Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 18334 Bad Sülze sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
20,7 km vom Suchpunkt

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29,5 km vom Suchpunkt

30,3 km vom Suchpunkt

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Für Beschäftigte aus Bad Sülze wird ein geeigneter Lehrgang nach den persönlichen Voraussetzungen gewählt. Die Ausbildung vermittelt praktische Fähigkeiten und Grundlagen für Erste Hilfe. Bei betrieblichen Lehrgängen zählt außerdem die Ermächtigung der Ausbildungsstelle. Welche Qualifizierung passt und wie der Unterricht durchgeführt wird, wird für die tatsächliche Gruppe geklärt.
Ein Betrieb in Bad Sülze kann Beschäftigte zu einem offenen Erste-Hilfe-Lehrgang anmelden oder einen gemeinsamen Termin im Unternehmen anfragen. Die passende Form richtet sich nach der Gruppe und den Möglichkeiten der Schule.
Teilen Sie den Schulungsbedarf und den gewünschten Zeitraum mit. Für eine Durchführung vor Ort braucht der Anbieter außerdem die Adresse und Informationen zum Raum. Sprechen Sie die Kostenübernahme vorab an: Die Gebühr eines berechtigten betrieblichen Lehrgangs kann eine ermächtigte Ausbildungsstelle direkt mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen. Lassen Sie sich erläutern, welche Bestätigung und Angaben des Betriebs dafür benötigt werden.
Frage
Welcher Lehrgang passt?
Frage
Ist der betriebliche Rahmen geeignet?
Frage
Wie ist Erste Hilfe vor Ort organisiert?
Eigenschutz, Notruf, Betreuung betroffener Menschen und der Umgang mit Verbandmaterial gehören zum beschriebenen DGUV-Ausbildungsrahmen. Die Themen geben eine Orientierung, was in geeigneten Lehrgängen gelernt wird. Sie sind hier keine Anleitung zur Behandlung einer konkreten Verletzung. Die Beschäftigten sollen den vorgesehenen Unterricht nutzen, selbst praktisch mitarbeiten und Fragen zu unverstandenen Erklärungen stellen. Das tatsächliche Programm einer bestimmten Veranstaltung ergibt sich aus dem vereinbarten Lehrgang.
Die DGUV nennt regelmäßige, mindestens jährliche Unterweisung aller Betriebsangehörigen zu Erste-Hilfe-Einrichtungen und zum Verhalten im Betrieb. Sie ergänzt die Qualifizierung einzelner Ersthelfer durch die Informationen zum tatsächlichen Arbeitsplatz.
Lernauftrag und Voraussetzungen bestimmen die Vorbereitung.
Geeignete vorhandene Qualifikation berücksichtigen.
Den betrieblichen Rahmen prüfen.
Die vorgesehenen Aufgaben selbst bearbeiten.
Die DGUV verweist für Ausbildung und Fortbildung auf speziell ermächtigte Stellen. Eine allgemein als Erste-Hilfe-Kurs bezeichnete Veranstaltung beantwortet deshalb noch nicht jede Frage zur betrieblichen Eignung. Daneben zählen die vorhandenen geeigneten Schulungen und anerkannten Vorqualifikationen der Beschäftigten. Eine neue Funktion allein verlangt keine wiederholte Grundausbildung. Wählen Sie nach dem tatsächlichen Bedarf; ein passender Ausbildungsstellenrahmen ersetzt diese persönliche Einordnung nicht.
Die Ausbildungsstelle erläutert die notwendigen Unternehmensangaben für berechtigte Teilnahme nach den Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse.
Die eigenen Trägerbedingungen zugrunde legen.
Zusätzliche Leistungen gesondert betrachten.
Für betriebliche Ersthelfer ist sie in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Vorhandene geeignete Schulungen zählen zur Auswahl. Die DGUV nennt in Zweifelsfällen auch Ausbildung statt Fortbildung; der tatsächliche persönliche Bedarf bleibt maßgeblich für die Zuordnung.
Regulär umfasst sie neun Einheiten von jeweils 45 Minuten. Hinzu kommen Pausen. Inhouse reduziert diesen Umfang nicht; Beschäftigte benötigen den vollständigen vereinbarten Zeitraum mit Gelegenheit zur eigenen angeleiteten praktischen Mitarbeit an den vorgesehenen Aufgaben.
Diese eigenen Aufwendungen verbleiben nach DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Sie werden von einer möglichen Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren unterschieden. Berücksichtigen Sie sie zusätzlich zum vereinbarten Leistungsumfang und zu den Bedingungen des zuständigen Trägers in Ihrer internen Kostenplanung.