Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 63701 Aschaffenburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,9 km vom Suchpunkt

4,0 km vom Suchpunkt

6,7 km vom Suchpunkt

9,8 km vom Suchpunkt

11,6 km vom Suchpunkt

12,5 km vom Suchpunkt

Ein vereinbarter Inhouse-Kurs kann einer Aschaffenburger Gruppe Raum für gemeinsame praktische Arbeit geben. Beschäftigte bringen Erfahrungen und Fragen aus ihrer Zusammenarbeit mit, die Lehrkraft ordnet sie fachlich ein. Der Auftrag bleibt die geeignete Ausbildung oder Fortbildung; die eigene Veranstaltung wird nach den tatsächlichen Bedingungen vereinbart.
Bei wenigen Beschäftigten kann ein geeigneter öffentlicher Lehrgang organisatorisch passen. Klären Sie im Aschaffenburger Betrieb, wer die Buchung übernimmt und an wen die Bestätigung geht. Eine interne Weitergabe des Kursdatums ist noch keine Anmeldung bei der Schule.
Stimmen Sie die vollständige Freistellung ab und geben Sie die bestätigte Veranstaltungsinformation weiter. Ausbildung oder Fortbildung werden vorher mit der Ausbildungsstelle fachlich geklärt. Für eine größere Gruppe kann Inhouse-Unterricht individuell angefragt werden; die Zuständigkeit für die Buchung sollte bei beiden Formen eindeutig bleiben.
| Ebene | Was gemeinsam sein kann | Was fachlich geklärt bleibt |
|---|---|---|
| Planung | Betriebliche Zuständigkeit | Geeigneter Lehrgang je Person |
| Veranstaltung | Lernort und Gruppentermin | Voraussetzungen der Durchführung |
| Weiterführung | Übersicht der Abschlüsse | Passender weiterer Fortbildungsbedarf |
Bei gemeinsamen Aufgaben können Kolleginnen und Kollegen unterschiedliche Dinge wahrnehmen. Eine Frage der einen Person macht vielleicht einen Zusammenhang sichtbar, den eine andere übergangen hätte. Der Gruppenkurs bietet die Gelegenheit, solche Beobachtungen im fachlich begleiteten Unterricht aufzugreifen.
Für den Bezug zum Betrieb reichen sachliche Angaben zu den wirklichen Tätigkeiten und vorhandenen Fragen. Das Unternehmen muss keine medizinischen Fallszenarien schreiben. Die Ausbildungsstelle wählt die fachliche Gestaltung; die Gruppe beteiligt sich an den Übungen und nutzt die Rückmeldung. Gemeinsames Lernen ist damit mehr als die gleichzeitige Anwesenheit derselben Abteilung.
Ein gemeinsames Arbeitsumfeld sagt noch nicht, welchen Lehrgang jede Person als Nächstes braucht. Für die betriebliche Ersthelferrolle gibt es Ausbildung und Fortbildung. Die bisherigen Nachweise machen nachvollziehbar, woran die nächste Schulung anknüpft. Lassen Sie die fachliche Zuordnung vor der endgültigen Terminwahl klären.
Nach DGUV umfassen Ausbildung und Fortbildung jeweils neun Unterrichtseinheiten. Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende ist die Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Eine zentrale Organisation kann verschiedene passende Teilnahmen zusammenführen, falls nicht für alle derselbe Unterricht geeignet ist.
Die Vorteile hängen von der tatsächlichen Durchführung ab.
Fragen zur vertrauten Arbeitsumgebung lassen sich zusammen mit der Lehrkraft besprechen.
Die Gruppe kann Beobachtungen austauschen, die beim eigenen praktischen Versuch entstehen.
Eine verlässlich freigestellte Gruppe kann Erklärungen und Aufgaben gemeinsam verfolgen.

Für einen Kurs im eigenen Haus werden Einrichtung und nutzbare Fläche mit der Ausbildungsstelle betrachtet. Der Raum muss zur vorgesehenen praktischen Arbeit passen. Eine bloße Zahl verfügbarer Sitzplätze beschreibt diese Bedingungen nur teilweise; die konkrete Vereinbarung ist die Grundlage für die betriebliche Vorbereitung.
Der zuständige Unfallversicherungsträger regelt die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren. Klären Sie dessen Vorgaben für die vorgesehenen Teilnahmen. Wenn im Inhouse-Angebot weitere Leistungen vereinbart werden, sind diese gesondert zu betrachten; aus der Gebührenübernahme folgt keine pauschale Finanzierung jedes Aufwands.
Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vor der verbindlichen Anmeldung einbeziehen.
Notwendige Unterlagen sowie zusätzliche Angebotsbestandteile im Betrieb zuordnen.

Für die Durchführung zählt das konkrete Angebot der Ausbildungsstelle. Geben Sie den benötigten Lehrgang und die tatsächliche Gruppe an. Ob ein eigener Termin oder passende öffentliche Plätze sinnvoll sind, lässt sich danach beurteilen; eine pauschale Grenze für alle Angebote hilft dabei nicht.
Die Beschäftigten müssen Erklärungen nachvollziehen und ihre Fragen im Unterricht stellen können. Wenn dafür Englisch gebraucht wird, benennen Sie diesen Bedarf schon bei der Anfrage für den vollständigen Lehrgang. Die konkrete Vereinbarung beschreibt die Durchführung, nicht allein die Sprache des Internetauftritts.
Der Arbeitgeber benennt die Ersthelfenden für die betriebliche Aufgabe. Der Kursabschluss und diese Zuordnung sind verschiedene Schritte. Halten Sie die tatsächlichen Schulungen fest und informieren Sie die Belegschaft darüber, wer die Rolle übernimmt und wie diese Personen erreicht werden können.
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