Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 67547 Worms sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,6 km vom Suchpunkt

2,2 km vom Suchpunkt

2,6 km vom Suchpunkt

3,9 km vom Suchpunkt

8,6 km vom Suchpunkt

10,1 km vom Suchpunkt

Wormser Betriebe wählen Ausbildung oder Fortbildung anhand der Nachweise ihrer vorgesehenen Ersthelfenden. Ein Inhouse-Kurs kann gemeinsames praktisches Lernen am Betriebsort ermöglichen. Dafür braucht die Gruppe geeignete Räume und freie Unterrichtszeit; einzelne offene Kursplätze sind eine weitere Möglichkeit, den Bedarf zu decken.
Eine Liste der vorgesehenen Ersthelfer hilft bei der betrieblichen Vorbereitung. Notieren Sie Ausbildung oder Fortbildung und mögliche Teilnahmetage. So kann eine Wormser Schule die Anfrage konkreter beantworten als einen bloßen Wunsch nach irgendeinem freien Erste-Hilfe-Termin.
Wenn Sie im Betrieb schulen lassen möchten, beschreiben Sie die Bedingungen für praktische Übungen. Die Durchführung und Gruppengröße müssen bestätigt werden. Für einzelne Mitarbeitende bleiben offene Kurse eine mögliche Alternative. Die direkte Gebührenabrechnung setzt die jeweiligen Bedingungen des Unfallversicherungsträgers voraus. Fragen Sie Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse rechtzeitig nach Anspruch, Formularen und etwaigen Freigaben.
Eine betriebliche Gruppe kann allgemeine Fragen aus ihrer Tätigkeit sammeln. Die Lehrkraft ordnet sie in den regulären Unterricht ein und begleitet praktische Aufgaben. Beschäftigte können selbst üben und zugleich die Rückfragen anderer hören. Entlasten Sie die Personen während des Lehrgangs von laufender Arbeit.
Ein zusätzlicher Trainingswunsch sollte als weiterer Umfang ausdrücklich genannt werden.
Die Beschäftigten brauchen neben dem Kurs die örtlichen Hilfewege und Zuständigkeiten ihres Unternehmens. Diese Angaben werden intern bekannt gemacht. Auch bei einem Lehrgang am eigenen Standort ist eine umfassende Organisationsberatung nicht automatisch mitbeauftragt.
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bestimmen die Voraussetzungen für berechtigte Teilnahmen. Ermitteln Sie die verlangten Unterlagen und mögliche Freigaben rechtzeitig. Zusätzliche Leistungen können außerhalb der regulären Gebührenübernahme liegen.
Zuständigkeit und verlangte Angaben für die Personen feststellen.
Regulären Lehrgang und weitere bestellte Positionen im Angebot unterscheiden.
| Aufgabe | Grundlage |
|---|---|
| Qualifikation | Vorhandene Nachweise und neue Ersthelfende |
| Durchführung | Gruppe, Raum und Zeit |
| Finanzierung | Trägerverfahren und Leistungsumfang |
Neue Ersthelfende benötigen zunächst eine passende Ausbildung. Bei bereits qualifizierten Personen werden Grundlagen in der Fortbildung wiederholt und vertieft, grundsätzlich alle zwei Jahre. Geordnete Nachweise helfen, den jeweiligen nächsten Bedarf zu erkennen. Bei Unklarheiten sollte die Kursart vor der Anmeldung zugeordnet werden.
Auch für Personal in Kinderbetreuung ist der passende Ausbildungszweck ausdrücklich anzugeben.
Die Angaben beziehen sich auf die tatsächliche Gruppe.
Ausbildungsstand und vorgesehenen Qualifikationszweck nennen.
Fläche und Einrichtung für praktische Aufgaben beschreiben.
Den Unterricht ohne parallele Arbeitsaufgaben ermöglichen.
Für einen einzelnen Bedarf können Sie einen geeigneten ausgeschriebenen Lehrgang prüfen. Damit lässt sich die Qualifizierung unabhängig von einer späteren gemeinsamen Veranstaltung organisieren. Entscheidend bleibt, dass die Person den zu ihrem Kursstand passenden Unterricht vollständig besuchen kann.
Ermitteln Sie den Verfahrensweg des zuständigen Trägers, bevor Sie die Teilnahme verbindlich organisieren. Manche Schritte oder Freigaben können vor dem Kurs nötig sein. Mit diesen Vorgaben lässt sich klären, welche Angaben die Ausbildungsstelle für den konkreten Auftrag benötigt.
Praktische Übungen benötigen auch nutzbare Fläche. Beschreiben Sie die Möblierung, freie Bereiche und die geplante Personenzahl. Die Ausbildungsstelle kann daraus die Anforderungen für den konkreten Lehrgang mit Ihnen festlegen und die Raumvorbereitung beurteilen.