Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 35390 Gießen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,5 km vom Suchpunkt

11,1 km vom Suchpunkt

11,1 km vom Suchpunkt

11,4 km vom Suchpunkt

13,3 km vom Suchpunkt

17,3 km vom Suchpunkt

Gießen · Hessen
Gießener Betriebe bestimmen Ausbildung oder Fortbildung nach den Voraussetzungen ihrer Beschäftigten. Öffentliche Lehrgänge können Einzelpersonen schulen; ein eigener Inhouse-Termin kann zur gemeinsam verfügbaren Gruppe passen. Bereiten Sie vollständige Teilnahme und geeignete Lernbedingungen vor und klären Sie das zuständige Verfahren für berechtigte Lehrgangsgebühren.

In einem Unternehmen können gleichzeitig neue Beschäftigte eine Ausbildung und erfahrene Ersthelfer eine Fortbildung benötigen. Führen Sie diese Rückmeldungen im Gießener Betrieb zusammen, bevor einzelne Personen eigenständig buchen. So lassen sich passende Termine und Gruppen gezielter organisieren.
Für einen gemeinsamen Inhouse-Kurs gehören Raum, Teilnehmerzahl und mögliche Tage in die Anfrage. Öffentliche Plätze sind eine Möglichkeit für Einzelpersonen. Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme erfolgt direkte Abrechnung der Kursgebühr nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Klären Sie die nötigen Bestätigungen und mögliche Zusatzkosten vor einer Zusage.
Eine neue Ersthelferaufgabe erfordert die Prüfung der nötigen Ausbildung oder einer anerkannten Vorbildung. Bereits qualifizierte Personen benötigen dagegen passende Fortbildung. Regulär umfassen beide Lehrgangsarten neun Unterrichtseinheiten; sie sind damit nicht automatisch austauschbar. Verwenden Sie vorhandene Nachweise, um die Anmeldung vorzubereiten.
Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Dokumentierte Kursdaten machen den weiteren Bedarf sichtbar. Wenn Unterlagen fehlen oder eine längere Unterbrechung vorliegt, wird zunächst der geeignete Anschluss geklärt, bevor ein freier Termin gebucht wird.
| Anlass | Möglicher Weg | Grundlage |
|---|---|---|
| Neue Funktion | Ausbildung oder Vorbildung prüfen | Bisherige Qualifikation |
| Kenntnisse erhalten | Fortbildung | Letzte Teilnahme |
| Gemeinsame Gruppe | Inhouse anfragen | Raum, Personen und Zeitfenster |
Ein Inhouse-Auftrag kann die Gruppe am vereinbarten Standort zusammenbringen. Beschreiben Sie dafür Raum, Teilnehmerzahl und mögliche Zeiten. Die Ausbildungsstelle muss beurteilen können, ob sich dort der Unterricht mit praktischen Aufgaben durchführen lässt. Organisieren Sie intern die Vertretung laufender Tätigkeiten.
Die Beschäftigten benötigen Zeit für Erklärungen, eigene Versuche und Rückfragen. Reale Tätigkeiten aus dem Arbeitsumfeld können der Lehrkraft Ansatzpunkte für anschauliche Bezüge geben. Besondere zusätzliche Trainings sind ein eigener Auftrag und nicht allein durch die Bezeichnung Inhouse zugesagt.

Nicht alle Beschäftigten benötigen gleichzeitig denselben Lehrgang. Passende öffentliche Veranstaltungen sind eine Möglichkeit, wenn Termine verfügbar sind. Beziehen Sie diese Option zusammen mit den zu organisierenden Abwesenheiten in die Entscheidung über einen eigenen Gruppenkurs ein.
Berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren rechnen ermächtigte Ausbildungsstellen nach dem Verfahren der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse direkt ab. Weitere Leistungen eines Firmenangebots können gesonderte Kosten verursachen. Halten Sie diese Positionen vor der Beauftragung eindeutig fest.
Trägerzuständigkeit, Teilnehmerangaben und erforderliche Bestätigungen rechtzeitig ermitteln.
Regulären Lehrgang und zusätzliche vereinbarte Positionen mit dem Kostenweg zusammenführen.
Diese Angaben verbinden den Bedarf mit einer machbaren Teilnahme.
Vorhandene Nachweise und erforderliche Aus- oder Fortbildung zuordnen.
Zeitfenster nennen, in denen die vorgesehenen Personen vollständig teilnehmen können.
Öffentliche Plätze und einen möglichen eigenen Lehrgang anhand der tatsächlichen Bedingungen vergleichen.
Neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten ergeben sechs Stunden und 45 Minuten Unterricht, zusätzlich zu Pausen. Planen Sie für die Freistellung die tatsächlichen Anfangs- und Endzeiten ein. Bei externen Veranstaltungen kommt der Weg zum Unterricht hinzu.
Die konkrete Tätigkeit und der benötigte berufliche Lehrgang sollten bei der Anfrage benannt werden. Ein privates Angebot zu Kindernotfällen ist nicht automatisch der passende Qualifikationsnachweis. Kurszuordnung und Verfahren der Gebührenabrechnung müssen zur Einrichtung und den vorgesehenen Beschäftigten passen.
Die Durchführung am eigenen Standort begründet allein keine vollständige Kostenübernahme. Berechtigte reguläre Gebühren richten sich nach dem zuständigen Trägerverfahren. Weitere vereinbarte Leistungen benötigen eine gesonderte Kostenregelung und sollten im konkreten Angebot vor der Beauftragung erkennbar sein.