Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 91737 Ornbau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
15,4 km vom Suchpunkt

16,2 km vom Suchpunkt

24,5 km vom Suchpunkt

31,1 km vom Suchpunkt

33,1 km vom Suchpunkt

35,7 km vom Suchpunkt

Die passende Kurswahl berücksichtigt vorhandene geeignete anerkannte Qualifikationen. Eine neue Ersthelferaufgabe verlangt nicht automatisch Grundausbildung. Regulär umfassen Ausbildung und Fortbildung jeweils neun Unterrichtseinheiten; Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Für ein Team aus Ornbau werden der benötigte Lehrgang und die konkrete offene oder Inhouse-Durchführung mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle vereinbart.
Ein Schulungstag für ein Ornbauer Team kann als gemeinsamer offener Kurs oder nach Absprache im Betrieb organisiert werden. Welche Form geeignet ist, hängt unter anderem von der Gruppengröße und den vorhandenen Räumen ab.
Benennen Sie bei der Anfrage den konkreten Bedarf: neue betriebliche Ersthelfer ausbilden oder die Kenntnisse bereits geschulter Beschäftigter auffrischen. Fragen Sie auch nach den Angaben für die Kostenübernahme. Bei einem berechtigten Lehrgang rechnet eine ermächtigte Ausbildungsstelle die Kursgebühr mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab. Zusätzliche Vereinbarungen für eine Durchführung vor Ort sollten vorher klar im Angebot stehen.
Die reguläre betriebliche Qualifizierung enthält eigene Übungen während der tatsächlichen Teilnahme.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Für die allgemeinen DGUV-Quoten zählen anwesende Versicherte. Bei zwei bis zwanzig ist mindestens ein Ersthelfer vorgesehen. Bei mehr als zwanzig gelten für Verwaltungs- und Handelsbetriebe fünf Prozent, für sonstige Betriebe zehn Prozent. Besondere Einrichtungen sind gesondert geregelt. Die Zahl der Teilnehmenden an einem Lehrgang ist damit nicht die erforderliche Zahl betrieblicher Ersthelfer. Auch der gesamte Personalbestand ist keine pauschal gleichbedeutende Grundlage.
Klärung
Einschlägige Vorgaben und anwesende Versicherte
Klärung
Voraussetzungen der konkreten Personen
Klärung
Vereinbarung mit der Ausbildungsstelle
Die gemeinsame Anmeldung muss den tatsächlichen Schulungsbedarf erkennen lassen.
Vorhandene Nachweise der vorgesehenen Beschäftigten berücksichtigen.
Offene Teilnahme oder eine eigene Gruppe ausdrücklich anfragen.
Bei Inhouse die tatsächlichen Bedingungen mit der Schule abstimmen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berechtigte Lehrgangsgebühren werden von der ermächtigten Ausbildungsstelle unmittelbar mit dem Unfallversicherungsträger abgerechnet. Erkundigen Sie sich nach den für die konkrete Teilnahme erforderlichen Unterlagen und einer gegebenenfalls vorher nötigen Genehmigung nach dem zuständigen Verfahren.
Zuständigkeit und Berechtigung feststellen.
Verlangte Unternehmens- und Teilnehmerdaten bereitstellen.
Zur betrieblichen Erste-Hilfe-Organisation kann der Betriebsarzt wichtige Hinweise geben. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt den Betrieb ebenfalls. Bei konkreten Fragen kann die Präventionsabteilung des Unfallversicherungsträgers beraten. Nutzen Sie diese Ansprechpartner, wenn es um die Umsetzung im Unternehmen geht. Für die Durchführung des angebotenen Lehrgangs bleibt die Ausbildungsstelle zuständig. Benennen Sie bei einer Anfrage deshalb, welche organisatorische oder welche unterrichtsbezogene Frage Sie klären möchten.
Die DGUV nennt keine vorgeschriebene Form, empfiehlt aber die schriftliche Bestellung. Die Bescheinigung dokumentiert die absolvierte Schulung. Wer die Aufgabe im Unternehmen übernimmt, wird daneben betrieblich bestimmt; diese Zuordnung sollte für die Beteiligten nachvollziehbar festgehalten werden.
Die DGUV nennt auch den Unternehmer als mögliche geeignete Person. Voraussetzung sind die tatsächliche Eignung und passende Qualifizierung. Berücksichtigt werden körperliche, geistige und persönliche Voraussetzungen sowie Motivation; ein automatischer Ausschluss allein aufgrund seiner Stellung besteht nicht.
Die DGUV zählt unter anderem Unterrichtsmaterial, Teilnehmerunterlagen und Teilnahmebescheinigung zum Standardumfang. Ausdrücklich gewünschte Abweichungen können bei tatsächlichen Mehrkosten eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung erfordern. Klären Sie die konkrete Leistung vor dem Auftrag, statt pauschal Zusatzgebühren vorauszusetzen.