Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 46395 Bocholt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,8 km vom Suchpunkt

2,4 km vom Suchpunkt

14,4 km vom Suchpunkt

14,8 km vom Suchpunkt

16,3 km vom Suchpunkt

16,7 km vom Suchpunkt

Für Bocholter Beschäftigte sollte feststehen, welcher Lehrgang benötigt wird und welche Personen teilnehmen sollen. Ausbildung und Fortbildung werden nach den vorhandenen Nachweisen gewählt. Eine gemeinsame Inhouse-Schulung oder einzelne offene Plätze können den Bedarf abdecken, wenn die praktische Mitarbeit vollständig möglich ist.
Welche Beschäftigten brauchen Ausbildung, welche Fortbildung und wann können sie teilnehmen? Diese Angaben machen Ihre Bocholter Anfrage konkret. Fragen zur Verständlichkeit des Unterrichts sollten ebenfalls vor einer Zusage angesprochen werden. Sprechen Sie mögliche sprachliche Fragen rechtzeitig mit der Schule ab.
Wenn eine Inhouse-Schulung gewünscht ist, beschreiben Sie die Räume für praktische Übungen. Der Anbieter bestätigt Gruppengröße, Bedingungen und Termin. Öffentliche Einzelplätze sind eine andere Organisationsform. Klären Sie die mögliche direkte Gebührenabrechnung mit der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse und stellen Sie erforderliche Unterlagen rechtzeitig bereit.
Betriebliche Ersthelfende sollen grundsätzlich alle zwei Jahre fortgebildet werden. Halten Sie absolvierte Teilnahmen und Bescheinigungen nachvollziehbar fest. Die künftige Planung kann dadurch auf tatsächlichen Kursdaten aufbauen, auch wenn sich die vorgesehenen Personen im Betrieb ändern.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bestimmen die Voraussetzungen für die mögliche Übernahme regulärer Gebühren. Ermitteln Sie erforderliche Unterlagen und Freigaben vor der Buchung. Zusätzlicher Umfang kann außerhalb dieser Übernahme liegen.
Zuständigkeit und verlangte Angaben für die Personen feststellen.
Lehrgangsgebühren und zusätzlich bestellte Positionen unterscheiden.
| Ausgangslage | Nächste Aufgabe |
|---|---|
| Noch keine entsprechende Ausbildung | Geeigneten Einstieg auswählen |
| Ersthelferausbildung vorhanden | Fortbildungsbedarf feststellen |
| Nachweis unklar | Unterlagen vor der Anmeldung einordnen lassen |
Die Angaben erfüllen unterschiedliche Zwecke.
Vorhandenen Kursstand und benötigten Lehrgang benennen.
Personen, Zeit und mögliche Räume beschreiben.
Einen besonderen weiteren Trainingswunsch ausdrücklich kenntlich machen.
Benennen Sie, ob Beschäftigte erstmals ausgebildet oder bereits qualifizierte Ersthelfende fortgebildet werden sollen. Allgemeine Fragen aus der Tätigkeit können als Lernbezug ergänzt werden. Besondere zusätzliche Schwerpunkte werden gesondert genannt, damit sie im Auftrag erkennbar bleiben. Die Ausbildungsstelle kann so den regulären Qualifikationszweck und einen weiteren Trainingswunsch fachlich zuordnen.
Geben Sie den Beschäftigten den vorgesehenen Lehrgang, den Unterrichtsort und die vollständigen Zeitangaben weiter. Ergänzen Sie die Teilnahmehinweise der Ausbildungsstelle. Dann lassen sich erforderliche Unterlagen vorbereiten und die Arbeitsaufgaben während des Unterrichts anders verteilen. Die Gruppe braucht neben verständlichen Erklärungen Gelegenheit, praktische Aufgaben selbst zu bearbeiten. Bei Inhouse kommt eine geeignete freie Fläche hinzu.
Er bezeichnet den vereinbarten Durchführungsort, häufig den eigenen Betrieb. Die benötigte Qualifikation muss unabhängig davon feststehen. Welcher Unterricht für die Personen passt, richtet sich nach ihrem Ausbildungsstand und dem vorgesehenen betrieblichen Zweck.
Der vereinbarte Lehrgang und weitere bestellte Leistungen sollten auseinanderzuhalten sein. Sehen Sie bei einem Gruppentermin nicht nur auf eine einzelne Preiszahl, sondern auf den gesamten Auftrag. Die mögliche Gebührenübernahme wird anhand des Trägerverfahrens für die vorgesehenen Teilnahmen geklärt.
Die Beschäftigten brauchen örtliche Informationen über die internen Hilfewege und Zuständigkeiten. Diese Angaben ergänzen die Qualifizierung im Lehrgang. Eine umfassende Beratung zur betrieblichen Organisation ist auch bei einer Inhouse-Schulung nicht automatisch als weitere Leistung beauftragt.