Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 21335 Lüneburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,4 km vom Suchpunkt

1,9 km vom Suchpunkt

3,0 km vom Suchpunkt

3,9 km vom Suchpunkt

6,8 km vom Suchpunkt

16,2 km vom Suchpunkt

Für berechtigte betriebliche Erste-Hilfe-Schulungen kann der zuständige Unfallversicherungsträger die Lehrgangsgebühren übernehmen. Lüneburger Arbeitgeber sollten das Verfahren vor der Anmeldung klären. Zugleich werden geeigneter Lehrgang und Durchführung ausgewählt: Die Gebührenfrage ersetzt weder die Kurszuordnung noch die tatsächliche Teilnahme der Beschäftigten.
Eine Person wechselt in Ihren Lüneburger Betrieb und soll auch hier als Ersthelfer eingesetzt werden. Tragen Sie die vorhandenen Qualifikationsangaben zusammen, bevor Sie automatisch eine erste Ausbildung buchen. Die neue Betriebszugehörigkeit sagt für sich genommen noch nichts über den passenden Lehrgang aus.
Besprechen Sie Ausbildung oder Fortbildung mit der Ausbildungsstelle. Anschließend lässt sich die Teilnahme an einem geeigneten öffentlichen Termin oder vereinbarten Inhouse-Unterricht organisieren. Die interne Aufnahme in die Ersthelfer-Gruppe und die fachliche Lehrgangsauswahl sind damit klar aufeinander bezogen, ohne frühere Qualifikation einfach vorauszusetzen oder zu übergehen.
Kurswahl, Finanzierung und Teilnahme werden zusammen vorbereitet, aber einzeln nachvollzogen.
Benötigte berufliche Qualifikation und vorhandene Ausbildung bestimmen die fachliche Auswahl.
Das Verfahren des zuständigen Trägers klärt die Finanzierung berechtigter Lehrgangsgebühren.
Die betriebliche Planung ermöglicht den tatsächlichen Besuch der vereinbarten Schulung.
Benötigte Information
Qualifikation und bisherige Nachweise
Keine ausreichende Abkürzung
Nur ein freier Termin
Benötigte Information
Zuständiger Träger und Verfahren
Keine ausreichende Abkürzung
Nur ein Werbehinweis
Benötigte Information
Tatsächliche Teilnahmebescheinigung
Keine ausreichende Abkürzung
Nur eine Reservierung
Die Beschäftigten brauchen eine geeignete Ausbildung oder Fortbildung und Zeit für den gesamten Unterricht. Vorhandene Nachweise helfen der Ausbildungsstelle, den richtigen Anschluss auszuwählen. Für einen eigenen Gruppenkurs kommen eine vereinbarte Durchführung und ein dafür geeigneter Lernraum hinzu.
Eine Gebührenübernahme nimmt dem Arbeitgeber diese organisatorischen Aufgaben nicht ab. Planen Sie Freistellungen und geben Sie die tatsächlichen Veranstaltungsinformationen weiter. Nach der Schulung wird die absolvierte Teilnahme festgehalten. Für betriebliche Ersthelfende bleibt anschließend die Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen, unabhängig davon, ob der Unterricht im Betrieb oder öffentlich besucht wurde.

Wenn die Formalitäten früh vorbereitet sind, kann sich die Gruppe im Unterricht auf die Aufgaben konzentrieren. Eine Bescheinigung dokumentiert später den absolvierten Lehrgang. Erklärungen, eigene Versuche und Rückmeldung sind die Lerngelegenheiten, die hinter diesem Nachweis stehen.
Die Vorgaben können je nach zuständigem Träger verschieden sein. Lassen Sie sich die erforderlichen Schritte nennen und halten Sie diese mit der Ausbildungsstelle zusammen. Bei einem Inhouse-Angebot werden zusätzliche vereinbarte Kosten als eigene Positionen betrachtet.
Zuständigkeit feststellen und die erforderlichen Unterlagen für die vorgesehenen Schulungen erfragen.
Gebührenverfahren und weitere vereinbarte Leistungen so zuordnen, dass keine pauschale Komplettfinanzierung angenommen wird.
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse geben vor, wie eine berechtigte Schulung für die Gebührenübernahme angemeldet wird. Erfragen Sie deshalb das Verfahren für die vorgesehenen Personen und den benötigten Lehrgang. So werden verlangte Unterlagen nicht erst gesucht, wenn der Kurstag schon vorüber ist.
Eine veröffentlichte Kursgebühr und eine mögliche Kostenübernahme beantworten unterschiedliche Fragen. Der Preis beschreibt zunächst eine Leistung; die Berechtigung wird im zuständigen Verfahren behandelt. Verlassen Sie sich deshalb nicht allein auf das Wort „kostenlos“, sondern ordnen Sie die Anmeldung dem tatsächlichen betrieblichen Schulungsbedarf zu.

Die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren ist von weiteren Aufwendungen zu unterscheiden. Ein eigener Veranstaltungsauftrag kann gesonderte Leistungen enthalten; im Betrieb entstehen außerdem organisatorische Aufgaben. Lesen Sie das konkrete Angebot und behandeln Sie zusätzliche Kosten nicht ohne Zusage als automatisch mitfinanziert.
Ein privater Fahrerlaubnisnachweis und die betriebliche Ersthelferqualifikation sind verschiedene Verwendungszwecke. Die Gebührenübernahme wird für die berechtigte betriebliche Schulung nach dem zuständigen Verfahren geklärt. Aus einer beruflichen Tätigkeit allein entsteht deshalb keine pauschale Kostenfrei-Zusage für jede privat gewünschte Teilnahme.
Die DGUV nennt jeweils neun Unterrichtseinheiten. Eine Fortbildung ist deshalb nicht nur die kurze Erneuerung eines Dokuments. Übernehmen Sie die konkreten Kurszeiten in die Arbeitsplanung, damit Erklärungen und praktische Mitarbeit im gebuchten Lehrgang vollständig möglich sind.