Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 32423 Minden sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,7 km vom Suchpunkt

3,7 km vom Suchpunkt

4,3 km vom Suchpunkt

5,0 km vom Suchpunkt

9,2 km vom Suchpunkt

9,6 km vom Suchpunkt

Mindener Betriebe bestimmen den Lehrgang nach der anerkannten Vorbildung und dem Fortbildungsbedarf ihrer Beschäftigten. Öffentliche Termine oder ein eigener Inhouse-Kurs können passen. Für die tatsächliche Teilnahme braucht die Gruppe ungestörte Lernzeit; die Abrechnung berechtigter Gebühren wird mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger vorbereitet.
Für ein Unternehmen in Minden kann ein gemeinsamer Schulungstag sinnvoll sein, wenn die Gruppe intern abgestimmt ist. Legen Sie fest, wer neu ausgebildet werden soll und wer eine Fortbildung benötigt. Damit wird die Anfrage konkreter als die bloße Suche nach mehreren freien Plätzen.
Unterricht im Betrieb setzt einen geeigneten Raum und eine Zusage der Ausbildungsstelle voraus. Öffentliche Termine können für Einzelpersonen besser passen. Die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren folgt dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Fragen Sie nach den nötigen Angaben und nach möglichen Leistungen außerhalb der übernommenen Gebühr.
Für eine neue Ersthelferaufgabe wird erforderliche Ausbildung oder anerkannte Vorbildung geprüft. Bereits qualifizierte Beschäftigte werden passend fortgebildet. Beide regulären Lehrgangsarten umfassen neun Unterrichtseinheiten. Der gleiche Umfang macht sie nicht austauschbar; vorhandene Nachweise helfen bei der richtigen Zuordnung.
Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Die dokumentierten Kursdaten machen den nächsten Bedarf sichtbar. Bei unklarer Vorbildung oder längerer Unterbrechung wird der geeignete Anschluss vor der Buchung geklärt.
Möglicher Weg
Ausbildung oder Vorbildung prüfen
Vorbereitung
Nachweise
Möglicher Weg
Fortbildung
Vorbereitung
Letzte Teilnahme
Möglicher Weg
Inhouse anfragen
Vorbereitung
Raum und Zeitfenster

Wenn nur einzelne Beschäftigte eine Schulung benötigen, können passende öffentliche Termine organisatorisch sinnvoll sein. Vergleichen Sie deren tatsächliche Verfügbarkeit mit einem eigenen Kurs und den Abwesenheiten, die dafür im Betrieb organisiert werden müssen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berechtigte Lehrgangsgebühren werden nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers direkt mit der ermächtigten Ausbildungsstelle abgerechnet. Zusätzliche Leistungen können eigene Kosten haben. Lesen Sie das konkrete Firmenangebot vor der Beauftragung vollständig.
Zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse und erforderliche Unterlagen ermitteln.
Teilnehmerangaben, Bestätigungen und weitere vereinbarte Kostenpositionen zusammenführen.
Ein Inhouse-Lehrgang kann am vereinbarten Unternehmensstandort stattfinden. Nennen Sie Teilnehmerzahl, Raum und mögliche Zeiten. Die Ausbildungsstelle prüft die tatsächlichen Bedingungen für den Unterricht mit praktischen Aufgaben. Die Gruppe sollte währenddessen von laufenden Arbeitsaufträgen freigestellt sein.
Fragen aus den Tätigkeiten können die allgemeinen Inhalte anschaulicher machen. Beschreiben Sie diese der Lehrkraft. Besondere zusätzliche Trainings werden eigens angefragt, statt sie automatisch aus der Durchführung im eigenen Betrieb abzuleiten.
Diese Angaben betreffen die tatsächlichen Beschäftigten und Bedingungen.
Vorhandene Nachweise und gewünschte Lehrgangsart zuordnen.
Vollständige Teilnahme einschließlich praktischer Aufgaben ermöglichen.
Raum beschreiben und seine Eignung durch die Ausbildungsstelle prüfen lassen.
Beschäftigte können unterschiedliche Voraussetzungen mitbringen, obwohl sie gemeinsam angemeldet werden sollen. Kennzeichnen Sie, welcher Lehrgang für die einzelnen Personen benötigt wird. Daraus kann sich eine Aufteilung auf passende Veranstaltungen ergeben; die reine Gesamtzahl ist noch keine fachliche Kurszuordnung.
Nennen Sie die Tätigkeit der Beschäftigten und die dafür benötigte berufliche Qualifikation. Private Angebote zu Kindernotfällen sind nicht automatisch derselbe Lehrgang. Kurszuordnung und Verfahren der Gebührenabrechnung sollten für Ihre Einrichtung und die tatsächliche Teilnahme passen.
Die Unterrichtsform allein sagt nichts über eine vollständige Kostenübernahme aus. Für berechtigte reguläre Gebühren gilt das zuständige Trägerverfahren. Weitere vereinbarte Leistungen sind gesondert zu prüfen und sollten vor der Beauftragung mit einer klaren Kostenregelung im Angebot stehen.