Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 22846 Norderstedt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,9 km vom Suchpunkt

2,4 km vom Suchpunkt

3,0 km vom Suchpunkt

3,2 km vom Suchpunkt

4,8 km vom Suchpunkt

4,9 km vom Suchpunkt

Ein Inhouse-Kurs kann Norderstedter Beschäftigten gemeinsames praktisches Lernen am Betriebsort ermöglichen. Dafür müssen Lehrgang, Gruppe und Übungsraum passen. Ausbildung und Fortbildung werden anhand der bisherigen Nachweise zugeordnet; offene Plätze sind für einzelne Personen eine weitere Möglichkeit, den Qualifizierungsbedarf zu decken.
Eine betriebliche Anfrage in Norderstedt wird konkret, wenn die vorgesehenen Personen und ihr Ausbildungsstand feststehen. Prüfen Sie, bei wem eine Fortbildung ansteht und wer erstmals geschult werden soll. Stimmen Sie gemeinsame Tage mit den Arbeitsbereichen ab, bevor Sie einen Kurs beauftragen.
Für einen Inhouse-Lehrgang braucht die Schule eine Beschreibung der Gruppe und der verfügbaren Übungsräume. Klären Sie die organisatorischen Bedingungen und lassen Sie die Durchführung bestätigen. Für einzelne Beschäftigte kann ein offener Lehrgang passen. Das Gebührenverfahren wird vorab mit der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vereinbart. Direkte Abrechnung setzt voraus, dass die Teilnahme nach deren Bedingungen übernommen wird und die benötigten Angaben vorliegen.
Drei Angaben helfen, die Durchführung konkret zu beurteilen.
Ausbildung und Fortbildung nach vorhandenem Kursstand unterscheiden.
Nutzbaren Raum und Einrichtung für praktische Übungen beschreiben.
Arbeitsaufgaben während des Kurses außerhalb der Gruppe abdecken.
Beschäftigte können allgemeine Fragen aus ihrer Tätigkeit in den Unterricht mitbringen. Die Lehrkraft ordnet sie in den regulären Lehrgang ein und begleitet praktische Aufgaben. Die Personen können dabei selbst mitarbeiten und von Rückfragen der anderen profitieren. Voraussetzung ist, dass die Gruppe während des Unterrichts von laufenden Arbeitsaufgaben entlastet bleibt.
Die interne Information darüber, wie im Betrieb Hilfe veranlasst wird und welche Zuständigkeiten gelten, ergänzt die Qualifizierung. Das bleibt auch bei einem Kurs am eigenen Standort wichtig. Eine umfassende Organisationsberatung ist nicht automatisch Teil jedes regulären Lehrgangs.
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bestimmen Voraussetzungen und Verfahren für berechtigte Teilnahmen. Ermitteln Sie die nötigen Unterlagen und mögliche Freigaben vor dem Auftrag. Zusatzpositionen können außerhalb der regulären Übernahme liegen.
Zuständigkeit und verlangte Angaben für die Personen feststellen.
Reguläre Gebühren und weitere bestellte Leistungen auseinanderhalten.
Neue Ersthelfende beginnen mit einer geeigneten Ausbildung. Die Fortbildung richtet sich an bereits qualifizierte Personen und vertieft vorhandene Grundlagen, grundsätzlich alle zwei Jahre. Nutzen Sie dokumentierte Teilnahmen, um den Bedarf zuzuordnen. Ein gemeinsam freier Tag ist eine Hilfe für die Organisation, ersetzt aber nicht diese fachliche Auswahl.
Für Kinderbetreuung wird der entsprechende Ausbildungszweck ausdrücklich genannt.
Benötigte Grundlage
Personen und Kursnachweise
Benötigte Grundlage
Raum und Zeitfenster
Benötigte Grundlage
Trägervorgaben und bestellter Umfang
Halten Sie fest, welche Person welchen Lehrgang besucht hat, und legen Sie die Bescheinigung geordnet ab. Die nächste Qualifizierungsplanung kann so auf tatsächlichen Kursdaten aufbauen. Ergänzen Sie die Angaben nach absolvierten Teilnahmen, statt nur eine ursprüngliche Buchung als Nachweis zu führen.
Beschreiben Sie der Ausbildungsstelle, welche Fläche tatsächlich frei ist und wie der Raum eingerichtet ist. Fragen Sie, welche Umstellung für die vorgesehenen Übungen nötig wird. Halten Sie den vereinbarten Lernraum dann über den gesamten Unterrichtszeitraum für die Gruppe verfügbar.
Benennen Sie den gewünschten Schwerpunkt als weiteren Umfang. Der Qualifikationsnachweis des regulären Lehrgangs bleibt davon zu unterscheiden. Zusätzliche Leistungen sollten fachlich und kostenmäßig erkennbar sein, statt pauschal unter einer allgemeinen Firmenkursüberschrift vorausgesetzt zu werden.
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