Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 99423 Weimar sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,3 km vom Suchpunkt

6,1 km vom Suchpunkt

14,5 km vom Suchpunkt

15,0 km vom Suchpunkt

15,6 km vom Suchpunkt

16,5 km vom Suchpunkt

Für Weimarer Betriebe richtet sich die Kursart nach den Voraussetzungen der vorgesehenen Personen. Neue Qualifizierung und regelmäßige Fortbildung sind verschiedene Anlässe. Danach lassen sich passende öffentliche Veranstaltungen und ein möglicher Inhouse-Termin vergleichen. Den Kostenweg für berechtigte Gebühren bereiten Sie mit dem zuständigen Träger vor.
Eine betriebliche Schulung lässt sich gezielt anfragen, wenn intern geklärt ist, wer teilnehmen soll. Unterscheiden Sie im Weimarer Betrieb Ausbildung und Fortbildung. Prüfen Sie danach, ob einzelne öffentliche Plätze oder ein gemeinsamer Termin besser passen.
Für einen Inhouse-Kurs braucht die Ausbildungsstelle Angaben zu Raum, Gruppengröße und Zeitfenster. Die Durchführung muss bestätigt werden. Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme ist direkte Abrechnung der Kursgebühr mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger möglich. Seine Formulare und mögliche Zusatzkosten sollten vor der Buchung eindeutig geklärt sein.
Legen Sie fest, welche Beschäftigten welchen Lehrgang benötigen und wann sie vollständig teilnehmen können. Eine gemeinsame Gruppe kann einen eigenen Kurs anfragen. Raum und nutzbare Fläche werden dann mit der Ausbildungsstelle geprüft; laufende Arbeitsaufträge sollen den Unterricht nicht wiederholt unterbrechen.
Nach dem Abschluss braucht auch die betriebliche Übersicht die Information über die Teilnahme. Halten Sie Belege und Kursdaten nachvollziehbar fest. So ist für den nächsten Schulungsbedarf erkennbar, welche Qualifikation bereits vorliegt, auch wenn später andere Personen die organisatorische Abstimmung übernehmen.
| Frage | Benötigte Grundlage | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Welche Qualifikation? | Vorbildung und Bedarf | Kursart bestimmen |
| Welche Durchführung? | Gruppe und Bedingungen | Öffentlich oder Inhouse prüfen |
| Welcher Kostenweg? | Zuständiger Träger und Angebot | Gebühren und Extras unterscheiden |
Bereits geschulte Beschäftigte bringen Erinnerungen und Erfahrungen aus der Arbeit mit. In der Fortbildung können sie bekannte Aufgaben wieder praktisch bearbeiten und offene Fragen aufgreifen lassen. Ein früherer Abschluss bedeutet deshalb nicht, dass der nächste Unterricht nur der erneuten Ausstellung eines Dokuments dient.
Für die Kurszuordnung zählen die anerkannten Vorkenntnisse. Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten, richten sich aber an unterschiedliche Ausgangslagen. Der betriebliche Fortbildungsrhythmus beträgt in der Regel zwei Jahre; dokumentierte Teilnahmen helfen bei der weiteren Planung.
Wer eine bestimmte Kursart zu einem anderen Zeitpunkt benötigt, muss nicht auf den nächsten gemeinsamen Gruppentermin warten. Geeignete öffentliche Veranstaltungen können eine Alternative sein. Prüfen Sie Verfügbarkeit und betriebliche Abwesenheiten für die tatsächlich vorgesehene Teilnahme.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Die Form des Unterrichts und sein fachlicher Auftrag sind zwei verschiedene Fragen.
Ein geeigneter eigener Standort kann die Gruppe zusammenbringen; die Durchführung wird konkret vereinbart.
Tätigkeiten und Lernfragen der Beschäftigten können der Lehrkraft anschauliche Bezüge geben.
Spezielle weitere Trainings ausdrücklich benennen und nicht allein aus dem Wort Inhouse ableiten.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bestimmt das Verfahren für berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren. Ermächtigte Ausbildungsstellen rechnen diese direkt ab. Weitere vereinbarte Leistungen können gesonderte Kosten haben und gehören nachvollziehbar in das Angebot.
Geforderte Angaben, Unterlagen und gegebenenfalls vorherige Anträge ermitteln.
Regulären Lehrgang und weitere vereinbarte Positionen vor der Beauftragung abgleichen.

Beschreiben Sie die tatsächliche Fläche, Nutzung und vorgesehene Gruppe. Die Ausbildungsstelle kann daraus Rückfragen zur Durchführung ableiten. Praktische Aufgaben benötigen andere räumliche Möglichkeiten als eine reine Sitzveranstaltung; eine freie Raumreservierung allein bestätigt daher noch keinen geeigneten Unterrichtsort.
Prüfen Sie zunächst, welche anerkannte Qualifikation tatsächlich vorliegt und welchen Lehrgang die Person für die vorgesehene Funktion benötigt. Eine neue betriebliche Aufgabe bedeutet nicht, dass vorhandene geeignete Vorbildung unberücksichtigt bleibt. Die konkrete Zuordnung sollte vor der Anmeldung feststehen.
Die mögliche Direktabrechnung betrifft berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren nach dem zuständigen Trägerverfahren. Ein Firmenauftrag kann darüber hinaus weitere vereinbarte Leistungen enthalten. Lesen Sie deshalb den gesamten Auftrag und ordnen Sie diese Positionen den jeweiligen Kostenregelungen zu.