Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 44575 Castrop-Rauxel sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,7 km vom Suchpunkt

0,8 km vom Suchpunkt

3,1 km vom Suchpunkt

4,5 km vom Suchpunkt

5,2 km vom Suchpunkt

6,0 km vom Suchpunkt

Für Betriebe in Castrop-Rauxel richtet sich die Kurswahl nach Vorbildung und Fortbildungsbedarf der Beschäftigten. Öffentliche Plätze oder ein vereinbarter Inhouse-Lehrgang können passen. Bereiten Sie ungestörte Teilnahme und geeignete Lernbedingungen vor; für berechtigte Gebühren wird das Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers rechtzeitig geklärt.
Wenn mehrere Beschäftigte einen Kurs brauchen, lohnt eine gemeinsame Planung im Unternehmen. Erfassen Sie in Ihrem Betrieb in Castrop-Rauxel Ausbildung und Fortbildung getrennt. So können Sie der Ausbildungsstelle einen klaren Bedarf nennen.
Für Einzelpersonen können öffentliche Plätze passen, für eine Gruppe lässt sich Unterricht am eigenen Standort anfragen. Raum, Teilnehmerzahl und Zeitpunkt müssen bestätigt werden. Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme ist direkte Abrechnung der Kursgebühr mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger möglich. Beachten Sie dessen Verfahren und lassen Sie zusätzliche Leistungen ausdrücklich anbieten, bevor Sie einen Auftrag erteilen.
Möglicher Weg
Ausbildung oder Vorbildung prüfen
Grundlage
Nachweise
Möglicher Weg
Fortbildung
Grundlage
Letzte Teilnahme
Möglicher Weg
Inhouse anfragen
Grundlage
Raum, Personen und Zeitfenster
Ein eigener Inhouse-Kurs kann am vereinbarten Unternehmensstandort stattfinden. Dafür beschreibt der Betrieb Raum, Teilnehmerzahl und mögliche Zeitfenster. Die Ausbildungsstelle prüft die Bedingungen für praktische Aufgaben. Organisieren Sie laufende Tätigkeiten so, dass die Gruppe während des Unterrichts nicht regelmäßig an ihre Arbeitsplätze zurückgerufen wird.
Tätigkeiten und reale Fragen aus dem Arbeitsumfeld können den Lernstoff anschaulicher machen. Geben Sie diese Informationen an die Lehrkraft weiter. Zusätzliche spezialisierte Trainings sollten ausdrücklich vereinbart werden; sie ergeben sich nicht allein aus dem Unterricht in eigenen Räumen.
Ein konkreter Bedarf hilft bei der Auswahl der Durchführung.
Qualifikationsstand und benötigte Kursart zuordnen.
Raum und tatsächliche Bedingungen für praktische Aufgaben beschreiben.
Gemeinsame vollständige Teilnahme ermöglichen und Vertretungen vorbereiten.
Neue Ersthelferaufgaben erfordern die Prüfung nötiger Ausbildung oder anerkannter Vorbildung. Bereits qualifizierte Personen benötigen passende Fortbildung. Beide regulären Lehrgangsarten umfassen neun Unterrichtseinheiten. Der gleiche Umfang macht sie nicht austauschbar; vorhandene Nachweise sind deshalb eine wichtige Grundlage der Anmeldung.
Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Dokumentieren Sie die bisherigen Teilnahmen. Wenn Unterlagen unklar sind oder eine längere Unterbrechung vorliegt, wird zuerst der geeignete Anschluss bestimmt, bevor ein Termin allein nach Verfügbarkeit gewählt wird.
Nicht alle Beschäftigten brauchen gleichzeitig dieselbe Schulung. Geeignete öffentliche Termine können unterschiedliche Bedarfe abdecken. Vergleichen Sie deren tatsächliche Verfügbarkeit mit einem eigenen Gruppenauftrag und den Abwesenheiten, die für beide Wege im Betrieb organisiert werden müssen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren werden direkt zwischen ermächtigter Ausbildungsstelle und zuständigem Unfallversicherungsträger nach dessen Verfahren abgerechnet. Weitere Leistungen können gesonderte Kosten haben. Das konkrete Firmenangebot sollte diese vor der Beauftragung nachvollziehbar ausweisen.
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sowie geforderte Teilnehmerbestätigungen klären.
Regulären Lehrgang und zusätzliche Positionen mit dem vorgesehenen Kostenweg zusammenführen.

Neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten ergeben sechs Stunden und 45 Minuten Unterricht, zusätzlich zu Pausen. Für die Freistellung planen Sie den tatsächlichen ganzen Veranstaltungszeitraum ein. Bei einem externen Lehrgang ist auch die Anreise zu organisieren.
Inhouse beschreibt zunächst den Unterricht am vereinbarten Standort. Welche Qualifizierung die Gruppe benötigt, wird zusätzlich festgelegt. Wenn Sie weitere spezielle Trainings wünschen, benennen Sie diese ausdrücklich in der Anfrage, damit Umfang und Durchführung zum tatsächlichen Auftrag passen.
Die Unterrichtsform allein bedeutet keine vollständige Kostenübernahme. Für berechtigte reguläre Gebühren gilt das zuständige Trägerverfahren. Weitere vereinbarte Leistungen sind getrennt zu betrachten und sollten im Angebot vor der Beauftragung mit ihrer Kostenregelung eindeutig erkennbar sein.
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