaben. Die Beschäftigten lernen durch eigene Mitarbeit und Rückmeldung. Nach erfolgreicher Ausbildung erfolgt die Benennung als Ersthelfer durch den Arbeitgeber. Dieser Schritt betrifft die tatsächliche Aufgabe im Unternehmen, nicht nur das Vorhandensein einer Teilnahmebescheinigung.
Die übrigen Beschäftigten sollen ihre Ansprechpersonen kennen und erreichen können. Halten Sie diese interne Information aktuell, wenn sich Zuständigkeiten ändern. Eine Besprechung betrieblicher Kontaktwege kann den Standort verständlich machen; sie ersetzt aber keine benötigte fachliche Ausbildung oder Fortbildung. Beide Aufgaben ergänzen sich in der Organisation.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Verwenden Sie die Vorgaben des zuständigen Trägers für den tatsächlichen Schulungsauftrag. Stimmen Sie die Abrechnung mit der Ausbildungsstelle ab und machen Sie gesonderte Kostenpositionen des Angebots sichtbar. Ein bloßer Kurswunsch beschreibt noch keinen vollständig vorbereiteten Gebührenvorgang.
Für die geplanten betrieblichen Teilnahmen das maßgebliche Verfahren erfragen.
Erforderliche Nachweise vorbereiten und zusätzliche Leistungen getrennt nachvollziehen.
Der Abschluss wird in die weitere betriebliche Organisation eingebunden.
Die absolvierte Schulung und ihr Datum nachvollziehbar erfassen.
Benannte Personen und ihre betriebliche Erreichbarkeit der Belegschaft vermitteln.
Die weitere Schulung in der Regel alle zwei Jahre rechtzeitig organisatorisch vorsehen.
| Aufgabe | Schwerpunkt | Ergebnis |
|---|---|---|
| Lehrgang absolvieren | Fachliche Ausbildung oder Fortbildung | Tatsächliche Qualifikation dokumentieren |
| Im Betrieb benennen | Arbeitgeber und interne Zuordnung | Bekannte Ansprechpersonen |
| Weiterführen | Information und Fortbildungsplanung | Aktueller betrieblicher Stand |
Beschreiben Sie für Inhouse-Unterricht die Räume und deren nutzbare Fläche. Praktische Aufgaben brauchen mehr als eine Liste freier Sitzplätze. Die Ausbildungsstelle beurteilt die Bedingungen für die vorgesehene Veranstaltung; der Betrieb hält den vereinbarten Ort bereit und ermöglicht vollständige Teilnahme.
Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse regelt, nach welchem Verfahren berechtigte Lehrgangsgebühren übernommen werden. Erfragen Sie die notwendigen Schritte für die vorgesehenen Personen und Schulungen. Erforderliche Unterlagen lassen sich dann in die Vorbereitung einbeziehen, statt erst nach der Veranstaltung nach einem passenden Abrechnungsweg zu suchen.
Bei einem eigenen Gruppenkurs wird außerdem das konkrete Angebot gelesen. Zusätzliche vereinbarte Leistungen und interne Aufwendungen sind von der Schulungsgebühr zu unterscheiden. Eine mögliche Gebührenübernahme ist kein Grund, sämtliche Kosten eines Vorhabens ohne weitere Prüfung als finanziert einzuplanen.
Die DGUV nennt für Fortbildung wie auch für Ausbildung neun Unterrichtseinheiten. Verwenden Sie den vollständigen Zeitrahmen der ausgewählten Veranstaltung für die Freistellung. Eine erneute Teilnahme gibt Raum zum praktischen Bearbeiten der Inhalte und ist kein kurzer Termin allein zum Austausch der Bescheinigung.
Der Begriff beschreibt die vereinbarte Durchführung im eigenen Rahmen, nicht den bisherigen Ausbildungsstand jeder Person. Welche Ausbildung oder Fortbildung benötigt wird, wird fachlich geklärt. Eine zentrale Gruppenorganisation darf deshalb verschiedene passende Lehrgänge vorsehen, wenn die Qualifikationen der Personen unterschiedlich sind.
Beschreiben Sie die tatsächlichen Aufgaben und Fragen Ihrer Beschäftigten. Die Lehrkraft kann daraus einen verständlichen Bezug für fachlich geeignete Beispiele herstellen. Eigene medizinische Übungsanweisungen gehören nicht zur organisatorischen Voraussetzung einer Anfrage; die Ausbildungsstelle gestaltet und begleitet den Unterricht.