Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 42551 Velbert sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,2 km vom Suchpunkt

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Velbert · Nordrhein-Westfalen
Für betriebliche Ersthelfende gehört zur geeigneten Schulung auch die anschließende Benennung durch den Arbeitgeber. Velberter Unternehmen können dafür öffentliche Kurse nutzen oder Unterricht im eigenen Haus vereinbaren. Halten Sie im Blick, wer ausgebildet wird, welche Aufgabe folgt und wann die Fortbildung ansteht.

Velberts bekannte Sicherheitswirtschaft sagt noch nichts über den Bedarf einer einzelnen Betriebsgruppe. Beschreiben Sie bei der Ausbildungsstelle die tatsächlichen Beschäftigten und deren benötigte Qualifikation. Auch in derselben Branche können Betriebe sehr unterschiedlich organisiert sein.
Klären Sie intern, wann die Personen vollständig am Unterricht teilnehmen können. Die Schule ordnet Ausbildung oder Fortbildung zu und bespricht geeignete öffentliche Lehrgänge oder individuell vereinbarten Inhouse-Unterricht. Eine konkrete Anfrage richtet sich damit nach den realen Voraussetzungen des Unternehmens. Pauschale Erwartungen an einen örtlichen Wirtschaftszweig helfen bei der fachlichen Buchung dagegen wenig.
Eine erfolgreich absolvierte Schulung macht die Kenntnisse der betreffenden Person nachvollziehbar. Anschließend benennt der Arbeitgeber die Ersthelfenden für den Betrieb. Damit entsteht eine organisatorische Aufgabe, die sich nicht allein durch das Ablegen der Bescheinigung erledigt: Die Beschäftigten müssen ihre Ansprechpersonen kennen und erreichen können.
Geben Sie neuen Ersthelfenden deshalb die betrieblichen Informationen, die sie für ihre Rolle benötigen. Wer den Kurs organisiert hat, kann den Abschluss an die verantwortliche Stelle weitergeben. Die fachliche Ausbildung und die Zuordnung im Unternehmen greifen so ineinander.

Ein Kurs im eigenen Haus kann einen gemeinsamen Lernrahmen schaffen. Die Gruppe arbeitet an denselben Aufgaben und kann unterschiedliche Beobachtungen besprechen. Der fachliche Unterricht bleibt dabei Sache der Lehrkraft; Kenntnisse werden durch angeleitete Mitarbeit aufgebaut, nicht durch die bloße Zugehörigkeit zum Team.
Die betriebliche Ausbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten. Auch die Fortbildung ist ein Lehrgang mit neun Einheiten; sie ist keine kurze Ausgabe einer neuen Bescheinigung. Für bereits ausgebildete Ersthelfende sieht die DGUV die Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vor.
Bei der Buchung werden bisherige Schulungen deshalb berücksichtigt. Die Ausbildungsstelle erhält die vorhandenen Kursdaten, damit die gewählte Veranstaltung zum Stand der Person passt. Für ein gemeinsames Inhouse-Vorhaben werden Ausbildung und Fortbildung nicht allein wegen eines bequemen Gruppentermins miteinander gleichgesetzt.
Nach dem Unterricht brauchen Menschen vor Ort eine verständliche Orientierung.
Der Belegschaft mitteilen, welche Beschäftigten im eigenen Arbeitsbereich als Ersthelfende benannt sind.
Die im Unternehmen verwendeten Kontaktwege so erklären, dass sie auch neu hinzukommenden Beschäftigten bekannt sind.
Wechselnde Zuständigkeiten und tatsächlich absolvierte Fortbildungen in der verantwortlichen Stelle zusammenführen.
| Aufgabe | Ergebnis | Verantwortung im Unternehmen |
|---|---|---|
| Geeigneten Lehrgang besuchen | Tatsächlich absolvierte Schulung | Teilnahme ermöglichen |
| Ersthelfende benennen | Betriebliche Aufgabe zuordnen | Arbeitgeberentscheidung umsetzen |
| Belegschaft informieren | Ansprechpersonen werden bekannt | Information aktuell halten |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für die Übernahme der Lehrgangsgebühren ist der zuständige Unfallversicherungsträger maßgeblich. Klären Sie dessen Vorgehen, bevor eine privat bezahlte Teilnahme organisiert wird. Ob und welche zusätzlichen Leistungen bei einem Inhouse-Auftrag vereinbart werden, ergibt sich gesondert aus dem Angebot.
Die vorgesehene betriebliche Schulung dem zuständigen Träger und dessen Verfahren zuordnen.
Benötigte Unterlagen fristgerecht vorbereiten und die Abrechnung mit der Ausbildungsstelle klären.

Die DGUV unterscheidet zwischen erfolgreicher Teilnahme an der Ausbildung und der anschließenden Benennung durch den Unternehmer. Dokumentieren Sie beides passend zur Organisation Ihres Betriebs. Die Kursteilnahme allein verteilt noch keine betrieblichen Zuständigkeiten.
Eine kleine Zahl benötigter Plätze lässt sich auch über geeignete öffentliche Lehrgänge organisieren. Für einen eigenen Gruppentag wird ein konkretes Angebot angefragt. Entscheidend sind geeigneter Unterricht und der organisatorische Gesamtaufwand, nicht die Vorstellung, jeder Betrieb brauche zwingend einen separaten Kurs.
Die vorgesehene Fläche muss zur praktischen Arbeit der Gruppe passen. Beschreiben Sie den Raum gegenüber der Ausbildungsstelle und vereinbaren Sie die benötigte Ausstattung. Während des Unterrichts sollten die Teilnehmenden von laufenden Arbeitsaufträgen freigestellt sein.