Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 58452 Witten sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,1 km vom Suchpunkt

1,4 km vom Suchpunkt

2,1 km vom Suchpunkt

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3,7 km vom Suchpunkt

5,6 km vom Suchpunkt

Wittener Betriebe stimmen den Lehrgang auf Vorbildung und Fortbildungsbedarf der Beschäftigten ab. Ein eigener Inhouse-Kurs kann eine gemeinsame Gruppe schulen; passende öffentliche Termine bleiben eine Alternative. Organisieren Sie die vollständige Teilnahme und klären Sie das Verfahren für berechtigte reguläre Kursgebühren vor der Anmeldung.
Eine Ausbildungsstelle kann eine Anfrage besser einordnen, wenn der Bedarf eindeutig ist. Legen Sie im Wittener Betrieb fest, welche Beschäftigten eine erste Ausbildung und welche eine Fortbildung benötigen. Erst danach sollten Termine verglichen werden.
Für eine Inhouse-Schulung nennen Sie Teilnehmerzahl, möglichen Raum und Zeitfenster. Die Durchführung muss vom Anbieter bestätigt werden. Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme kann die Kursgebühr direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abgerechnet werden. Dessen Unterlagen sind vorab zu klären. Einzelne öffentliche Kursplätze können sinnvoll bleiben, wenn sich eine ganze Gruppe organisatorisch nicht zusammenbringen lässt.

Nicht alle Beschäftigten benötigen gleichzeitig dieselbe Kursart. Öffentliche Lehrgänge können verschiedene Bedarfe abdecken, wenn passende Termine verfügbar sind. Vergleichen Sie diesen Weg mit einem eigenen Gruppenauftrag und den Abwesenheiten, die dafür organisiert werden müssen.
Berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren werden direkt zwischen ermächtigter Ausbildungsstelle und zuständigem Unfallversicherungsträger nach dessen Verfahren abgerechnet. Zusätzliche Leistungen können daneben eigene Kosten verursachen. Prüfen Sie das konkrete Angebot, bevor Sie den Firmenauftrag verbindlich bestätigen.
Trägerzuständigkeit sowie geforderte Teilnehmerangaben und Bestätigungen ermitteln.
Regulären Kurs und weitere vereinbarte Positionen mit ihrer Kostenregelung zusammenführen.
Für einen eigenen Kurs am vereinbarten Unternehmensstandort braucht die Ausbildungsstelle Angaben zur Gruppe, zum Raum und zu möglichen Tagen. Die Bedingungen müssen praktische Übungen ermöglichen. Organisieren Sie den Unterricht so, dass die Beschäftigten nicht parallel für laufende Aufgaben eingeplant sind.
Beschreiben Sie reale Tätigkeiten und Lernfragen aus dem Betrieb. Der Arbeitsbezug kann die allgemeinen Inhalte anschaulich machen. Wenn Sie besondere zusätzliche Trainings benötigen, benennen Sie diese gesondert; der Begriff Inhouse allein bestimmt noch keinen spezialisierten Leistungsumfang.
| Ausgangslage | Möglicher Weg | Benötigte Angabe |
|---|---|---|
| Neue Ersthelferfunktion | Ausbildung oder Vorbildung prüfen | Vorhandene Qualifikation |
| Kenntnisse erhalten | Fortbildung | Letzte dokumentierte Teilnahme |
| Gemeinsame Gruppe | Inhouse anfragen | Teilnehmer, Raum und Zeitraum |
Ein konkreter Auftrag erleichtert die Auswahl des Unterrichtsrahmens.
Anzahl und jeweilige Qualifikationsbedarfe benennen.
Gemeinsam mögliche Tage mit vollständiger Freistellung angeben.
Die tatsächlichen Bedingungen beschreiben und die Eignung für Übungen prüfen lassen.
Für neue Ersthelfende wird erforderliche Ausbildung oder anerkannte Vorbildung geprüft. Qualifizierte Beschäftigte benötigen dagegen die passende Fortbildung. Regulär umfassen beide Lehrgangsarten neun Unterrichtseinheiten; ihre unterschiedlichen Ausgangslagen bleiben trotzdem wichtig. Ordnen Sie deshalb die vorhandenen Nachweise vor der Buchung den tatsächlichen Personen zu.
In der Regel sollen betriebliche Ersthelfer alle zwei Jahre fortgebildet werden. Eine Übersicht der bisherigen Teilnahmen unterstützt die weitere Planung. Bei fehlenden Unterlagen oder längerer Unterbrechung wird der geeignete Anschluss geklärt, statt eine beliebige Veranstaltung nur wegen eines freien Platzes zu wählen.
Neun Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten ergeben sechs Stunden und 45 Minuten Unterricht. Pausen kommen hinzu. Für die Freistellung zählt der tatsächliche gesamte Veranstaltungszeitraum; bei einem externen Lehrgang ist zusätzlich die Anreise im Betrieb einzuplanen.
Die konkrete Tätigkeit und der dafür erforderliche Lehrgang müssen bei der Anfrage genannt werden. Ein privater Kindernotfallkurs ist nicht automatisch dieselbe berufliche Qualifikation. Stimmen Sie Kurszuordnung, benötigten Nachweis und das Abrechnungsverfahren für Ihre Einrichtung ausdrücklich ab.
Die Unterrichtsform allein begründet keine vollständige Kostenübernahme. Für berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren gilt das Verfahren des zuständigen Trägers. Weitere vereinbarte Leistungen sind gesondert zu betrachten und sollten im Angebot vor der Beauftragung mit einer klaren Kostenregelung stehen.